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Kann mein 3 jaehriger Sohn bei mir (Vater) leben?
(20-02-2026, 12:29)Sumpfhai schrieb: Okay also kann ich ohne Bedenken das Wechselmodell vorschlagen das ich mit der Frau von der Hilfsstelle gemacht habe?

Das ist so gut wie andere Vorschläge. Versuche jedenfalls nicht, im Jugendamt zu erklären dass die Ex das Kind gar nicht betreuen könne. Betreuung in ihrer Zeit ist Sache der Ex. Soll sie doch erklären, wie sie es macht. Baue vielmehr darauf, dass die Ex damit in der Praxis scheitert.

Das Ganze ist eh ein Luftgefuchtel, das reine Hoffnungen zur Basis hat und wertlose Absichten verkündet. Die Ex hat hat nun mal keine Wohnung, es könnte genausogut sein dass sie auch keine findet und dann hast du ein tolles Wechselmodellpapier, aber hockst weiter gemeinsam mit ihr in derselben Wohnung. Da kann dann das Kind von deinem in ihr Zimmer wechseln...

Wertvoll wäre, wenn sie WIRKLICH woanders wohnt, WIRKLICH eine Ausbildung macht und du WIRKLICH die Kinderbetreuung überwiegend machst, weil es gar nicht anders geht bei ihr. Keiner der drei Punkte ist eingetreten, alles reine Hoffnung.
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Nun daher wurde mir ja gesagt, dass es erst eine Trennungsvereinbarung mit Umgangsplan fürs Kind geben muss bevor sie auszieht. Damit es vorher geklärt ist. Vorher darf sie nicht ausziehen. So wurde mir das gesagt. Weil sonst könnte sie das Kind einfach in ihrer Wohnung behalten und ihn nicht mehr raus rücken. Ist das also nicht sinnvoller so eine schriftliche Vereinbarung vor ihrem Auszug zu treffen?

Und du sagtest Kinderbtreuung ist ihre Sache in ihrer Woche.
Heißt aber dann nicht, dass sie Fremdbetreuung alleine entscheiden kann oder? Weil genau das ist es ja. Allein schon aus dem Grund, dass ich unseren Sohn nicht irgendwelchen wildfremden Betreuern anvertrauen will wenn ich da doch da bin.
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Tja, der Auszug ist ja nun abgesagt statt zugesagt.

Sicher kann sie Fremdbetreuung in ihrer Zeit organisieren in eurem fiktiven Wechselmodell nach dem fiktiven Auszug. Soll sie. Aber wie gesagt, das wird teuer bis unmöglich. Baue vielmehr darauf, dass die Ex damit in der Praxis scheitert. Ich würde es sogar vermeiden, Erklärungen dazu zu fordern. Soll sie da nun voll reinrauschen und nicht zu viel vorher drüber nachdenken.

Ich sage auch nicht, dass eine Trennungvereinbarung über die Betreuung schlecht ist. Ich sage aber, dass sie weniger wichtig ist wie du jetzt hoffst.
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So ne Vereinbarung ist nice to have. Es kann nicht schaden, das Wechselmodell schriftlich festzuhalten. Rechtlich bindend ist sowas nicht.
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Es wäre vielleicht besser gewesen ihr zu helfen die Wohnung zu bekommen. Dann hätte sie jetzt schon die Schlüssel und könnte umziehen. Jetzt hocken wir noch wer weiß wie lange unter einem Dach.
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Ich denke aber mal, du hast wenig Lust das deine Mum dann ihre Wohnung zahlen muss. Genau das passiert dann nämlich mit der Bürgschaft. Wenn deine mum reich ist, okay. Aber so wie die alte drauf is und durchdreht würd ich das niemals machen… wurde aber jetzt auch schon öfter erklärt. Das ist sehr riskant.
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