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Liebes Forum,
ich lebe mit meiner Partnerin und dem gemeinsamen (von mir ungeplanten) Kind (1 Jahr) in einer Wohung. Ich zahle momentan die gesamte Miete, sie nichts.
Da wir nicht verheiratet sind, gibt es eine klare Gütertrennung.
Sämtliche Möbel wurden von mir schon vorher angeschafft.
Nun zur Frage: Welche Folgen hat ein dauerhaftes Zusammenleben dieser Form (quasi "Wilde Ehe") auf den Betreuungsunterhalt oder ggf. andere monetäre Forderungen?
Hat jemand damit Erfahrungen gemacht und wie könnte ich mich bestenfalls schon jetzt, so gut es geht, schützen?
Danke für eure Antworten!
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31-12-2024, 17:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-12-2024, 17:30 von NurErzeuger.)
Unterhalt wird im Moment allein aufgrund eurem gemeinsamen Kind bestimmt. Ob verheiratet oder nicht, ist in diesem Fall egal.
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Rentenpunkte, Versorgungsausgleich sind unverheiratet allerdings kein Thema.
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(31-12-2024, 16:25)Dionysos schrieb: Nun zur Frage: Welche Folgen hat ein dauerhaftes Zusammenleben dieser Form (quasi "Wilde Ehe") auf den Betreuungsunterhalt oder ggf. andere monetäre Forderungen?
Im Moment gibts es noch keinen Unterschied zum Nicht-Zusammenleben. Betreuungsunterhalt ist identisch, Kindesunterhalt sowieso. Achte darauf, dass die Rente für die Kindererziehungszeiten gleich verteilt wird. Gemeinsames Sorgerecht ist beurkundet? NICHT aufschieben!!!
Es könnte zwei negative Folgen geben:
- wird später geheiratet, könnte Zusammenleben mit Kind vor der Ehe dazu führen, dass bei einer Trennung die Ehezeit damit verlängert wird, so dass eine kurze Ehe früher rum ist und eine lange Ehe früher eintritt. Beispiel: Die "lange Ehe" mit ihrem besonderen Vertrauenstatbestand und möglicherweise lebenslangem Unterhalt wird im Schnitt ab 15 Jahren angenommen. Wenn du aber schon fünf Jahre mit Kind zusammengewohnt hast, könnte das schon ab 10 Jahren der Fall sein.
- Die Entwürfe der Familienrechtsreform haben wie befürchtet in irrwitziger Weise den Betreuungsunterhalt dem Ehegattenunterhalt angenähert. Doppelt übel, dass ausgerechnet ein liberaler Minister nichts besseres zu tun hatte als Verpflichtungen absurd zu erhöhen. Dann ist alles in die Luft geflogen. Wenn die nächsten Totalversager anderer Parteiencliquen die Macht ergreifen, steht zu befürchten dass die wieder derlei Dreck abkoten. Das ist sogar sehr wahrscheinlich. Jedenfalls wurde unterschieden zwischen zusammenleben und nicht. Wer zusammenlebt, wird damit unterhaltstechnisch zwangsverheiratet. Solltest du dich also in drei Jahren trennen und ein neues Recht gilt, musst du mit einem enorm ausgeweiteten und erhöhten Betreuungsunterhalt rechnen. Der beste Schutz dagegen ist, ohne Zugeständnisse dafür zu sorgen, dass die Mutter mehr verdient wie du. Nix Teilzeit, nix dutzidutzi beim Kind. Erwerbsarbeit. Viel.
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(31-12-2024, 19:04)p__ schrieb: (31-12-2024, 16:25)Dionysos schrieb: Nun zur Frage: Welche Folgen hat ein dauerhaftes Zusammenleben dieser Form (quasi "Wilde Ehe") auf den Betreuungsunterhalt oder ggf. andere monetäre Forderungen?
Im Moment gibts es noch keinen Unterschied zum Nicht-Zusammenleben. Betreuungsunterhalt ist identisch, Kindesunterhalt sowieso. Achte darauf, dass die Rente für die Kindererziehungszeiten gleich verteilt wird. Gemeinsames Sorgerecht ist beurkundet? NICHT aufschieben!!!
