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Ich hätte gerne mal gewusst, wie sich ein dynamischer Unterhaltstitel auswirkt.
Vermute ich das richtig, dass bei einer Änderung in der Düsseldorfer-Tabelle oder auch wenn meine Kinder die nächste Altersstufe erreichen, sich nicht nur der Unterhaltsbetrag sondern dadurch auch der pfändbare Betrag ändert?
Was hat noch alles einen Einfluss?
Gibt es nur Korrekturen nach oben oder hat es das auch schon mal nach unten gegeben?
Was ist wenn sich mein Einkommen verändert, also mehr oder auch weniger wird oder ich z.B. arbeitslos werde?
Grüße vom Stefan
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21-10-2014, 19:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-10-2014, 19:52 von Camper1955.)
(21-10-2014, 18:13)StefanN schrieb: Ich hätte gerne mal gewusst, wie sich ein dynamischer Unterhaltstitel auswirkt.
Vermute ich das richtig, dass bei einer Änderung in der Düsseldorfer-Tabelle oder auch wenn meine Kinder die nächste Altersstufe erreichen, sich nicht nur der Unterhaltsbetrag sondern dadurch auch der pfändbare Betrag ändert?
Was hat noch alles einen Einfluss?
Gibt es nur Korrekturen nach oben oder hat es das auch schon mal nach unten gegeben?
Was ist wenn sich mein Einkommen verändert, also mehr oder auch weniger wird oder ich z.B. arbeitslos werde?
Grüße vom Stefan
Hallo Stefan. (So was gebieten die Höflichkeit, wenn ein neuer Thread eröffnet wird)
Erst mal willkommen.
Arbeitslosigkeit ist für das Familiengericht noch lange kein Grund, den Unterhalt zu ändern. Dann kriegst Du halt ein fiktives Einkommen aufgebrummt, das reicht, um Unterhalt zahlen zu können. Reicht es nicht, wegen der Pfändungsfreigrenzen, dann wachsen halt schulden an, die Du dann neben dem regulären Unterhalt abzahlen darfst. wenn Du wieder in Lohn und Brot bist.
So lange Du Arbeit hast, kannst Du aber noch das Jobcenter am Unterhalt beteiligen, indem Du (ergänzendes) ALG II für Unterhalt + Umgang beantragst.
Reduzieren des Einkommens geht also schon. Du solltest nur vermeiden arbeitslos zu werden. Dann zieht Dir zwar Papa Staat den Unterhalt aus der linken Tasche, steckt es aber im selben Moment wieder samt Umgangskosten in die rechte Tasche, sofern Du den Umgang auch wahr nimmst.
LG
Robert
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Also, dann noch hallo zusammen! (sorry, war so im Schreiben drin, ging leider unter)
Da ich ja nun vom Gericht dazu verpflichtet wurde für meine Kinder dynamische und unbefristete Titel über den Mindestunterhalt beizubringen, wollte ich vorher noch mehr über die Mechanismen verstehen. Bisher konnte ich nur lesen, dass man möglichst keinen dynamischen Titel unterzeichnen soll. Warum eigentlich?
Grundsätzlich zahle ich ja gerne Unterhalt, es geht ja dabei um das Wohl meiner Kinder. Vorausgesetzt, dass der Betrag korrekt berechnet wurde.
Wenn sich nun Änderungen und Neuberechnung des zu zahlenden Unterhaltes ergeben, ist es ja nur verständlich entsprechend den Titel dynamisch anzupassen. (An dieser Stelle lasse ich mich jetzt mal nicht darüber aus, dass ich einen Titelzwang für Menschenunwürdig und diskriminierend halte. Das wäre ja wie wenn man jemanden ins Gefängnis steckt, nur weil die Möglichkeit besteht, dass man eine Straftat begehen könnte.)
Ich vermute, dass eine Anpassung des Titels nach oben schnell gemacht ist. Wird ein Titel auch nach unten Angepasst? Z.B. sich das Einkommen verringert oder meine älteste Tochter im Januar 18 wird?
Für mich ist das eine zentrale Frage und ich würde mir mehr Infos wünschen oder auch Erfahrungsberichte.
