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nach Trennung: Soll ich meiner Frau ein Auto kaufen?
#1
Hallo,

ich habe mich vor ein paar Tagen getrennt und das Auto mitgenommen,
da meine Frau nun kein Fahrzeug hat möchte ich ihr ein gleichwertiges Auto kaufen.
Wir haben keine Schulden, aber gemeinsames Vermögen, welches unter meiner Verwaltung steht.

Da es sich bei dem Kauf um einen recht hohen Betrag (30.000€) handeln wird,
möchte ich natürlich nicht, das sich das irgendwie nachteilig auf mich auswirkt.

Wird der Kauf von unserem gemeinsamen Vermögen abgezogen
oder dann nur von meinem Anteil?

Wer sollte der Käufer sein? Ich oder meine Frau?
Bezahlen werde ich es.
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#2
Du bist nach wie vor in einer Zugewinngemeinschaft mit deiner Frau, wenn nichts anderes vereinbart ist. Autowert und Vermögenswerte ab Heirat fallen in den Zugewinn.

Das ändert sich erst mit dem Stichtag, der Scheidung selbst.
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#3
Ich kann dir nur sagen, wie ich das damals gemacht habe.
Bin inzwischen 60 und über 25 Jahre geschieden, 2 nun ü30 alte Kids aus der Beziehung.

Exe kam damals ebenso ständig mit solch kapitalen Extrawünschen auf mich zu.
Mir war klar, dass ich noch jeden Cent später gebrauchen werde.
Habe immer alles abgechmettert, statt dessen Vermögen gesichert wo ich nur konnte.

Heute bin ich froh, dass ich mich so verhalten habe.
Es war jeden Cent wert, auch wenn die Gesellschaft so ein Verhalten natürlich verurteilt.
Scheiß drauf !
Heute gehts mir blendend und nur das zählt.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#4
In der Ehe gibt es keinen Diebstahl, deswegen würde ich an Deiner Stelle schnell Fakten schaffen bevor es jemand Anderes tut.

Sofort alle Missbrauchsmöglichkeiten der zukünftigen Ex-Partnerin beseitigen. Dazu gehören: Kontovollmachten ohne Vorwarnung schnellstmöglich löschen, das Konto sofort kündigen und ein anderes aufmachen. Nur Lastschrifterlaubnisse und Einzugsermächtigungen zu beenden genügt nicht. Nicht den Kontoumzugsservice der neuen Bank nutzen! Vorzugsweise zu einer Bank wechseln, die international präsent ist. Die Bezahlung von Darlehensraten je nach Fall beenden, beispielsweise für gemeinsames Wohneigentum, das nur die Ex-Partnerin weiterbenutzt. Richter sagen später "selber schuld", wenn Haus- und Verbrauchskosten weiterbezahlt wurden. Alternativ ihr vertrauensvoll den Zugriff auf das Konto belassen, um kein Misstrauen zu erregen, es aber absichtlich ins Minus fahren und parallel das neue Konto aufbauen, von dem sie nichts weiss.
Sofort kündigen, was auf den eigenen Namen läuft, aber von beiden genutzt wird. Dies nicht ankündigen. Typisches Beispiel ist das Telefon. Die trennungswillige Partnerin ruft teure Anwaltshotlines an, um sich Tipps zur Trennung zu holen. Der Telefonanschluss und damit auch die Rechnung bleiben dem Expartner. Sich nicht auf irgendwelche Absprachen zu Ummeldungen verlassen!

https://www.trennungsfaq.com/trennung.html#wichtig
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#5
Genau Schweizausbruch.

Ich habe damals auch sofort Telefon, Strom usw. die nur auf meinen Namen liefen, sofort gekündigt.
Wo ich nicht mehr wohne, da zahle ich auch keine laufenden Kosten.

In er Phase gilt, wer zu langsam ist, den bestraft das Leben und zahlt lebenslänglich.
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#6
Deine Noch-Ehefrau soll sich selbst ein Auto kaufen, wenn sie eines braucht. Wird dann später auch viel leichter beim Zugewinn berücksicht werden können.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#7
Das würde ich aus grundsätzlichen Erwägungen heraus schon nicht machen ...
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#8
Du könntest deiner Ex einen größeren Betrag aus dem von dir verwalteten Vermögen als Abschlagszahlung aus dem Zugewinn überweisen. Damit kann sie sich dann ein Auto selber kaufen. Stell sicher, dass der Verwendungszweck eindeutig ist, zB "Abschlag Zugewinn". So stellst du sicher, dass diese Zahlung bei der späteren Berechnung des Zugewinnausgleichs berücksichtigt wird.
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#9
Es ist ja gar noch nicht heraus, ob bei der Zugewinn-Berechnung bei ihm mehr Vermögen ist als bei ihr, und er daher ihr was auszahlen muss. Kann ja auch umgekehrt sein; dann ist er mit seiner "Abschlagszahlung" ganz schön angeschissen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#10
Bei so wenig Informationen gibts eh keine konkrete Handlungsempfehlung. Wichtig ist eben das Verständnis, dass die Zugewinngemeinschaft weiterhin gilt. Der Stichtag für ihr Ende ist noch nicht erreicht. Da bei der Scheidung sowieso Anwaltspflicht herrscht, würde ich zum Anwalt gehen, dort die Fragen zur Situation im Dialog beantworten und selber fragen welche Handlungsweise scheidungsgünstig ist.

Sollte die Ex ganz dringen jetzt sofort ein Auto benötigen um z.B. zur Arbeit zu kommen, besser erstmal zu einem billigen Mietwagen raten.
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#11
Um hier etwas zu raten benötigt man - wie oben schon erwähnt - mehr Infos. Habt Ihr euch in der Wolle? Sind Kinder da? Minderjährig? Anwälte schon eingeschaltet oder außen vor? Verhältnis zueinander? Einschätzung Deinerseits?

Nahezu jeder hier wird Dir abraten. Aus guten Gründen. Um von dieser Position abzuweichen, braucht man wirklich eine nähere Beschreibung der Umstände.
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#12
Danke für eure zahlreichen Antworten, ich habe mittlerweile mit einem Anwalt Rücksprache gehalten.
Das Auto wird sozusagen aus dem gemeinsamen Vermögen bezahlt,
von daher ist es egal, ob ich es kaufe oder sie.
Ich werde es machen wie @mrsandman es gesagt hat.
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