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1. Schlagabtausch im Vorfeld ist immer schlecht, wenn man nicht sehr genau Bescheid weiss. Liefern oder nicht liefern. Lege vor, was der Richter verlangt.
2. Auch da: Sage, wie es ist, der Stand der Dinge.
3. Ja, sage das, der Richter muss dem aber nicht folgen.
4. Unbedingt.
Es ist doch dein Anwalt anwesend? Lass den machen und schalte dich nur ein, wenn der Mist baut, etwa die Auskunfts-Sperrfrist übergeht.
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(01-04-2025, 09:05)p__ schrieb: 1. Schlagabtausch im Vorfeld ist immer schlecht, wenn man nicht sehr genau Bescheid weiss. Liefern oder nicht liefern. Lege vor, was der Richter verlangt.
2. Auch da: Sage, wie es ist, der Stand der Dinge.
3. Ja, sage das, der Richter muss dem aber nicht folgen.
4. Unbedingt.
Es ist doch dein Anwalt anwesend? Lass den machen und schalte dich nur ein, wenn der Mist baut, etwa die Auskunfts-Sperrfrist übergeht.
Ja, der Anwalt ist mit dabei. Genau das ist mein Plan, einschalten bei Themen die mir wichtig sind. daher sind die Tips aus dem Forum auch so wertvoll.
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Gibt es eigentlich
einen Richtbetrag was so eine Abänderung des Titels um eine Stufe kosten könnte 2025 ?
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Die Abänderung ist kostenlos. Wenn sie verweigert und per Gerichtsverfahren erzwungen wird, kostet das 800-1000 EUR.
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02-04-2025, 22:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-04-2025, 22:49 von Alimen T.)
Ok danke @ p_
dann könnte man auch in einem wisch auf 18 Jahren befristen lassen
oder auf die nächsten 6 oder 4 dürfte das gleiche kosten ?