10-08-2020, 19:32
https://www.bundesverfassungsgericht.de/...19013.html
- Trennung als Kind 2 Jahre alt war.
- Kind lebte dann bei Mutti, Papi hatte 7 Jahre problemlos Umgang.
- Dann fing Mutti die übliche Manipulation an. Kind wollte nicht mehr zu Papi. Umgangsrecht wurde daraufhin "bis auf weiteres" ausgesetzt.
- Kind musste dann zunächst in psychologische Behandlung.
- Dann ergaben sich Probleme beim Schulbesuch inkl. Suizidabsichten.
- Stationäre Aufnahme.
- Durch die Erziehung der Mutti hatte das Kind schwere Depressionen und eine soziale Phobie bekommen. Es hat u.a. erhebliche Defizite im sozialen Bereich durch das "Übermuttern" der Mutti. Keine Freunde und Kontakt zu Gleichaltrigen. Keine Hobbies.
- Mutti beendete daraufhin gegen ärztliches Anraten die Behandlung. "Die haben doch alle keine Ahnung".
- Vati stellt Antrag auf Alleiniges Sorgerecht, bekam vor AG und OLG recht.
- BVG kassierte diese Beschlüsse: "Verbleib bei der Mutti gefährdet das Kindeswohl nicht"; "Die Trennung von der Mutti beseitigt die Gefahren nicht".
- Vom Vati ist in dem Beschluss an keiner Stelle nennenswert die Rede. Der muss ja das Maul halten und zahlen.
Alles in Butter sozusagen. Herzlichen Glückwunsch an die Mutti und das Kind! Jetzt ist ja alles gut. Happy End. Ich freue mich.
Grüße
Lullaby
- Trennung als Kind 2 Jahre alt war.
- Kind lebte dann bei Mutti, Papi hatte 7 Jahre problemlos Umgang.
- Dann fing Mutti die übliche Manipulation an. Kind wollte nicht mehr zu Papi. Umgangsrecht wurde daraufhin "bis auf weiteres" ausgesetzt.
- Kind musste dann zunächst in psychologische Behandlung.
- Dann ergaben sich Probleme beim Schulbesuch inkl. Suizidabsichten.
- Stationäre Aufnahme.
- Durch die Erziehung der Mutti hatte das Kind schwere Depressionen und eine soziale Phobie bekommen. Es hat u.a. erhebliche Defizite im sozialen Bereich durch das "Übermuttern" der Mutti. Keine Freunde und Kontakt zu Gleichaltrigen. Keine Hobbies.
- Mutti beendete daraufhin gegen ärztliches Anraten die Behandlung. "Die haben doch alle keine Ahnung".
- Vati stellt Antrag auf Alleiniges Sorgerecht, bekam vor AG und OLG recht.
- BVG kassierte diese Beschlüsse: "Verbleib bei der Mutti gefährdet das Kindeswohl nicht"; "Die Trennung von der Mutti beseitigt die Gefahren nicht".
- Vom Vati ist in dem Beschluss an keiner Stelle nennenswert die Rede. Der muss ja das Maul halten und zahlen.
Alles in Butter sozusagen. Herzlichen Glückwunsch an die Mutti und das Kind! Jetzt ist ja alles gut. Happy End. Ich freue mich.
Grüße
Lullaby