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14-12-2020, 14:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-12-2020, 14:16 von Arminius.)
Hallo Gemeinde,
wer ist f. die Verjährung des Kindesunterhalts zuständig ? Das Vollstreckungsgericht oder das Familiengericht.
Bei der Verwirkung ist es das zuständige Familiengericht (Wohnort des Kindes).
Bei der Verjährung dürfte das Vollstreckungsgericht (AG am Wohnort des Schuldners) zuständig sein, oder ?
Lg
A.
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Amgtsgericht am Wohnsitz minderjähriges Kind. Bei Volljährigen am Ort des Pflichtigen.
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(14-12-2020, 15:28)p__ schrieb: Amgtsgericht am Wohnsitz minderjähriges Kind. Bei Volljährigen am Ort des Pflichtigen.
Vollstreckungsgericht oder FamG ?
Danke....
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Amtsgericht reicht. Das Amtsgericht ist die Obermenge mit Zivilabteilung, Strafabteilung, Vollstreckungsabteilung, Familiengericht, Betreuungsgericht, Nachlassgericht, Insolvenzabteilung, Zwangsversteigerungsabteilung.
Wenn du ans Amtsgericht schreibst und der Gerichtsstand (siehe oben) stimmt, leiten die das in die richtige Abteilung.
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Der Mist ist beim Vollstreckungsgericht brauchst Du keinen Anwalt...beim FamG schon....
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alles wo das Wort Unterhalt steht wird an FamG geroutet=>Anwalt
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