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Scheidung - DE oder AT
#1
Hallo,

bei mir steht die Trennung an.
Aktuell lebt meine Frau im gemeinsamen Haus mit 2 Kindern (2/4) in AT, ist aber aus dem EU-Ausland.
Ich wohne an unserem letzten gemeinsamen Wohnort in DE, bin aber aus AT.

Wenn ich es richtig verstehe, kann ich das deutsche Recht anwenden lassen bei der Scheidung, oder auch das österreichische Recht.
Welches wäre für mich zu bevorzugen und warum?

vielen Dank
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#2
Den Gerichtsstand regelt die Verordnung Brüssel IIa: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex...029:DE:PDF

Was besser ist, hängt von eurer Situation ab. In Österreich gibts noch die Scheidung mit Schuldausspruch. Unterhalt wegen Pflege und Erziehung eines gemeinsamen Kindes gibts in beiden Ländern. Nachehelicher Unterhalt in Österreich ist abhängig von den konkreten Umständen des sich trennenden Paares. Einvernehmlich und ohne Streit ist Österreich besser, da keine Anwaltspflicht.
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#3
Vielen Dank für die rasche Antwort. Noch kam kein Brief vom Anwalt...
Ich habe einen Termin nächste Woche, werde aber meinerseits sicher nicht die Scheidung einreichen.
Wie sieht es denn mit Rentenausgleich aus, gibt es dass in AT, bzw. wird das automatisch gemacht?
Wann sollte ich die Steuerklasse wechseln? Arbeitsstunden werde ich sofort reduzieren.
Unterhalt für Kinder ist in AT höher als in DE, zumindest laut ungenauer online-Berechnung.
Ehegattenunterhalt ist am blödesten, weil Madam nichts arbeitet.
Konten werde ich solange kein Brief kommt mit Barabhebungen abschöpfen.
Bezüglich Immobilien, ich hatte welche vor der Ehe und in der Ehe welche geschenkt bekommen, die kann Sie nicht anlagen, richtig? Gilt das für AT und DE gleichermaßen?

Um es klar zu stellen, ich will für meine Kinder da sein und unterhalt zahlen, das versteht sich von selbst.
Ich will nicht mein Erbe und hart erarbeitets und erspartes Geld abgeben.

Das gemeinsame Haus wird wohl ohnehin liquidiert, da wir beide im Grundbuch stehen, und ich es alleine mit den Unterhaltszahlungen nicht erhalten kann.
Wäre eine Möglichkeit, Ihr das Haus zu lassen und den Mietvorteil für die Unterhaltszahlungen zu "nutzen"
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#4
Das sind viele Details, übers österreichische Recht kenne ich mich nicht so gut aus, um alle Wenns und Abers zu berücksichtigen.
Es gibt halt bestimmte Vor/Nachrteile dort und welche hier. Einen Versorgungsausgleich gibts in Österreich beispielsweise nicht, wenn das ein Thema ist fährst du dort besser. Der Zugewinnausgleich unterschiedet sich nicht prinzipiell. Aufgeteilt wird nur, was während der Ehe erwirtschaftet wurde oder wertvoller wurde. Bei Immobilien wird es kompliziert, da gibts allerlei Ausnahmen. In dem Fall ist zu einem Anwalt zu raten.

Zitat:Wäre eine Möglichkeit, Ihr das Haus zu lassen und den Mietvorteil für die Unterhaltszahlungen zu "nutzen"

Prinzipiell ja. Nach sehr viel hin- und herrechnerei und einem Einverständnis bzw. Richterspruch.

In Österreich beträgt der Kindesunterhalt feste Prozentsätze vom Einkommen und die Altersstufen sind anders. Das Kindergeld heisst Familienbeihilfe, ist niedriger, wird seit ein paar Jahren nicht mehr auf den Unterhalt angerechnet und dann gibts noch einen "Familienbonus" in vielen Fällen.
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#5
Die gemeinsame 50/50 Immobilie so schnell wie möglich los zu werden, ist der absolut richtige Schritt. Da hast Du Dir schon selbst gut ausgerechnet, was viele Väter nicht machen und daran versuchen festzuhalten, weil sie irgendwie emotional dran hängen - und am Ende geht die Immobilie dann doch weg.

Die dir geschenkten Immobilien gehören vom Vermögen her Dir - sind also kein gem Vermögen - aber der in der Ehe hinzu gekommene Wertzuwachs findet Berücksichtigung im Zugewinnausgleich.

Wenn die beiden geschenkten Immobilien vermietet sind, werden die Mieteinnahmen unterhaltserhöhend eingesetzt.

Tatsächlich kann eine der Ex überlassene Immobilie, in der die Ex bleibt und der Mann auszieht, i.S. Mietvorteil angerechnet werden. das betrifft aber nicht den Kindesunterhalt, sondern Ehegattenunterhalt.

Solches landet regelmäßig vor Gericht und dauert in der Ausrechnung sehr lange, weil vorher meist der eigene und der gegnerische Anwalt zig Briefe lang herum schwurbelt und sich über die Höhe gestritten wird. Ich kenne einen Fall, wo die Dame schlicht falsche qm-Zahlen an gab und das Ganze in einem teuren Gutachten mündete.
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