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Länderübergreifende Vollstreckung
#1
Moin Community,
ich lese hier schon ein paar Tage die Beiträge durch. Sehr interessant.
Habe eine kurze Frage, vielleicht hat ja jemand so etwas schon mal durch.
ich bin vor 3 Jahren aus DE weg und ins EU Ausland ausgewandert. Habe bisher auch die 100% des Mindestunterhalts der DUS Tabelle gezahlt. Habe vor einem Jahr eine GmbH ähnliche Firma im Ausland gegründet und zahle mir nur einen Mindestlohn von ca. 500 Euro aus. Seit Dezember läuft es nicht allzu gut und ich mache nicht den Umsatz, den ich mir erwünscht habe. Das Geld reicht fürs Leben mit meiner Familie. Miete und Möbel, NK etc. wird von der Firma gezahlt, da mein Wohnsitz auch der Firmensitz ist. Konnte jetzt seit 3 Monaten nicht den Unterhalt zahlen und habe jetzt per E-Mail einen klassischen Drohbrief vom Beistand (Jugendamt) bekommen. Frech und überheblich mit Aufforderung zur sofortigen Zahlung…bis Ende Februar sonst wird eine länderübergreifende Vollstreckung durchgeführt. 
Der Brief des Jugendamts klang eher Moralapostel-mäßig und mit dem Versuch richtig Angst zu schüren und den bösen Unterhaltspflichtigen einzuschüchtern.
Ich bin ja bereit weiter zu Zahlen, wenn es wieder besser läuft. Ich lass mich nicht gerne in die Ecke drängen, denn dann bekomme ich erst recht Kampfinstinkte.  Tongue Es wird ja nicht alles so heiß gegessen wie gekocht.
Hat jemand Erfahrung mit so einer Vollstreckung? Wie läuft das ab? Wie sieht das als Geschäftsführer aus, wenn man nur das Mindestgehalt bekommt und der Rest über die Firma läuft?
Bin für jeden Tipp dankbar.

Gruß, Zahlvater500
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#2
Die Schulden (=titulierter unbezahlter Unterhalt) entstehen nach deutschem Recht, vollstreckt wird nach dem Rechtssystem des Landes, in dem der Schuldner lebt. Somit ist die Frage unbeantwortbar, weil wir nicht wissen, wo du lebst. Du musst dich vor Ort informieren. Die Rechtssysteme unterscheiden sich teils deutlich, in einem Land ist die selbstbewohnte Eigentumswohnung unpfändbar, im anderen Land liegen die Pfändungsgrenzen sehr niedrig und so weiter. Osteuropa ist generell schuldnerunfreundlicher.
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#3
Wie der Brief vom Amt klingt ist egal,das sind ja Vordrucke wo dein Name eingefügt wird.Wenn ein Titel besteht wird vollstreckt.
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#4
Wenn Du moechtest, kannst Du versuchen Dich auf Ratenzahlung zu einigen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#5
Danke schonmal für eure Antworten. Hat hier jemand Praxiserfahrung und kann mit einer ähnlichen Ausgangslage berichten? Z.b. in Südeuropa wo die Mühlen etwas langsamer laufen… das wäre hilfreich.
Besten Dank!
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#6
Also in Spanien kann der spanische Staat RUCKZUCK auf Dein Vermoegen zugreifen. Zahlst Du die KFZ Steuer nicht, wird das Konto gepfaendet. Ohne Anhoerung. Private Glaeubiger haben es ungleich schwerer. ABER mangels eigenter Erfahrung kann ich dazu nicht viel mehr sagen. Ich wuerde versuchen mein privates Konto ins Ausland zu verlegen damit eine Pfaendung noch schwieriger wird. Es gibt da so ein paar Fintech Banken mit z. B. NL, FR oder LT Bankverbindungen.......
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#7
Vorbeugend, aber nur vorbeugend und um im worst-case liquide zu sein solltest Du Konten bei Revolut, Paysera und Wise eröffnen. Dazu info einholen, wo jeweils die Pfändungsfreigzenze liegt. Guthaben um die Grenze +/- dort deponieren. Fertig. Wichtig, Deine Adresse sollte einen andere sein, als die bekannte Adresse, welche das Jugendamt kennt ;-)

Damit hast Du zumindest eine Ausweichmöglichkeit und der Gläubiger muss ja auch zunächst Kenntnis von den Konto haben. Ob das Jugendamt als ziviler Gläubiger angesehen wird, oder als staatlicher Gläubiger unterscheidet sich wohl auch von Land zu Land. Private Gläubige haben es unlängst schwieriger zu pfänden, als der Staat.

