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Seit Ausbruch der Korona-Krise hat die Mutter es geschafft, bis jetzt 25 Mal mir den Umgang zu meinem Sohn anhand der Krise zu vereiteln.
Blöderweise will meine Anwältin nicht dagegen angehen, trotz Sanktionen erhoben vor Gericht.
Klar und deutlich wurde belegt, dass Umgänge wie angeordnet stattzufinden haben, hält sich aber keiner dran, nicht mal das Jugendamt.
Jetzt steht Weihnachten vor der Türe und die Anwältin der Mutter verlangt von mir einen Corona-Test meines Sohnes bei der Rückreise, welchen ich machen soll und auch bezahlen soll, da ich im Ausland wohne und dies angeblich bei Einreise vorgelegt werden muss.
Der Witz dabei ist, dass nach meinen Informationen nur ein Test ausgeführt werden muss, wenn dieser vom Gesundheitsamt gefragt wird.
Was dann aber Blödsinn wäre, da erst bei Symptomen getestet würde und mein Sohn ja dann schon wieder bei seiner Mutter wäre.
Kann mich die Anwältin dazu verpflichten? Mus ich die Kosten Übernehmen? Denke das dies nicht Rechtens ist.
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Sie kann dich nicht dazu verpflichten. Das Problem liegt doch auf einer ganz anderen Ebene: Sie verweigert einfach den Umgang, wenn du nicht ihren Schwachsinn mitmachst. Also musst du gegen die Umgangsverweigerung vorgehen, Ordnungsgeld beantragen wenn damit ein früherer vollstreckbarer Beschluss verletzt wurde.
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Danke, das habe ich mir schon gedacht und deswegen einen anderen Anwalt damit beauftragt, da meine momentane Anwältin, die sich scheinbar gut mit der Gegenseite versteht ja diese Ordnungsgelder nicht beantragen möchte.
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Schnmeiß diese Versagerin von Rechtsanwältin raus. Wenn sie meckert, drohe ihr mit einer Anzeige wegen Parteiverrat - wer so offensichtlich mit der Gegenseite kungelt, macht sich als Anwalt strafbar nach §356 StGB.
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Das wusste ich auch noch nicht, danke für den Tipp, ich werde mich informieren und dementsprechend handeln.
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Update von heute.
War bei der Polizei wo mich auch ein entsorgter Polizist gut beraten hatte.
Leider kann er keine Anzeige machen und riet mir davon ab, da dies eh nicht viel bringen würde.
Aber:
Er meine es würde was bringen eine Beschwerde über die Anwältin bei der Anwaltskammer einzureichen, da ich belegen kann, dass die Anwältin der Muter gegen das Gesetz verstößt und somit Erpressung und Amtsanmaßung betreibt.
Habe ich natürlich eben gemacht mit allen benötigten Unterlagen.
Mal sehen, wie jetzt wieder Ausreden und Vertuschung gemacht wird.
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22-12-2020, 18:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-12-2020, 18:36 von Alberto.)
Inhaltlich braucht man sich auch nicht auf dieses Corona Gedöns einlassen. Knapp begründen, es liegt Beschluss vor, Ordnungsgeld wird beantragt etc.
Für die Zukunft würde ich Dir empfehlen, weniger mit der Polizei zu reden und Strafanzeigen zuerst anonymisiert im Forum reinzustellen. Ob der Bulle Dir die Wahrheit mit seiner verständnisvollen Tour erzählt hat, wissen nur die Götter. Für mich sieht das eher so aus, dass der keinen Bock auf die Anzeige hatte und lieber weiter Solitär an seinem Rechner spielen wollte. Schon alleine die Auskunft, dass Du belegen kannst dass...... kann ein Bulle garnicht machen, weil er kein Jurist ist.
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Danke für die Antwort, aber er ist selber entsorgter Vater und hatte sich viel Zeit genommmen mit mir zu reden und Tipps zu geben, wie ich weiter vorgehen kann.
Andererseits werden ja immer mehr Sanktionen gegen Mütter erhoben wegen Corona-Verweigerung.
Da sind die OB schon strenger geworden, sehen vielleicht,das auch bei manchen Müttern was zu holen ist.
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Das ein Polizeibeamter keine Rechtsberatung gemäss RDG durchführen darf ist Dir offenbar nicht bekannt.
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@Alberto, doch ist mir bekannt, wurde mir auch so mitgeteilt, aber wer im selben Boot sitzt, gibt auch mal Tipps damit man nicht untergeht.
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(22-12-2020, 18:57)Alberto schrieb: Das ein Polizeibeamter keine Rechtsberatung gemäss RDG durchführen darf ist Dir offenbar nicht bekannt.