Danke schon mal im Voraus und Grüße vom
Stefan
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22-10-2014, 17:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-10-2014, 18:12 von Simon ii.)
(22-10-2014, 17:51)StefanN schrieb: Wenn sich nun Änderungen und Neuberechnung des zu zahlenden Unterhaltes ergeben, ist es ja nur verständlich entsprechend den Titel dynamisch anzupassen.
Darauf bezieht sich das "dynamisch" aber nicht!
Das "dynamisch" bezieht sich darauf, daß Du einen prozentualen Wert an KU zahlen mußt, wobei 100% der Mindestunterhalt ist.
Setzt die Stäätin in ihrer unergründlichen Weisheit fest, daß sich die Summe, für die diese 100% stehen, erhöht, so muß der Titel nicht angepaßt werden, obwohl Du einen höheren Betrag zahlen mußt.
Beispiel:
Jahr 1: 100% = 100 EUR/Monat KU
KU-Titel beträgt 135% ==> Zahlbetrag 135 EUR/Monat
Jahr 2: Die Stäätin beschließt eine Erhöhung des KUs:
100% = 200 EUR/Monat
KU-Titel immer noch 135 %, aber Zahlbetrag jetzt 270 EUR/Monat.
Bei einem statischen Titel müßte die KM einen höheren Zahlbetrag einklagen, da dieser in der Höhe festgelegt worden ist:
Jahr 1: Titel = 135 EUR/Monat
Jahr 2: Titel immer noch 135 EUR/Monat, obwohl die Stäätin der Meinung ist, daß Väter mehr KU zahlen sollten.
Du siehst, daß der dynamische Titel für die KMs viel bequemer ist.
(22-10-2014, 17:51)StefanN schrieb: Wird ein Titel auch nach unten Angepasst?
Nein, fast nie!
(22-10-2014, 17:51)StefanN schrieb: ...oder meine älteste Tochter im Januar 18 wird?
Dann ändert sich einiges.
Dazu die Trennungsfaq durchlesen. Außerdem gibt es einige Threads zu diesem Thema.
Simon II
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(22-10-2014, 17:51)StefanN schrieb: Ich vermute, dass eine Anpassung des Titels nach oben schnell gemacht ist. Wird ein Titel auch nach unten Angepasst? Rauf gehts immer, runter nimmer!
(eigentlich nur bei wirtschaftlichem Totalzusammenbruch)
In der Situation würde ich dennoch die Titel zumindestens auf den 18. Geburtstag befristen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Eine Befristung habe ich ja versucht.
Der Beistand meiner Kinder hat sich mächtig ins Zeug gelegt, damit noch vor dem 18. Geburtstag die dynamischen Titel durch sind.
Worum es mir geht, ich möchte wirtschaftliche Planbarkeit haben. Vor allem wegen dem Haus und den Schulden. Bei einem statischen Titel wüste ich ja, was auf mich zu kommt.
Bei einem dynamischen Titel weiß ich es eben nicht, wenn da plötzlich an einer Schraube gedreht wird. Also wenn ich aus welchem Grund auch immer weniger verdiene, wie schnell wird dann der Unterhaltsbetrag angepasst? Da steckt für mich einfach noch so viel Unsicherheit drin.
Gibt es irgendwo einen Info-Text zum nachlesen? Also so geschrieben, dass auch Nichtjuristen das verstehen können.
Stefan
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(22-10-2014, 21:04)StefanN schrieb: Worum es mir geht, ich möchte wirtschaftliche Planbarkeit haben.
Hast Du nicht.
(22-10-2014, 21:04)StefanN schrieb: Also wenn ich aus welchem Grund auch immer weniger verdiene, wie schnell wird dann der Unterhaltsbetrag angepasst?
Außer wenn Du Hartz IV wirst gar nicht.
(22-10-2014, 21:04)StefanN schrieb: Gibt es irgendwo einen Info-Text zum nachlesen? Also so geschrieben, dass auch Nichtjuristen das verstehen können.
In den Trennungsfaq steht es eigentlich deutlich beschrieben drin.
