16-07-2020, 18:14
Moin Moin,
durch Zufall bin ich auf dieses Forum gestoßen und würde gerne meine Situation schildern.
5 Jahren verheiratet, Tochter (3), Scheidung ist noch ausstehend, Trennungsjahr läuft.
Ich verdiene etwa 1.500 Euro (netto), Ex um die 1.000 (netto).
Es fließt jedoch kein Geld zwischen uns.
Die räumliche Trennung erfolgte dann im Oktober 2019, indem die Ex ohne die Tochter ausgezogen ist.
Dies wurde seinerzeit auch so mündlich festgelegt, da ich Teilzeit (20 h/Woche) arbeite und mir die Arbeitszeit frei einteilen.
Sie dagegen arbeitet Vollzeit und hatte auch sonst andere Pläne, welche sie nach der Trennung unbedingt umsetzen wollte.
Auch gibt es keine richtige Wohnung, denn soweit ich informiert bin, ist das Mietverhältnis immer auf ein halbes Jahr befristet.
Des Weiteren hat die Ex bis auf paar Freunde, keine Verwandschaft in Deutschland.
Meine Verwandschaft ist in der Nähe und ich erhalte immer die notwendige Unterstützung.
Ich habe mich hauptsächlich um alle Angelegenheiten der Tochter gekümmert.
Arztbesuche, Eingewöhnung in der Krippe, Freizeitaktivitäten, Urlaube ect.
Inzwischen habe ich eine neue Lebenspartnerin, die sich bestens mit der Kleinen versteht und ist eine feste Bezugsperson für sie.
Die Ex sieht die Kleine praktisch jeden Tag.
1. und 3. Woche im Monat immer 3 Stunden täglich. Nach Feierabend bis die Kleines ins Bett muss.
2. und 4. Woche im Monat. Nach Feierabend mit Übernachtung. Tagsüber erfolgte Betreuung durch mich oder Krippe, es sei denn, die die Ex hatte Urlaub oder einen freien Tag.
Mein Ziel war es jedoch immer eine Gleichheit in der Betreuung zu erreichen.
Dies konnte jedoch nicht realisiert werden, da die Ex beruflich sehr eingespannt ist.
Wenn die Kleine nicht krank ist, dann geht sie 5-6 Stunden in die Krippe.
Die Ex kann die Kleine jedoch entweder in die Krippe bringen oder abholen.
Eine Erweiterung der Betreuungsstunden, kann aufgrund der chronischen Krankheit der Kleinen nicht erfolgen.
Die Ex hat seit längerem einen Lover in der Schweiz und möchte jetzt unbedingt zu ihm ziehen.
Die Tochter würde Sie gern mitnehmen, jedoch stimme ich diesem Vorhaben nicht zu.
Unter dem Vorwand, dass dem Kind der praktizierte "Wechsel" nicht gut tun würde, soll dieser Wechsel abgeschafft werden.
Wo nun der Lebensmittelpunkt unserer Tochter ist, war für die KM plötzlich auch unklar und sollte nun zu ihr verlagert werden.
Ich sehe darin jedoch keinen Vorteil für die Kleine, sondern lediglich dann einen Vorteil für die Ex, um perspektivisch eine Entfernung zu schaffen.
Das JA war natürlich pro Ex und verwies auf eine Elternberatung.
Wegen Corona, wurde allerdings alles abgesagt und so vergingen weitere Monate und alles blieb wie es ist.
Vor paar Wochen dann, stellte ihr Anwalt einen Antrag, dass mein Umgang nun gerichtlich Geregelt werden sollte.
Auf diesen Antrag wurde natürlich anwaltlich reagiert und die in den Raum gestellten, unwahren Behauptungen mit entsprechenden Fakten widerlegt.
Zeitgleich beantragte mein Anwalt eine Regelung des Umganges für die Ex, jedoch nach dem Ermessen des Gerichtes.
Das Gericht bestellte nun einen VB für die Kleine, die sich nun mit mir Verbindung setzen wird.
Ist das gängig oder hätte bereits eine Entscheidung fallen sollen?
Auf was ich mich genau jetzt einstellen muss?
Mir ist bewusst, dass jedes Wort eines Vaters auf die Goldwaage gelegt wird.
Daher würde ich mich gerne vorab informieren, was jetzt auf mich zukommt und wie meine Chancen stehen, dass der Umgang für die Ex geregelt wird und der Lebensmittelpunkt der kleinen Unverändert bleibt. Jedoch belegen zahlreiche Geschichte hier im Forum, dass Väter generell keine Chancen haben, auch wenn es dem Kind gut geht.
