Beiträge: 3
Themen: 2
Registriert seit: Mar 2025
Eine Ausführliche annonymisierte Schilderung meines Falles habe ich unter meine Geschichte eingestellt.
AG kündigt in einem UG-Verfahren an, ein Sachverständigen Gutachten in Auftrag geben zu wollen und fordert zur Stellungnahme zu den angedachten Fragen auf.
1. Ist die Bindungstoleranz der Kindesmutter gegeben?
2. Inwieweit ist es vertretbar, Umgangskontakte auch gegen einen etwaig geäußerten Willen
der Kinder durchzuführen? Welche Ursachen könnten etwaige Verweigerungshaltungen der
Kinder haben?
3. Wie ist das Verhältnis der Kinder zu ihren jeweiligen Elternteilen zu bewerten?
Wie sind eure Erfahrungen oder Eindrücke hierzu?
Wie sehen die Kosten eines solchen Gutachtens aus?
Beiträge: 3.437
Themen: 118
Registriert seit: Mar 2012
Ich habe Deine Geschichte gelesen. Die Helferindustrie und das Gericht sind nicht wirklich willens den Umgang durchzusetzen. Mit Gutachten oder ohne. Daran wird sich nicht viel aendern. Du kannst also den jahrelangen K®ampf mit Helferindustrie und Gericht weitermachen oder einen Schlusstrich ziehen. Grosse andere Alternativen sehe ich da nicht.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Beiträge: 21.621
Themen: 892
Registriert seit: Aug 2008
Kosten hohe vierstellige bis niedrige fünfstellige Beträge.
Die Fragen sind cut & paste Standardfragen. Die meisten Richter nehmen einen Gutachter, von dem sie wissen dass er ein Ergebnis liefert zu einer Meinung, die der Richter bereits hat. Das Gutachten dient nur zur Absicherung und um die gewünschten Abschnitte für die Begründung zu liefern.
Beiträge: 713
Themen: 18
Registriert seit: May 2013
aus eigener leiderfahrung würde ich den absoluten CUT vorschlagen und
durchführen.
die mama wird schon von alleine kommen...
ich hoffe, du hast keinen KU während der auslandszeit gezahlt, bzw den - der nach den einkommens-
verhältnissen im aufenthaltsland gilt...
wo kommt sie denn her - wenn man fragen darf?
bb
netlover
Beiträge: 3
Themen: 2
Registriert seit: Mar 2025
Der 12. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich im Verfahren XII ZB 68/09 mit der Frage beschäftigt, ob Eltern eine Begutachtung ablehnen dürfen oder nicht.
Dazu hat der Bundesgerichthof am 17. Februar 2010 beschlossen:
In Verfahren nach § 1666 BGB kann ein Elternteil mangels einer gesetzlichen Grundlage nicht gezwungen werden,
sich körperlich oder psychiatrisch/psychologisch untersuchen zu lassen und zu diesem Zweck bei einem Sachverständigen zu erscheinen.
Verweigert in Verfahren nach § 1666 BGB ein Elternteil die Mitwirkung an der Begutachtung, kann dieses Verhalten nicht nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung gewürdigt werden.
Das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestaltung dem Gebot effektiven Grundrechtsschutzes entsprechen, weshalb insbesondere die zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden müssen (BVerfG FamRZ 2009, 399, 400; FamRZ 2002, 1021, 1023).
Hat jemand Erfahrung mit der Verweigerung eines Gutachtens?
Beiträge: 1.109
Themen: 79
Registriert seit: Jul 2016
12-04-2025, 19:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-04-2025, 19:32 von Nappo.)
Ja. Du klammerst Dich an jeden Strohhalm und das ist verständlich. Die Antwort aber, wird Dir nicht gefallen. Und sie hat den gleichen Grundtenor wie die Antworten oben.
Du kannst das BVerfG gerne erwähnen. Man wird Mittel und Wege finden, Dich zu sanktionieren. Die wissen, das hälst Du nie durch. Spätestens dann, wenn die Kosten steigen... Oft wurden Väter schlicht erpresst. "Wenn Du das nicht mit spielst, wird es ihnen zu Nachteil sein..." Habe ich selbst schon gelesen. Die geben einen feuchten Kehricht darauf, was irgendwann "höchstrichterlich" ausgepustet wurde.
Ich habe noch letztens mal mit jemandem die "Sorge der Befangenheit" eines Gutachters durchexerziert. Bis zum OLG: Du kriegst a Watschen. Beschlussbegründungen zu erschwurbeln, ist für die ein Kinderspiel.
Und dann noch ein Telefonat von gestern: "Zwei Jahre haben die rum gemacht. Gutachten. Verfahrensbeistand. Schriftverkehr, um dann doch nur beim Standardumgang zu landen. Und der hatte noch Glück...
