13-05-2009, 22:35
(13-05-2009, 04:22)blue schrieb: Vielleicht hilft die Presseerklärung vom 20.08.2008
http://www.bmj.de/enid/227a173928d2234e6...en_58.html
Das hilft zumindest insofern, dass ich die Änderung wohl leider richtig verstanden habe. Vielen Dank trotzdem.
Das Beispel ist auch Lustig. Ließt sich fast so, als wenn Anspruch auf Zugewinnausgleich nur dann besteht, wenn "Regina" auch tatsächlich etwas getan hat, damit "Thomas" Vermögen erwirtschaften konnte. Bei mir ist es ja eher der Fall, dass ich ihre Schulden (die allerdings erst in der Ehe entstanden sind) übernommen habe und jetzt vom kläglichen Rest nochmal die Hälfte abdrücken darf. Na, da freue ich mich ja über die nun bald endlich hergestellte Fairness!
Jetzt muss ich mich wohl doch mal intensiv informieren, ob ich das irgendwie abbiegen kann. Aber ich bleib (noch) dabei, ein Antrag auf ZA meinerseits wäre Schwachsinn. Nicht nur rausgeschmissenes Geld, sondern auch mit Sicherheit erfolglos. Schließlich weiß ich, dass sie kein Vermögen hat. Ob man dann ZA überhaupt beantragen kann?
...wo ist die nächste schicke Lady? Ich will nochmal heiraten...!
Gruße, bubble