Es könnte zwei negative Folgen geben:
- wird später geheiratet, könnte Zusammenleben mit Kind vor der Ehe dazu führen, dass bei einer Trennung die Ehezeit damit verlängert wird, so dass eine kurze Ehe früher rum ist und eine lange Ehe früher eintritt. Beispiel: Die "lange Ehe" mit ihrem besonderen Vertrauenstatbestand und möglicherweise lebenslangem Unterhalt wird im Schnitt ab 15 Jahren angenommen. Wenn du aber schon fünf Jahre mit Kind zusammengewohnt hast, könnte das schon ab 10 Jahren der Fall sein.
- Die Entwürfe der Familienrechtsreform haben wie befürchtet in irrwitziger Weise den Betreuungsunterhalt dem Ehegattenunterhalt angenähert. Doppelt übel, dass ausgerechnet ein liberaler Minister nichts besseres zu tun hatte als Verpflichtungen absurd zu erhöhen. Dann ist alles in die Luft geflogen. Wenn die nächsten Totalversager anderer Parteiencliquen die Macht ergreifen, steht zu befürchten dass die wieder derlei Dreck abkoten. Das ist sogar sehr wahrscheinlich. Jedenfalls wurde unterschieden zwischen zusammenleben und nicht. Wer zusammenlebt, wird damit unterhaltstechnisch zwangsverheiratet. Solltest du dich also in drei Jahren trennen und ein neues Recht gilt, musst du mit einem enorm ausgeweiteten und erhöhten Betreuungsunterhalt rechnen. Der beste Schutz dagegen ist, ohne Zugeständnisse dafür zu sorgen, dass die Mutter mehr verdient wie du. Nix Teilzeit, nix dutzidutzi beim Kind. Erwerbsarbeit. Viel.
Danke für die schnelle Rückmeldung.
Heirat ist nicht geplant.
Den 2. Punkt habe ich zu befürchten, allerdings finde ich den Aspekt nicht in dem aktuellen Entwurf.
Hast du den entsprechenden Passus parat?
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Die Entwürfe sind teils erst nach der Selbsttötung der Koalition im Volltext bekannt geworden. Es gibt Mehrere. Für unterschiedliche Familienrechtsgebiete. Im "Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Unterhaltsrechts" ist der Betreuungsunterhalt drin. Unter diesem Stichwort findet man ihn auch.
Schon auf Seite 2 steht: "Es gelten daher künftig im Grundsatz gleiche unterhaltsrechtliche Regelungen für den Anspruch des die Kinder betreuenden Elternteils unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren oder nicht."
Diese Gleichschaltung wird am Leben "als Familie" festgemacht. Das bedeutet eine unterhaltsrechtliche Zwangsheirat. Auf Seite 20 kommt auch die Begründung: Weil die Leute den Ehescheiss nicht mehr wollen, muss man sie dazu zwingen. Man ändert nicht den seit spätestens 1977 völlig obsoleten Ehegattenunterhalt, sondern man zwingt Leute, die sich ausdrücklich nicht heiraten wollen in die Verpflichtungen einer Heirat, freilich ohne deren Vorteile zu gewähren - etwa steuerlich oder strafrechtlich. Man hat die Ehe mit 200 BGB-Verpflichtungen totgeschlagen, nun macht man sich daran, generell alle Eltern noch stärker zu verknechten als ohnehin schon passiert.
Weiter will ich das nicht aufführen, es ist schliesslich nur ein Entwurf. Aber die Chance ist sehr gross, dass die ins niveaubodenlose abgesoffene Politjunta gleich welcher Partei auf Mist immer nur neuen Mist türmt. Das deutsche Familienrecht ist notorisch dafür.
Der Ausweg ist wie ich schon genannt habe, arm zu sein, jedenfalls deutlich ärmer wie die Partnerin. Wer was hat, wird abgezockt. Der ganze Staat ist zur dreckigen Räuberbande verkommen und er verlangt von den Bürgern, sich ebenso zu benehmen.
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Aufgrund der Neuwahlen scheint dieser Entwurf ja erstmal über den Haufen geworfen zu sein.
Nun ist es aber so, dass ich damit rechne, dass so etwas irgendwann mal kommen könnte, ähnlich wie in Kanada.
Das ist bisher aber eben nicht der Fall.
Hier sollten wir wachsam bleiben.
Sollte sich die Rechtslage tatsächlich entsprechend ändern und mir eine "Zwangs-Ehe" auferlegt werden, so würde ich mich definitiv vor Inkrafttreten der neuen Gesetzregelung trennen.
Besonders schlimm finde ich das für das Kind, welches ja dann darunter leiden muss.
Schuld hat dann aber die Regierung, nicht ich.
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