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Vom Wechselmodell zur Residenz - und nun?
#1
Heart 
Hallöchen,

ich hoffe sehr, dass wir hier erfahrene Väter antreffen, die uns bei der aktuellen Lage aus den Erfahrungen heraus helfen können und bemühe mich um eine verständliche Kurzform der Sachlage:

Kleine 7-jährige Tochter, Mutter aus Taiwan (seit 12 Jahren in D, spricht schlecht deutsch, war fast nie arbeiten), Vater hier in D geboren (freiberuflich), noch verheiratet mit gemeinsamen Sorgerecht. Die Trennung ist schon seit Jahren Thema und wurde letztes Jahr im Juli mit dem Auszug der Mutter aus der gemeinsamen, nur vom Vater gemieteten Wohnung quasi umgesetzt. Beide Eltern hielten eine Betreuungsvereinbarung schriftlich fest, also ein 50:50-Wechselmodell mit bereits vorab festgelegten Übergabeterminen und dem Hauptwohnsitz beim Vater, da sonst das Kindergeld komplett auf das Bürgergeld der Mutter angerechnet wird. Beide sind finanziell sehr schwach gestellt, Vater unter dem Selbstbehalt. Trotzdem will sie, dass die Kleine zwingend weiter auf eine internationale Privatschule geht (und dort auch Chinesisch lernt). Übergaben als auch Absprachen zu Änderungen der Betreuung etc. haben einwandfrei funktioniert.

Das Wechselmodell lief so für 6 Monate bis ca. Ende Dezember 25 problemlos. Der Vater zog vorübergehend in eine Nachbarstadt, weil er dort kostengünstigen Wohnraum bei Freunden erhielt und Wohnungen in Großstädten teuer und nur schwer zu haben sind. Bei seiner neuen Partnerin, die er ebenso Anfang letzten Jahres kennenlernte, wird er bald einziehen können. Mit der Kleinen war er ohne Unterbrechung immer im Haus der Partnerin. Die Kleine lebte sich dort prima ein, spielt, lacht und sucht bewusst und aktiv den Kontakt zur Partnerin.
Dann kam Ende des Jahres immer mehr "Besorgnis" von der Mutter, so zB, das der Schulweg ja zu lange wäre (30 min mit dem Auto, 45 min mit der StraBa von Tür zu Tür, Schulbeginn aufgrund der Internationalität extra später um 08:20 Uhr) und das Kind so zeitig aufstehen muss (06:30 Uhr). Zudem hätte das Kind behauptet, die neue Partnerin nicht zu mögen. Des Weiteren wollte sie zwingend zur Silvesterfeier mit, zu der der Vater samt neuer Partnerin privat von Freunden eingeladen wurde, mit der Begründung "das Kind würde sich sonst ohne die Mutter nicht wohlfühlen." Weiteres ließe sich hier aufzählen...

Der Vater war bereits 2024 beim Jugendamt, um auf die emotionale Erpressung/Druckausübung der Mutter auf das Kind aufmerksam zu machen ("Wenn du nicht lieb bist, gehe ich ohne dich zurück nach Taiwan." oder zum Vater: "Das Kind schenke ich dir." oder "Hoffentlich bekomme ich den Job im Ausland, dann wird das Kind das alles nach 20 Jahren bereuen." oder "Wenn du zu Oma und Opa (Eltern des Vaters) mitgehst, werde ich ganz traurig sein."....) Ebenso war er bei einer Krisenberatung und versuchte eine Paarberatung. Diese lehnte die Mutter aber ab, immerhin habe sie Psychologie studiert und würde das selbst klären. Das sie bereits Suizidgedanken geäußert hat und auch wisse, dass Kinder in diesem Alter sich für alles verantwortlich fühlen (und dem Kind trotzdem Druck macht), interessiert bis heute Niemanden - außer den Vater.

