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Tipps zum Vorgehen gesucht
#76
Vielleicht muss man ein bisschen aufpassen, dass die Kündigung nicht wegen irgendeiner "unbilligen Härte" unwirksam wird. Alleinerziehende Migrantin mit schlechten Deutschkenntnissen, Betreuung von Kindern, Mittellosigkeit... usw.

Im BGB gibt es § 1361b. Dort heißt es unter anderem: "Wurde einem Ehegatten die Ehewohnung ganz oder zum Teil überlassen, so hat der andere alles zu unterlassen, was geeignet ist, die Ausübung dieses Nutzungsrechts zu erschweren oder zu vereiteln."
Keine Ahnung ob dieser Auszug relevant ist. Ein Auszug ohne Kündigung könnte man vielleicht als Überlassung werten.

(11-03-2025, 21:12)Clarity schrieb: Sie hätten gerne das ich schriftlich und rechtsverbindlich sage, dass ich nicht kündigen werde…
Dann setzte über den Anwalt der Ex eine Frist: Übernahme der Wohnung bis zum 28. März, ansonsten siehst du es als einvernehmliche Kündigung der Wohnung zum 31. März an.
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#77
Ach ja, eine Sache hatte ich vergessen.
Ab 1.4 soll das Kindergeld auf dem Konto meiner Frau landen.
Der Wunsch hängt wohl mit meinem fiktiven Auszugstermin zusammen. 
Daher habe ich vorerst auch vor, das zu ignorieren bis ich wirklich raus bin.

(11-03-2025, 22:16)Alimen T schrieb: Ein Anwalt kann Dir gar nix.

Kann ich das Schreiben also erstmal ignorieren, da wir ja eh noch zusammen wohnen und ich alles zahle?

Würde mich ehrlich gesagt aktuell in meiner Freizeit lieber mit meinen Kindern und Wohnungssuche beschäftigen. Für Den Rest werde ich in Zukunft noch viel genug Zeit haben.
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#78
Also komplett ignorieren würde ich es nich,
Diesen fiktiven Auszugstermin einfach noch unterstreichen
dass die Kinder mit dir mit kommen.
Wer als erster Auskunft geben muss weiß ich nicht
Da müsste p_ was dazu ergänzen
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#79
Es gibt keine Regel für ein "Du zuerst". Es muss immer der Auskunft geben, der danach gefragt wird. Eine unbedingte Auskunftspflicht gilt ab Trennungszeitpunkt, siehe § 1379 BGB. Das hat mit dem Verbleib der Kinder wie gesagt nichts zu tun.
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#80
Ok gut zu wissen

Das mit dem Kindergeld muss man verhindern
Da
damit mit Sicherheit versucht wird
Tatsachen zu schaffen.


Das Gute ist, du hast einiges an Krediten entgegen zu rechnen.
Mit jedem Kredit den du einreichst würde ich eine Gegenauskunftt fordern.
Also häppchenweise Auskunft geben
Parallel dazu immer eine Ausgabenposition
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#81
aber vorsicht:

wenn deine ex gut vernetzt ist..paß auf, daß du nicht in die falle häusl. gewalt läufst!

das kann sonst böse enden.

gab es hier nicht einmal im forum eine diskussion über schutzschrift?

hab vergessen von wem...

bb
netlover
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#82
Schlechtes Gefühl bei allem. Sie hat früh einen Anwalt eingeschaltet und deutliche Forderungen. Ich würde drauf wetten, dass sie ausserdem sehr gut mit anderen Damen ihres Schlages in Kontakt ist und Tips bekommt. So ist es immer bei diesen importierten "Perlen". Habe ich schon in #52 thematisiert.

