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Hallo Leute, ich soll per Urteil für letztes Jahr rückwirkend einen Teil an Unterhalt draufzahlen. Da ich das Geld nicht habe, habe ich der Mutter eine Ratenzahlung angeboten. Was würde passieren wenn sie sagt sie will das Geld komplett? Mit wäre es am liebsten wenn ein Gerichtsvollzieher kommt und das prüft und nicht die Mutter im Alleingang versucht an das Geld zu kommen weil dieser mir idR eine Ratenzahlung anbieten könnte.
Wie geht man da am besten vor?
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Es gibt keinen Anspruch auf Ratenzahlung bei Schulden. Wenn vollstreckt wird, wird es zunächst mal teurer, denn die Vollstreckungskosten kommen dazu. Üblich ist eine Lohn- und Kontenpfändung, der Gerichtsvollzieher kommt bei sowas nicht. Eine Art Ratenzahlung ist das dann auch, es wird eben Monat für Monat alles bis zum Pfändungsfreibetrag abgeschöpft bis die Schuld bezahlt ist.
Kommt ein Gerichtsvollzieher, dann kann es mit ihm eine Einigung über Ratenzahlung geben. Aber nur, wenn man so viel zahlen kann, dass die Schulen spätestens in 12 Monaten getilgt sind.
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Die Schulden ließen sich definitiv innerhalb von 12 Monaten begleichen, es ist nur so dass die Mutter aus einer dümmlichen Genugtuung heraus schon versuchen würde mich zu pfänden und auf das Geld auch nicht angewiesen ist.
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(22-05-2020, 14:03)Markus Müller schrieb: Die Schulden ließen sich definitiv innerhalb von 12 Monaten begleichen, es ist nur so dass die Mutter aus einer dümmlichen Genugtuung heraus schon versuchen würde mich zu pfänden und auf das Geld auch nicht angewiesen ist.
Vorsicht ! Diesen Sachverhalt hatte ich auch...auf jedenfall die 12 Monatige Ratenzahlung anbieten. ist ein Rechtsanwalt mit Involviert ?
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(22-05-2020, 14:11)Arminius schrieb: (22-05-2020, 14:03)Markus Müller schrieb: Die Schulden ließen sich definitiv innerhalb von 12 Monaten begleichen, es ist nur so dass die Mutter aus einer dümmlichen Genugtuung heraus schon versuchen würde mich zu pfänden und auf das Geld auch nicht angewiesen ist.
Vorsicht ! Diesen Sachverhalt hatte ich auch...auf jedenfall die 12 Monatige Ratenzahlung anbieten. ist ein Rechtsanwalt mit Involviert ?
Nicht wirklich weil er seit Wochen auf nichts reagiert. Ich würde das locker schon vor den 12 Monaten hinkriegen und habe der Mutter das erstmal ohne eine Zeitangabe angeboten um erstmal zu sehen was sie sagt.
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Sollte die Kindesmutter unvernünftig sein...und trotzdem Pfänden:
Dem Gerichtsvollzieher das Geld anbieten ! Wie gesagt 12 Monate zulässig. GANZ WICHTIG sollte die Kindesmutter diese RATENZAHLUNGEN ablehnen sich das SCHRIFTLICH vom GERICHTSVOLLZIEHER BESTÄTIGEN lassen. Du kannst ggf. die VOLLSTRECKUNGSAKTE einsehen und dir selbst Kopien machen.
Glaub mir das kann dir später gewaltig den A++++ retten.
Wie bereit gesagt gibt es keinen Anspruch auf Ratenzahlung...
Ich weiss jetzt nicht wie deine finanzielle Lage ist.
Ich meinte eigentlich ob die Kindesmutter einen Rechtsanwalt hat. Du brauchst höchsten einen bei überprüfung der Forderung. Ich mache sowas alleine...weiss jetzt nicht wie du kaufmännisch drauf bist.
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Hallo,
einige Dich mit der Gutsten. Alles andere wird noch teurer. Warum dem schlechten Geld noch gutes hinterherwerfen?
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!