Der Polizist hat ja auch keine Rechtsberatung gemacht, sondern seine eigenen Erfahrungen mitgeteilt.
Am Rande: warum ist die Rechtsberatung in Deutschland nur zugelassenen Rechtsanwälten erlaubt?
(in anderen europäischen Ländern ist das anders, in Österreich zum Beispiel dürfen Steuerberatwer ihre Klienten auch vor Gericht vertreten, wenn es z.B. gegen das Finanzamt geht)
- weil die Nazis nach 1934 die jüdischen Mitbürger aus ihren Berufen gedrängt haben, auch die Advokaten/Rechtsanwälte. Um ihnen die Existenzgrundlage zu entziehen. Damit diese jüdischen Rechtsanwälte danach nicht über "Mittelsmänner" ihren Beruf weiterhin ausüben können, wurde eben das Gesetz über die Rechtsberatung geschaffen.
Falls sich wirklich irgendjemand an einer "Rechtsberatung" durch einen Polizeibeamten stören will - ich würde es darauf ankommen lassen, ob ein Richter heutzutage noch ein Nazigesetz durchsetzen will.
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Hier weicht man zwar nun vom Thema ab aber es sind noch viele Gesetze der Nazis in Deutschland in Kraft, nur mal informieren.
Manche sind ja auch nicht schlecht.
Schlimmer ist, dass im Jahre 2020 Deutschland zumindest bei den Familiengerichten und in Zusammenarbeit der Jugendämter immer noch die Menschenrechte verletzt, Parteiisch die Mütter bevorzugt, dies mit Lügen und gefälschten Dokumenten und Gutachten, die Rechte der Männer und Kinder nicht respektieren.
Eigendlich müsste man Deutschland komplett aus den Abkommen der HKÜ und Menschenrechte rauswerfen, da gerade hier im Forum genug Menschen sind, welche beweisen können, dass diese von Deutschland und ihren Richtern nicht eingehalten werden.
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Zitat:Am Rande: warum ist die Rechtsberatung in Deutschland nur zugelassenen Rechtsanwälten erlaubt?
(in anderen europäischen Ländern ist das anders, in Österreich zum Beispiel dürfen Steuerberatwer ihre Klienten auch vor Gericht vertreten, wenn es z.B. gegen das Finanzamt geht)
Das dürfen dt. Steuerberater im Bereich der Finanzen ebenfalls.
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(23-12-2020, 09:10)Austriake schrieb: Am Rande: warum ist die Rechtsberatung in Deutschland nur zugelassenen Rechtsanwälten erlaubt?
(in anderen europäischen Ländern ist das anders, in Österreich zum Beispiel dürfen Steuerberatwer ihre Klienten auch vor Gericht vertreten, wenn es z.B. gegen das Finanzamt geht)
Hab erst letztens glaub irgendwo gelesen, das das auf die gute Frau Zypries zurückgeht...
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Zypries hat ganz neu eine Anwaltspflicht für das Unterhaltsrecht eingeführt.
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(22-12-2020, 18:12)Wiederankläger schrieb: Update von heute.
War bei der Polizei wo mich auch ein entsorgter Polizist gut beraten hatte.
Leider kann er keine Anzeige machen und riet mir davon ab, da dies eh nicht viel bringen würde.
Aber:
Er meine es würde was bringen eine Beschwerde über die Anwältin bei der Anwaltskammer einzureichen, da ich belegen kann, dass die Anwältin der Muter gegen das Gesetz verstößt und somit Erpressung und Amtsanmaßung betreibt.
Habe ich natürlich eben gemacht mit allen benötigten Unterlagen.
Mal sehen, wie jetzt wieder Ausreden und Vertuschung gemacht wird. Sinnloses Agieren (sorry für meine Direktheit).
Glaubst Du, die Anwaltkammer wird jetzt ein Ordnungsgeld gegen die Mutter beantragen? Anstelle Deiner Anwältin? Nein.
Auch eine Anzeige hätte übrigens nichts gebracht. Wird eingestellt.
Du brauchst keine Anwältin für Dein Vorhaben.
--> Du gehst zur Rechtsantragsstelle (hat jedes Gericht) und diktierst dort der Tipse, was passiert ist.
- Nimm den Beschluss mit. Die wollen das sehen.
- Beantrage Bußgeld gem. Beschluss.
- Erkläre kurz und knapp, worin der mütterliche Verstoß liegt. (Die Tipse tippt das ein)
- Du musst das unterschreiben (ist eine EA - bleibe also bei der Wahrheit)
- das gilt damit als sofort zugestellt und eingereicht
Du wohnst im Ausland?
Falls es sowas im Ausland nicht gibt, musst Du nach DE fahren und das bei einem Gericht machen.
Einen Anwalt brauchst Du für sowas nicht.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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