Ab jetzt wird der Druck und die Aktionen gegen dich immer nur weiter erhöht. Was genau und wie genau der Anwaltsbrief an dich formuliert ist, spielt durchaus eine Rolle und es ist nicht klar, was der beste Weg weiter ist, worauf reagiert werden muss, was ignoriert werden kann. Die Einkommensauskunft ist da noch der kleinste Punkt, die ist ab Trennungszeitpunkt sowieso fällig. Wenn du dich ansatzweise informiert hast, wusstest du das schon, seit sie Trennungsabsichten hatte. Wenn nicht, hast du ein deutliches Problem, den Ernst der Lage zu begreifen und entsprechend zu handeln. Vorschlag für die weitere Strategie:

- einem früheren Beitrag zur Folge nach hast du seit Mitte Februar einen Anwalt mandatiert. Lass diesen Brief vom Anwalt beurteilen und schicke alles was du an die Gegenseite richtest über diesen Anwalt. Gerade jetzt in dieser frühen Phase sieht man vieles zu locker und macht Fehler, die später zu Erdrutschen werden.

- der Kampf um die Ehewohnung ist in vollem Gange. Ich sehe da ein Verfahren nach § 1361b BGB hervorkommen. Lies den mal, vor allem Absatz 2. Die Dame weiss das! Es kann auch sinnvoll sein, möglichst schnell auszuziehen. Das ist unabhängig von ihren Kolumbienplänen. Wenn sie nur schon weg wäre... wie ist da der Stand der Dinge?
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#83
und genau im absatz 2 sehe ich den kriegsgrund...ab 1.4. wird sie voll loslegen...sei gewarnt...die schrecken vor nix zurück!
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#84
(12-03-2025, 11:51)p__ schrieb: - einem früheren Beitrag zur Folge nach hast du seit Mitte Februar einen Anwalt mandatiert. Lass diesen Brief vom Anwalt beurteilen und schicke alles was du an die Gegenseite richtest über diesen Anwalt. Gerade jetzt in dieser frühen Phase sieht man vieles zu locker und macht Fehler, die später zu Erdrutschen werden.
- der Kampf um die Ehewohnung ist in vollem Gange. Ich sehe da ein Verfahren nach § 1361b BGB hervorkommen. Lies den mal, vor allem Absatz 2. Die Dame weiss das! Es kann auch sinnvoll sein, möglichst schnell auszuziehen. Das ist unabhängig von ihren Kolumbienplänen. Wenn sie nur schon weg wäre... wie ist da der Stand der Dinge?

Danke, ja Punkt 1 hatte ich eh vor. 
Wohnungssuche ist bereits im Gange, dauert aber leider aufgrund Wohnungsmangel in der Stadt.
Nach Hause will sie jetzt wohl im Oktober.
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#85
dann halts noch aus bis oktober und lass sie mit den kindern gehen....warscheinlich besser als ein ewiger krieg, der dich zermürbt!
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#86
Was sagen denn die Kinder dazu?

Nicht dass sie nur so tut als würde sie nach Kolumbien
auswandern ( von welchem Geld ?) -was ist mit Sondergepäck ?
Und bleibt in Wirklichkeit in Deutschland wie diese Italienerin :
https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...?tid=13676
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#87
Aushalten tue ich das hier nicht mehr bis Oktober.
Ein andauernder Psychoterror wenn ich daheim bin.
Und ich mag auch nicht immer raus müssen, um mal meine Ruhe zu haben.
Der Auszug hat für mich und den Seelenfrieden der Kinder erste Prio.
Ihre Negativität und Unzufriedenheit lässt sie nicht nur an mir, sondern
auch vor den Kindern an mir aus. Mein Sohn imKkindergartenalter
hat mich vor zwei Wochen das erste Mal Narzisst auf Spanisch genannt.
Wo er das wohl her hat.

Tja und was die Kinder dazu sagen.
Die hören jeden Tag vom heiligen Kolumbien, sie toll da alle ist und das Oma, die auch die ganze Reise und Unterkunft bezahlt, auf sie wartet. Die sind natürlich heiß drauf.