Simon II
Camper schrieb:
Zitat:Arbeitslosigkeit ist für das Familiengericht noch lange kein Grund, den Unterhalt zu ändern. Dann kriegst Du halt ein fiktives Einkommen aufgebrummt, das reicht, um Unterhalt zahlen zu können.
Diesbezüglich möchte ich mal Eines wissen. Kann ja sein, dass ich blöd bin:
Wie kann man einem Arbeitslosen denn ein fiktives Einkommen aufbrummen, wenn er nur 165 € zusätzlich verdienen darf? Den Rest bekommt er vom ALG abgezogen, so er denn mehr verdient.
Man könnte also dann nur 165 € fiktiv hin zu rechnen. Wette, es ist meist mehr. Nämlich genau so viel, dass es eben passt.
Wollte nur mal diesen Punkt ansprechen. Das im Hintergrund bei Nichtzahlung Schulden auflaufen ist klar.
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Weil das Gericht davon ausgeht, dass du dir nicht nur einen Zuverdienst suchst sondern einen gleichwertigen wie vorher.
Ausserdem hast du den vorigen Jobverlust grundsätzlich selbst verursacht und musst dafür bestraft werden.
Und wenn du jetzt nicht zahlen kannst, zahlst du eben später.
Hauptsache, du kommst nicht unbestraft davon.
Schließlich muss an dir ein Exempel statuiert werden um andere Verbrecher wie dich abzuschrecken.
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(23-10-2014, 01:32)Nappo schrieb: Diesbezüglich möchte ich mal Eines wissen. Kann ja sein, dass ich blöd bin:
Wie kann man einem Arbeitslosen denn ein fiktives Einkommen aufbrummen, wenn er nur 165 € zusätzlich verdienen darf? Den Rest bekommt er vom ALG abgezogen, so er denn mehr verdient.
Du kriegst 165 € + Werbungskosten nach Steuerrecht.
So wie Beppo schon sagte. Du sollst Dir ja einen Vollzeitjob suchen, der dem vorigen Einkommen entspricht.
Es sei denn, Du weist nach, dass Du für keinen Arbeitgeber tragbar bist, so wie es bei mir der Fall war. Leider 11 Jahre zu spät.
Dann hätte sich das Familiengericht etwas vollkommen Neues einfallen lassen müssen.
LG
Robert
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(23-10-2014, 01:32)Nappo schrieb: ... wenn er nur 165 € zusätzlich verdienen darf? Verdienen darf ein Arbeitsloser soviel er will und kann...
(23-10-2014, 01:32)Nappo schrieb: ....Den Rest bekommt er vom ALG abgezogen, so er denn mehr verdient. Richtig lustig wird es dann, wenn "titulierte KU" vom ALG1 "abgezweigt" (= Pfändung) wird. Aber wen alles nicht reicht, kann er eh aufstocken und dann gelten die Freibetragsregeln des ALGII.
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(22-10-2014, 21:04)StefanN schrieb: Bei einem dynamischen Titel weiß ich es eben nicht, wenn da plötzlich an einer Schraube gedreht wird. Ganz so unübersichtlich ist es nicht. Die DüTab wird meist alle 2 Jahre angepasst.
Ausserdem kann alle 2 Jahre nach Deinem Einkommen "geforscht" werden, welches Du darlegen musst.
Dann ist halt noch die Frage, ob Kindesbesitzerin sich die Mühe macht....
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26-10-2014, 18:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-10-2014, 18:20 von Camper1955.)
(26-10-2014, 18:08)blue schrieb: Ganz so unübersichtlich ist es nicht. Die DüTab wird meist alle 2 Jahre angepasst.
Nur dass es zum 01.01.2015 offenbar Schwierigkeiten bereitet. Man müsste ja beides Erhöhen. den SB und den KU.
Das würde aber wieder bedeuten, noch weniger Geringverdiener müssten gesetzlichen Unterhalt bezahlen oder noch mehr Geringverdiener dürften noch mehr aufstocken.
Die Politik hat auch keine Lösung und lässt die Justiz in der Luft hängen.
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(23-10-2014, 00:07)Simon ii schrieb: In den Trennungsfaq steht es eigentlich deutlich beschrieben drin.
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wo sind diese Trennungsfaq zu lesen?
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