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Kind ab 18 Jahre
#1
Hallo,

wie hat es sich bei euch in der Praxis geändert, als das Kind 18 wurde? Hat sich der Druck verändert? Musstet ihr weiterzahlen? Sonstige Erfahrungen?

Viele Grüsse
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#2
Ich saß plötzlich im lfd. Unterhaltsverfahren mit meiner eigenen Tochter vor Gericht, seither hab ich sie nie wieder gesehen. Ich wurde zwar unterhaltsrechtlich „freigesprochen“, doch meine beiden großen Kinder hab ich gänzlich verloren. Seither zur Mutter null Kontakt mehr, zur Mutter meines jüngsten Kindes (15) hab ich seit nem halben Jahr sowas ähnliches wie Frieden geschlossen, man trifft sich wieder und zankt nicht mehr. Somit ist endlich Entspannung eingetreten, wurde aber auch Zeit nach so vielen Jahren Stress.
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#3
Moin.

Wurde zur Geburtstagsparty zum18sten ins Restaurant eingeladen und bin auch hingegangen.. - weil ich mir nicht die Blöße geben wollte, denen
Argumente für mein angebliches Rabenvaterverhalten zu geben. Wurde da von fast allen, vor allem von meiner Tochter, ignoriert.

Zur Exe, diesem Dr...ckst.... , habe ich keinerlei Kontakt. Gut so.

Tochter stand letzten Monat vor meiner Haustür und brachte mir 2 private Rechnungen rein, die sie ausgelegt hatte und wollte das Geld zurück
(  22,03 Euro ...  ! ). Hab sie reingebeten und ihr angeboten, ob wir nicht mal zusammen Pizza essen gehen wollen. Einfach so... nur Vater und Tochter..

Begeisterung sah anders aus. Seirdem ist wieder Funkstille. Sie wollte nur das Geld, nichts Anderes. Es ko.... mich an.

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#4
Als Unterhaltspreller hat sich für mich mit dem 18. Geburtstag nichts geändert. Die Unterhaltsvorschusskasse fordert fleissig weiter, das Kind fordert auch, aber es ahnt, wie das ausgehen wird und belässt es bei Aufforderungen. Etwas schade, hatte gehofft dass es sich einen Anwalt nimmt und kräftig klagt oder sowas. Es wären unbezahlbare Erfahrungen fürs Leben gewesen, viel Geld zu investieren und dann nur dumm aus der Wäsche zu sehen, weil man nicht von den goldenen Töpfen bekommt, die einem "zustehen".

Der Abstieg beim Unterhalt geht schnell. Ab 18 kann es noch eine Phase geben, in der das Kind privilegiert ist. Doch dann rutscht es sofort auf einen niedrigen Rang ab. Vierte Position, § 1609 BGB, nur eine Stufe höher wie Enkelkinder.
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#5
(17-09-2022, 10:54)ArJa schrieb: Sie wollte nur das Geld, nichts Anderes.

Und? Hast Du ihr das Geld gegeben?
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#6
Ja, hab ich.

Waren 2 privatärztliche Rezepte, die ich über meine Beihilfe rückerstattet bekomme. Aber darum geht`s ja nicht....

Es geht darum, dass für mein Erzeugnis nach ausführlichem mütterlichen Vorleben nur Kohle zählt - und nichts Anderes ...
Dafür habe ich in den letzten 12 Jahren Dutzende von Beispielen...

Aber das trifft ja nicht den Kern der Frage des TO.. Verändert hat sich bei mir lediglich, dass die Bedarfe einer Studentin angestiegen sind, ich
aufgrund der mütterlichen Mitverantwortung ca. 120 € weniger als vor der Volljährigkeit zahle und das Geld direkt an meine Tochter geht..

Was nicht mit Geld zu bezahlen ist, ist ein Mindestmaß an Interesse am Leben des eigenen Vaters - und das ist das eigentlich Frustrierende,
dass hier Defizite vorhanden sind , wo man(n) sich fragen muss, wie lange man(n) sich diese immer wieder neuen Enttäuschungen noch weiter antun will.
Und genau das kann auch dem TO passieren...

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#7
Wenn du von erwachsen gewordenen Trennungskindern irgendetwas erwartest, wirst du meistens enttäuscht werden. Der 18. Geburtstag ändert absolut nichts daran.

Ich wäre nicht bereit, nach der langen Verarsche mit Unterhalt, Sorgerecht, nach Kriegen gegen mich durch die Staatsmacht, durch die Juristen, durch die Ex mir auch noch fortgesetzt Enttäuschungsgefühle ins eigene Leben tricksen zu lassen. Das Thema Kind ist schlichtweg abgeschlossen, das ist jetzt irgendein irgendwo rumlaufender Mensch mit ein paar ähnlichen Genen, mehr nicht. Auf spätes Interesse dieses Menschen pfeife ich herzlich. Das Getüdele von Herkunft und gemeinsamer Vergangenheit ist nicht meins und erzeugt keine Gefühle. Das tun ganz andere Sachen.

Nehmt den 18. Geburtstag als Schrittchen Richtung eigener Freiheit, loswerden von Schaden, loswerden von finanziellen Verpflichtungen. Ich entwickle mich lieber selbst statt auf von der Ex verhunzten Schrott zu gucken oder mir gar Interesse von ihm zu erhoffen. Tschüssi, viel Erfolg noch.
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