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Dringend Hilfe in Bezug Betreuungsunterhalt
#1
Hey zusammen,

Ich hab vor längerer Zeit schonmal einen Fall eröffnet, da gab allerdings noch einige Unsicherheiten die nun aus dem Weg geräumt sind.

Zu mir: Ich war verheiratet, wollte nie Kinder und trotzdem ist es passiert. Untergejubelt oder nicht. Wer Weiß, spielt aber auch keine Rolle mehr. 
Mein Kind kam Ende 2021 zur Welt. 1 Jahr später die Trennung. Soweit alles friedlich. Meine Ex wurde letztes Jahr wieder schwanger. Allerdings nicht von mir... Vater vorerst unbekannt. Dadurch das sie Sozialhilfe brauchte kamen die natürlich zu mir. Ich verdiene ca 3000-3500 Netto. Resultat ca 400 KU und ca 1050 Bu laut Jobcenter. Den KU zahl ich gerne, ich darf jederzeit mein Kind sehen und wir sind nicht im streit. Wenn auch etwas distanzierter. Der BU Nervt allerdings sehr. Ihr neues Kind ist vor 2 Monaten zur Welt gekommen. Vater mittlerweile Gott sei Dank bekannt. Da mein Sohn ende des Jahres 3 Jahre alt wird, sie aber weiterhin nicht arbeiten gehen kann aufgrund eines Kindes wo nicht von mir ist, hab ich natürlich Angst das ich weiterhin BU zahlen muss. Ob mein Sohn keinen Kindergarten platz bekommt steht noch aus. Allerdings spielt es auch Ansich keine große Rolle, da Sie eh zuhause ist.

Laut ihrer Aussage wird Sie persönlich mich nicht auf BU verklagen Ende des Jahres. Ich schätze Sie auch so ein dass Sie es nicht macht. Vorsichtig bin ich trotzdem. Allerdings bin ich mir unschlüssig was das Jobcenter macht. Haben die da Handlungsspielraum obwohl sie eh nicht arbeiten kann wegen einem Kind dass nicht von mir ist? Der andere Typ verdient denk ich nicht so viel wie ich, vllt 1800-2100 netto. Denk ich zumindest.

Ich weis, alles dumm gelaufen. Bin selber schuld. Aber aufgeben tu ich nicht. Glaub hier gibt es Leute die es noch viel schlimmer getroffen hat. Ich verdien wenigstens einigermaßen gut und muss zumindest keine Schulden machen, wenn auch etwas sparsamer leben.

Und zumindest hab ich Sicherheit das mir sowas kein 2. mal passiert. Vasektomie = Check

achja geschieden sind wir noch geworden vor Geburt des 2. Kindes. Einvernehmlich ohne Stress und Diskussionen.

Hoffe jemand hat Rat.
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#2
Das scheint etwas komplizierter zu sein...

Da die Dame jetzt nicht arbeiten kann wegen des neuen Kindes, sollte der neue Vater an der Reihe sein zu zahlen, was Einfluss auf deinen Zahlbetrag haben sollte. Dies gilt es vtl mal zu eruieren?

Was sagen die anderen dazu, bin ja im Exil und kein Experte.
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#3
Bei sowas wird eine Haftungsquote der beiden Väter für ihren Unterhalt wegen Betreuung ausgeknobelt. Das ist hochvariabel, im Prinzip würfeln nach Gusto des Richters. Und dann ändert sich das auch bald, wenn dein Kind drei wird. Dann könnte dein Anteil sinken.
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#4
Sobald mein Kind 3 Jahre alt ist kann ich aber ja den BU erstmal einstellen. Sie müsste ja Nachweise und sich selbst drum kümmern und weiterhin BU von mir fordern. Und die Frage ist ja sofern sie das nicht macht. Und auch dem Jobcenter erklärt das sie aufgrund des 2. Kindes zu Hause ist. Ob das Jobcenter trdm das Recht hat von mir weiterhin zu fordern?
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#5
Sie müsste aber auch mit einem, dem ersten Kind nicht Vollzeit arbeiten. Mindestens einen teilweisen Anspruch hat sie auch ab Alter 3 an den Vater von Kind 1. Damit könnte die Haftungsquote zu deinen Gunsten verschoben werden, aber ganz weg ist der Unterhalt nicht.

Nimm mal ein einseitiges Beispiel: Vater von Kind 2 verdient zu wenig für Betreuungsunterhalt. Dann würdest du so viel bezahlen müssen, dass eine Teilzeittätigkeit der Mutter finanziell aufgefüllt wird auf das, was ihr Gesamtanspruch wäre.
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#6
Und ich dachte der Albtraum endet dann vielleicht   Angry

Da ich aktuell sehr unglücklich bin in meiner Arbeit wird es vermutlich auch keine Möglichkeit geben einer anderen Arbeit nachzugehen in der ich sehr sehr wahrscheinlich weniger verdienen werde. Schöne scheiße
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#7
Sofern die Mutter kooperativ ist, würde ich zuerst mal versuchen herauszubekommen, was der andere Vater verdient. Frag sie. Abhängig davon kannst du überlegen, wie viel Risiko und Aufwand dir die Sache wert ist. Es bringt nichts, ohne Zahlen im luftleeren Raum zu agieren. Wenn der nichts hat, entsprechen deine Pflichten ihr gegenüber der Situation, wie wenn sie nur dein Kind hätte. Und das ist eben dieser Unterhalt wegen Teilzeit.
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#8
Also sie hat vor Geburt unseres Kindes ca 25-30 Stunden gearbeitet. Verdienst ca 1600 netto.
Er verdient ca 2600 brutto so viel weis ich.

So eine Misere echt…
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#9
Dann bleiben Netto wirklich nur 2000 EUR, minus Kindsesunterhalt, da bleibt beim Selbstbehalt für §1615l BGB von 1600 EUR so gut wie nichts für Betreuungsunterhalt. Rechne also so, wie wenn das zweite Kind nicht existieren würde. Und das bedeutet, dass sie bis Kindesalter 3 einen Anspruch von mindestens 1200 EUR hat. Begrenzt von deinem eigenen Selbstbehalt. Dürfte schwer werden, darum herumzukommen. Anschliessend könnte das sinken, abhängig von ihrem Einkommen zu Ehezeiten, ihrer tatsächlichen Arbeitzeit, welche Teilzeitquote ihr ohne Kind 2 zugestanden werden würde und weiteren Faktoren.

Nimm diese Aussagen nur zur groben Orientierung und ja nicht für bare Münze. Ein Richter kann davon auch komplett abweichen.
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