Alternativ kannst Du dich ja auch tot stellen und abwarten. wenn Du Glück hast, kommt nicht mehr viel, da das JA ja immer mehr Neufälle auf den Tisch bekommt. Unsere Neu-Bürger versorgen die JA mit ausreichend Arbeit :-) und man kümmert sich als Sachbearbeiter natürlich um die "leichten" und kommunikativen Fälle. Bei mir hat es bis jetzt funktioniert. Habe die Schreiben schön gelocht, geackert und abgeheftet, falls ich Material für den Kamin benötige.
Für Kind 1 muss ich nicht etwas als ein Jahr durchhalten; Kind 2 noch knapp 4 Jahre.

Plan B funktioniert jedoch nur bei bestimmten Ländern, dazu müsste man sich entsprechend einlesen.
§ 170 nicht vergessen; jedoch kann es länderspezifisch keine Auswirkungen haben .... hatten wir ja schon im Forum des Öfteren diskutiert.

Ich drück Dir die Daumen.
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#8
(07-02-2025, 12:25)DrNewton schrieb: Vorbeugend, aber nur vorbeugend und um im worst-case liquide zu sein solltest Du Konten bei Revolut, Paysera und Wise eröffnen. Dazu info einholen, wo jeweils die Pfändungsfreigzenze liegt. Guthaben um die Grenze +/- dort deponieren. Fertig. Wichtig, Deine Adresse sollte einen andere sein, als die bekannte Adresse, welche das Jugendamt kennt ;-)

Damit hast Du zumindest eine Ausweichmöglichkeit und der Gläubiger muss ja auch zunächst Kenntnis von den Konto haben. Ob das Jugendamt als ziviler Gläubiger angesehen wird, oder als staatlicher Gläubiger unterscheidet sich wohl auch von Land zu Land. Private Gläubige haben es unlängst schwieriger zu pfänden, als der Staat.

Alternativ kannst Du dich ja auch tot stellen und abwarten. wenn Du Glück hast, kommt nicht mehr viel, da das JA ja immer mehr Neufälle auf den Tisch bekommt. Unsere Neu-Bürger versorgen die JA mit  ausreichend Arbeit :-) und man kümmert sich als Sachbearbeiter natürlich um die "leichten" und kommunikativen Fälle. Bei mir hat es bis jetzt funktioniert. Habe die Schreiben schön gelocht, geackert und abgeheftet, falls ich Material für den Kamin benötige.
Für Kind 1 muss ich nicht etwas als ein Jahr durchhalten; Kind 2 noch knapp 4 Jahre.

Plan B funktioniert jedoch nur bei bestimmten Ländern, dazu müsste man sich entsprechend einlesen.
§ 170 nicht vergessen; jedoch kann es länderspezifisch keine Auswirkungen haben .... hatten wir ja schon im Forum des Öfteren diskutiert.

Ich drück Dir die Daumen.

Perfekt…. Danke dir! Hab da auch schon vorgesorgt!  Big Grin
Das JA kennt natürlich meine Adresse im Ausland nicht und hat sich im Brief schon darüber beschwert.
Konten sind alle im Ausland inklusive Revolut. Das deutsche Konto hat nur noch 300 Euro drauf.
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#9
Ja, die wollen am besten eine inländische Landungs- und zustellfähige Adresse haben. Wenn Du im Ausland bist, fragen die oft, ob Du jmd. bevollmächtigen kannst, der Deine Post für Dich annimmt (bspw. Verwandte, Rechtsanwalt, etc.). Auf keinen FALL zustimmen und machen!

Während meiner juristischen Hobby-Fortbildung in einer anderen Sache habe ich mich mit den Zustellungen und Ladungen im Ausland beschäftigt. So einfach einen gelben Brief mit Vorladung senden, wie wir es aus D kennen, geht eben im Ausland NICHT! Wenn die das doch machen, wäre es nicht zulässig und ein Fehler, es sei denn Du hast expliziert diesem Vorgehen zugestimmt.
FAZIT: Im Ausland zu wohnen bringt viele Vorteile und erschwert die Zustellung für Deutsche Behörden erheblich :-)