Danke und viele Grüße
durch Zufall bin ich auf dieses Forum gestoßen und würde gerne meine Situation schildern.
5 Jahren verheiratet, Tochter (3), Scheidung ist noch ausstehend, Trennungsjahr läuft.
Ich verdiene etwa 1.500 Euro (netto), Ex um die 1.000 (netto).
Es fließt jedoch kein Geld zwischen uns.
Die räumliche Trennung erfolgte dann im Oktober 2019, indem die Ex ohne die Tochter ausgezogen ist.
Dies wurde seinerzeit auch so mündlich festgelegt, da ich Teilzeit (20 h/Woche) arbeite und mir die Arbeitszeit frei einteilen.
Sie dagegen arbeitet Vollzeit und hatte auch sonst andere Pläne, welche sie nach der Trennung unbedingt umsetzen wollte.
Auch gibt es keine richtige Wohnung, denn soweit ich informiert bin, ist das Mietverhältnis immer auf ein halbes Jahr befristet.
Des Weiteren hat die Ex bis auf paar Freunde, keine Verwandschaft in Deutschland.
Meine Verwandschaft ist in der Nähe und ich erhalte immer die notwendige Unterstützung.
Ich habe mich hauptsächlich um alle Angelegenheiten der Tochter gekümmert.
Arztbesuche, Eingewöhnung in der Krippe, Freizeitaktivitäten, Urlaube ect.
Inzwischen habe ich eine neue Lebenspartnerin, die sich bestens mit der Kleinen versteht und ist eine feste Bezugsperson für sie.
Die Ex sieht die Kleine praktisch jeden Tag.
1. und 3. Woche im Monat immer 3 Stunden täglich. Nach Feierabend bis die Kleines ins Bett muss.
2. und 4. Woche im Monat. Nach Feierabend mit Übernachtung. Tagsüber erfolgte Betreuung durch mich oder Krippe, es sei denn, die die Ex hatte Urlaub oder einen freien Tag.
Mein Ziel war es jedoch immer eine Gleichheit in der Betreuung zu erreichen.
Dies konnte jedoch nicht realisiert werden, da die Ex beruflich sehr eingespannt ist.
Wenn die Kleine nicht krank ist, dann geht sie 5-6 Stunden in die Krippe.
Die Ex kann die Kleine jedoch entweder in die Krippe bringen oder abholen.
Eine Erweiterung der Betreuungsstunden, kann aufgrund der chronischen Krankheit der Kleinen nicht erfolgen.
Die Ex hat seit längerem einen Lover in der Schweiz und möchte jetzt unbedingt zu ihm ziehen.
Die Tochter würde Sie gern mitnehmen, jedoch stimme ich diesem Vorhaben nicht zu.
Unter dem Vorwand, dass dem Kind der praktizierte "Wechsel" nicht gut tun würde, soll dieser Wechsel abgeschafft werden.
Wo nun der Lebensmittelpunkt unserer Tochter ist, war für die KM plötzlich auch unklar und sollte nun zu ihr verlagert werden.
Ich sehe darin jedoch keinen Vorteil für die Kleine, sondern lediglich dann einen Vorteil für die Ex, um perspektivisch eine Entfernung zu schaffen.
Das JA war natürlich pro Ex und verwies auf eine Elternberatung.
Wegen Corona, wurde allerdings alles abgesagt und so vergingen weitere Monate und alles blieb wie es ist.
Vor paar Wochen dann, stellte ihr Anwalt einen Antrag, dass mein Umgang nun gerichtlich Geregelt werden sollte.
Auf diesen Antrag wurde natürlich anwaltlich reagiert und die in den Raum gestellten, unwahren Behauptungen mit entsprechenden Fakten widerlegt.
Zeitgleich beantragte mein Anwalt eine Regelung des Umganges für die Ex, jedoch nach dem Ermessen des Gerichtes.
Das Gericht bestellte nun einen VB für die Kleine, die sich nun mit mir Verbindung setzen wird.
Ist das gängig oder hätte bereits eine Entscheidung fallen sollen?
Auf was ich mich genau jetzt einstellen muss?
Mir ist bewusst, dass jedes Wort eines Vaters auf die Goldwaage gelegt wird.
Daher würde ich mich gerne vorab informieren, was jetzt auf mich zukommt und wie meine Chancen stehen, dass der Umgang für die Ex geregelt wird und der Lebensmittelpunkt der kleinen Unverändert bleibt. Jedoch belegen zahlreiche Geschichte hier im Forum, dass Väter generell keine Chancen haben, auch wenn es dem Kind gut geht.
Danke und viele Grüße