20-12-2020, 14:05
Eine kurze Frage, welche ich anderenorts nicht finden kann:
Vater ist gegenüber eines Kindes zum Unterhalt verpflichtet. Er hat mit seiner Ehefrau ein weiteres Kind. Die Ehefrau ist zu 100% GdE schwerstbehindert und weitestgehend an den Rollstuhl gebunden.
Nun ist lt. Tabelle ja die Zahl heran zu ziehen, die 3 Unterhaltsempfänger berücksichtigt.
Frage: Kann man erhöhten Bedarf in Bezug auf die schwer behinderte Ehefrau geltend machen, oder zählt sie einfach nur als 3. unterhaltsberechtigte Person unter den gleichen Kriterien wie jede andere (gesunde) Person auch?
Vater ist gegenüber eines Kindes zum Unterhalt verpflichtet. Er hat mit seiner Ehefrau ein weiteres Kind. Die Ehefrau ist zu 100% GdE schwerstbehindert und weitestgehend an den Rollstuhl gebunden.
Nun ist lt. Tabelle ja die Zahl heran zu ziehen, die 3 Unterhaltsempfänger berücksichtigt.
Frage: Kann man erhöhten Bedarf in Bezug auf die schwer behinderte Ehefrau geltend machen, oder zählt sie einfach nur als 3. unterhaltsberechtigte Person unter den gleichen Kriterien wie jede andere (gesunde) Person auch?