Was ihre Strategie ist kann ich nicht sagen.
Sie ist sehr emotional und null rational gesteuert.
Extrem schwarz weiß in allen Belangen.
Erst wollte sie sofort und für immer nach Kolumbien,
jetzt erst ab Oktober und wie lange weiß ich nicht.
Evtl. lag der Sinneswandel am Gespräch mit ihrem Anwalt.
Who knows…

Jetzt gerade ist die wieder zuckersüß, hat für uns alle gekocht.
Alles nur Show, aber ich weiß einfach nicht was dahinter steckt.
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#88
(12-03-2025, 20:49)Clarity schrieb: Jetzt gerade ist die wieder zuckersüß, hat für uns alle gekocht.

Wenn sie dir separat serviert und du Bauchzwicken bekommst, sofort zum Arzt :-)
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#89
Uha, Latina mit Dachschaden ist nicht ohne.....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#90
Wichtig ist, in solchen guten Phasen keine falschen Hoffnungen zu entwickeln. Diese Dachschadenbarbies nutzen das nur als Atempause. Nachher geht die Schikane mit neuer Energie weiter. Da kann man nichts mehr reparieren.
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#91
@ clarity: du weist...wenn du ausziehst, überlässt du ihr das feld mit:

a) continuität in der erziehung
b) " im umgang
c) das recht in deiner wohnung zu wohnen (mietwohnung wie ich mich erinnere....)
d) und vieles mehr

du hast dann vor gericht schlechte karten, wenns um ABR geht.

ich bin damals bei meiner frau (brasi...) zur polizei gegangen und habe um rat gefragt, weil
sie mein fax und telefon kaputtgemacht hat...antwort: rufen sie uns an - wir kommen dann!

also - was ich dir empfehlen kann, lass ihr durch deinen anwalt ein schreiben zustellen, daß
ihr ab sofort getrennt von tisch und bett seid! du belegst das wohnzimmer! je nach dem wie
man küche etc erreicht. kein essen mehr für sie kaufen, auch nicht für die kinder! TU gibts
nicht, weil du die miete zahlst. KU auch nicht...

noch ein trick: wenn du ausziehen solltest, melde deine neue wohnung als 2wohnsitz an! dadurch
bleibst du im erstwohnsitz in alter wohnung. dann sieht das jugendamt das...und du kannst dich
womöglich um KU und TU drücken, weil du noch papierlich drin wohnst...als erstwohnsitz...hat ein
freund von mir gemacht...was haben die [Unterschreitung des Mindestniveaus] gekreischt...und er gegrinst...

ich würde nicht ausziehen, sag dem weib den kampf an! das habe ich auch gemacht! das mußt du
durchstehen! egal wie!

bb
netlover
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#92
Da ihr noch nicht offiziell getrennt seid (Bett, Tisch, Finanzen) steht ihr zum jetzt auch noch kein Trennungs- und Kindesunterhalt zu! Ich würde sogar so weit gehen, dass du deshalb jetzt noch gar keine Auskunft über dein Einkommen etc geben musst. Kläre das bitte mit deinem Anwalt.

Nutze diesen Umstand und bringe dein Vermögen in Sicherheit.

Siehe auch meinen Beitrag Nr. 56:
Drehe ihr den Geldhahn zu, Gemeinschaftskonto umwandeln, dass sie nichts mehr alleine abheben kann.
Neues Girokonto für dich einrichten lassen, dort dein Gehalt überweisen lassen und das Geld vom Gemeinschaftskonto darauf überweisen.

Wichtig: schaffe deine Ersparnisse zur Seite, hebe Bargeld ab etc., lagere es bei vertrauenswürdigen Personen wie deinen Elten, Geschwistern etc, falls du diesen Vertrauen kannst.
Auskunft über dein Vermögen erst zum Tag der Trennung nötig, falls es später um den Zugewinn geht!
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#93
Ich glaube mal hier irgendwo gelesen zu haben
dass man mit den Banken spricht,
um Ratenzahlungen zu verschieben (Stundung)

Kann sein dass man da paar Gebühren zahlen muss,
aber das wirkt sich auch gut aus
auf Scheidung etc.
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