Habe einen guten Freund, der Dr der Juristerei ist, Fachrichtung Verwaltungsrecht. Der hat mir das alles mal hübsch erklärt :-)
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#10
Nimm das nicht leicht. Wenn das Land bekannt ist, in dem du lebst, reicht das. Es ist ja von "Südeuropa" die Rede. Italien und Spanien haben zum Beispiel auskunftsberechtigte Personenregister. Da reicht eine Anfrage und die haben deine Adresse. Der weitere Verlauf ist eben kein Papierkrieg, sondern sehr einfach, weil der "europäische Vollstreckungstitel" eingeführt wurde. Der bewirkt dasselbe wie ein inländischer Titel und genügt ohne weitere Zwischenschritte zur Vollstreckung. Was der Gerichtsvollzieher oder die damit beauftragte Behörde im Zielland dann darf, ist wie gesagt unterschiedlich. Aber wenn du Bankprodukte auf deinen Namen hast, liegen die sofort offen. Es nutzt auch überhaupt nichts, zum Beispiel in Italien zu sitzen und ein Konto in Ungarn zu haben. Und Revolut nutzt ebensowenig etwas. Das ist rechtlich eine Bank wie jede andere und nimmt als Finanzdienstleister selbstverständlich auch am Bankdatenaustausch teil. Im Gegenteil, Buden wie Revolut sind besonders fix mit sowas, sie wollen lieb sein zur Macht, auch in anderer Hinsicht, da sitzt der Finger am Abzug sehr locker.

Im Moment schützt dich wahrscheinlich noch die geringe Höhe des Betrages. Aufwand-Nutzen. Aber glaube nicht, das sei mit ein paar Schlagworten und kleinen Verstecken erledigt.
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#11
Du musst natürlich in Deinem Land die Vollstreckungsregeln, etc. kennen und wissen wer was und wie machen kann. Das unterscheidet sich ja zum Teil extrem von Land zu Land. Dazu müsstest Du natürlich versuchen, Kontakt mit vertrauenswürdigen Locals aufzubauen, die dir helfen aber nicht übern Tisch ziehen. Vorsicht. So manch Deutscher wurde im Ausland schon kräftig blank abgezogen.
Natürlich brauchst Du vor Ort auch Dein Netzwerk und Strukturen, dann kann man was machen. Und sich "absichern". --> Lerne von den Clans in Deutschland und Du weist, wie DU es machen musst.

Wenn man so hart am Wind segelt, darf man natürlich nicht vergessen, dass jeden Tag die Party vorbei sein könnte - auch hierfür brauchst Du einen Backup-Plan. Ohne dem wird es nicht gehen. Es ist wie so oft schon geschrieben, die berühmte Suche nach dem Schlupfloch. Es entsteht eines, aber es wird wieder geschlossen. Die Frage ist immer, wie lange das Zeitfenster offen sein wird. Das kann dir natürlich im voraus keiner verbindlich sagen.

Natürlich macht es auch Sinn "seinen Sachbearbeiter" beim JA davon zu überzeugen, dass man arbeitet, etwas mehr als der landestypische Mindestlohn, jedoch unter den Pfändungsfreigrenzen (wenn möglich) und unter dem deutschen Mindestgehalt. Wenn dieser den Eindruck hat, dass nachhaltig nichts zu holen ist, wird vielleicht nichts kommen. Wenn die denken, du belügst das JA und schwimmst im Geld, wird das JA es auf alle Fälle versuchen.

Vielleicht macht es auch Sinn, eine Vereinbarung mit dem JA zu treffen, dass Du Deinen guten willen zeigst und zahlst eben jeden Monat 100 Euro. Hätte den Vorteil, dass das JA Dich in Ruhe lässt und keine Pfändungen durchführt und 100 Euro sollte man ja übrig haben, ohne das es schmerzt. Allerdings, müsste dann abgeklopft werden, wie es mit den Schulden weiter geht .... wäre auch ein gangbarer Weg. Kommt aber wieder auf den berühmten Einzelfall an, weil einfach zu viele unbekannte Y dabei sind.
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#12
Die beste Mauer ist wie überall auf der Welt, von vornherein die Vollstreckungsebene zu beachten und nicht darauf zu bauen, dass die gar nicht so weit kommen. In Deutschland ist klar, was das bedeutet, im Aufenthaltsland muss man sich über die Regeln und Praxis im Aufenthaltsland Kenntnisse holen.

Da Vollstreckung überall ein Massenphänomen ist, gehts dort berechenbarer zu wie in vielen anderen Rechtsgebieten.
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