Das ganze Spiel ist nur die Mehrung eigenen Einkommens. Habe hier eine Rechnung liegen von einem VB. Siehst Du an der Auflistung der Gerichtskosten, wenn man VKH bewilligt bekam. Zwei Briefe, drei Telefonate. Gütliche Einigung. Nicht einmal ein besuch war nötig. 1.100 €. Gutachten kennen nach oben hin keine Grenze mehr. 13.000 € ist üblich.
Die Fragen die das Gericht gestellt hat, werden im Gutachten so beantwortet: Die Mutter hat zwar manchmal... ABER.... Alles nicht so schlimm.
Wirklich. Überleg Dir, ob Dir das Ganze dies Wert ist. dann spiel es durch. Sonst lass es.
Du bist Selbstzahler. Die Mutter Borderliner. Lauf!
Man kann jederzeit schreiben: Ich bin raus. Macht was ihr wollt! Am Ende ist es eine Befreiung.
Beiträge: 2.678
Themen: 165
Registriert seit: Nov 2008
(12-04-2025, 19:30)Nappo schrieb: ... . Gutachten kennen nach oben hin keine Grenze mehr. 13.000 € ist üblich. ...
eine Befreiung.
Kenne einen Fall in dem der Vater knapp 30.000 € für das Gutachten zahlen sollte. Im Gutachten stand nur Unsinn und offensichtliche Lügen. Der Richter war am Ende wohl selbst überrascht und hat die Kosten auf die Gerichtskasse genommen. Letztendlich hat das Gutachten keinen (oder wenig) Einfluss gehabt, weil die die gesamte Rumprozessiererei der Fall über die Zeit gerettete wurde und der Sohn dann selbst entscheiden konnte. Der Vater hat im gesamten Verfahren ungefähr den Gegenwert eines Eigenheims in guter Lage verloren. Das einzige, was er erreichen konnte, war die Beendigung des nachehelichen UH - verglichen mit dem Verlust, hätte er über die Zeit der Ex auch einen stattlichen UH leisten können und wäre den ganzen Prozessstress los gewesen.
Zusammengefasst - wenn man merkt, dass keine Kooperation der Gegenseite zu erwarten ist und die ersten Urteile merkwürdig gegen einen 'gedreht' werden, ist es besser sich aus dem Sumpf zurückzuziehen. Insbesondere bei Gutachten ist das einfach, weil man nicht zur Teilnahme am Gutachten gezwungen werden kann und damit dieser Kostenblock schonmal wegfällt. Die daraus entstehenden Nachteile kommen ohnehin, nur eben mit weniger Kosten und Aufwand.
https://t.me/GenderFukc
Beiträge: 25
Themen: 5
Registriert seit: Mar 2022
Pop
(18-04-2025, 16:50)Petrus schrieb: (12-04-2025, 19:30)Nappo schrieb: ... . Gutachten kennen nach oben hin keine Grenze mehr. 13.000 € ist üblich. ...
eine Befreiung.
Kenne einen Fall in dem der Vater knapp 30.000 € für das Gutachten zahlen sollte. Im Gutachten stand nur Unsinn und offensichtliche Lügen. Der Richter war am Ende wohl selbst überrascht und hat die Kosten auf die Gerichtskasse genommen. Letztendlich hat das Gutachten keinen (oder wenig) Einfluss gehabt, weil die die gesamte Rumprozessiererei der Fall über die Zeit gerettete wurde und der Sohn dann selbst entscheiden konnte. Der Vater hat im gesamten Verfahren ungefähr den Gegenwert eines Eigenheims in guter Lage verloren. Das einzige, was er erreichen konnte, war die Beendigung des nachehelichen UH - verglichen mit dem Verlust, hätte er über die Zeit der Ex auch einen stattlichen UH leisten können und wäre den ganzen Prozessstress los gewesen.
Zusammengefasst - wenn man merkt, dass keine Kooperation der Gegenseite zu erwarten ist und die ersten Urteile merkwürdig gegen einen 'gedreht' werden, ist es besser sich aus dem Sumpf zurückzuziehen. Insbesondere bei Gutachten ist das einfach, weil man nicht zur Teilnahme am Gutachten gezwungen werden kann und damit dieser Kostenblock schonmal wegfällt. Die daraus entstehenden Nachteile kommen ohnehin, nur eben mit weniger Kosten und Aufwand.
Man kann zwar zu einer Teilnahme an einem Gutachten nicht gezwungen werden - wenn es trotzdem auf Aktenlage erstellt wird ist die Hälfte der Kosten zu tragen.