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Auskunftspflicht - Sparbuch
#1
Hallo zusammen,

ich wurde vor längerem um Auskunft zu meinen Einkünften zur Ermittung des Kindesunterhalt gebeten.
Jetzt fällt mir ein, dass meine Oma mal in meiner Kindheit vor über 30 Jahren ein Sparbuch für mich angelegt hat.
Von diesem Sparbuch weiß niemand in meinem Umfeld etwas und es erzeugt ca. 80€ Zinsen pro Monat.
Es unterliegt damit auch nicht der Kapitalertragssteuer und taucht auch nicht in der Steuererklärung auf.

Ein Konto von dem niemand etwas weiß und es handelt sich um wirklich niedrige Beträge.
Davon dürfte doch in der Regel niemand mitbekommen, oder? Außer meine Ex liest hier im Forum mit Smile
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#2
Die Zinsen, die das Kreditinstitut auf das Sparkonto zahlt, sind Kapitalerträge und damit steuerpflichtig. Ein Sparbuch ist ein Finanzprodukt wie jedes andere auch und wird an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet. Vergiss nicht, das Bankgeheimnis ist abgeschafft und die Meldung über jeden Furz geht an den Staat, damit der eine intensive Rektaluntersuchung an dir durchführt, wenn er Lust dazu hat.

Ich würde mit etwas Chuzpe trotzdem das Sparbuch ignorieren und einfach rauslassen. Wenn es doch auffliegt, wird es auch nicht drastisch.
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#3
Ein Sparbuch mit 80 € Zinsen im Monat. Nicht schlecht ;-) Bei einem Prozent Zinsen im Jahr liegen da knappe 100 T€ drauf. Die Kohle würde ich an deiner Stelle in ein Festgeld investieren. Gibt inzwischen locker das vierfache. Das würde sich übrigens auch bei 80 € Zinsen im Jahr schon lohnen.

Ansonsten würde ich sagen, daß die Kapitalertragssteuer ohnehin automatisch abgezogen wird. Jedenfalls sofern kein Freistellungsauftrag abgegeben wurde. Es ist also nicht verpflichtend das nochmal in der Steuererklärung anzugeben. Und wenn es in der Steuererklärung nicht auftauscht, wie soll dann jemand drauf kommen, das es existiert? Solange der Mindestunterhalt sichergestellt ist, hält sich der Arbeitseifer von Dr. Watson vom Amt dann doch in Grenzen.
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#4
Auf jeden Fall nicht angeben. Vergessen ,-)
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