Nun ging es dem Kind im Januar emotional immer schlechter, auch die Schule bestätigte eine vermehrte Unkonzentriertheit und die Tatsache, dass sich die Kleine (von selbst?) an die Schulberaterin wandte. Es stand immer im Mittelpunkt, dass sie traurig wegen der Trennung der Eltern sei, aber beide haben will. Die Übergaben zum Vater waren stets konfliktfrei, die Kleine freute sich sehr, auch wenn die neue Partnerin dabei war (die von der Mutter als 2. Abholperson blockiert wurde, aber damit kam sie rechtlich nicht durch). Die Kleine vertraute sich dem Vater an und berichtete, dass sie bei der Mama zB nie sagen dürfe, dass sie auch den Papa vermisst und das er in einer der Papa-Wochen der Mama unbedingt ausrichten soll, dass sie versucht hat, den Vater davon zu überzeugen, dass sie die Woche zur Mama wöllte. 

Dann sagte die Mutter erneut, dass sie das Residenzmodell haben will und wenn der Vater nicht innerhalb von 3 Tagen zustimmt, würde sie vor Gericht gehen. Denn sie habe Angst, das Kind zu verlieren und sie hätte hier in D ja nichts anderes (selbst der Name des Kindes besteht nur aus Anspielungen auf die Mutter, die trägt nicht einmal den Nachnamen des Vaters))
Nun, es folgte ein Eilverfahren und da der Vater so schnell nicht reagieren konnte bzw. seine Anwältin so schnell nicht verfügbar war, wurde er als eskalierender und unkooperativer Elternteil betitelt und ein Residenzmodell zugunsten der Mutter erwirkt, die ja nun der "endlich" mal agierende und damit kooperative Elternteil war. Das sie sämtliche Gesprächsangebote abgelehnt oder gar nicht erst beantwortet hat, interessierte nicht. Die Kleine berichtete später der neuen Partnerin, dass sie sich vor Gericht habe entscheiden müssen, obwohl sie sagte, dass sie beide Eltern haben will. Da dies aber laut Gericht nicht ging (das WM wurde damit scheinbar gar nicht angeboten), habe sie gesagt: "Na gut, dann eben die Mama."
(Zusatz: Die Anwältin des Vaters meinte dann, dass ein so krasser Vorgang mit Eilverfahren und Abänderung in Residenzmodell gar nicht notwendig gewesen wäre...)

Die Beiständin fürs Kind war allein bei der Mutter zu Besuch und hat dort auch das Kind "befragt". Mit dem Vater fand nur ein Telefonat statt. Sie hat richtigerweise einen massiven Loyalitätskonflikt erkannt. Die Aussagen des Kindes laut Verfahrensbeiständin wirkten jedoch wie aus einem schlechten Horror-Roman. Das Kind ist dort quasi nicht wieder zu erkennen, angeblich habe die neue Partnerin als "Fremde den Papa entführt" und die ganzen Alpträume erst! Die Mutter hat vor Gericht angegeben, dass das Wechselmodell erst seit 2 Monaten bestehen würde. Da hatte der Vater zwar die alte Wohnung gekündigt, war aber mit dem Kind seit Juli 25 immer bei der Partnerin, Kind hatte also ein stabiles, gleichbleibendes Umfeld von 6 Monaten und wurde stets pünktlich zur Schule gebracht oder zu Freunden zum Spielen gefahren. Als der Vater meinte, dass er sich so auch die Privatschule bald nicht mehr leisten konnte, wurde ihm nahegelegt, doch in die Privatinsolvenz zu gehen....

Der Vater darf die Kleine jetzt nur noch von Donnerstag-Nachmittag bis Montag-Früh alle 2 Wochen haben. Zudem wurde eine Familienberatung anberaumt, damit sich der Vater das Wechselmodell "verdienen" darf. Den hart erkämpften Termin hätte die Mutter beinahe geskippt weil sie es wegen der Arbeit nicht geschafft hätte und weil sie sagte, dass sie nichts ändern möchte und das Residenzmodell bleiben soll. (Super, das allein reicht ja in D scheinbar aus, um eine Rückkehr zum Wechselmodell unmöglich zu machen.) Der Vater soll aber weiterhin alles bezahlen - der Kauf neuer Sommerschuhe zB wurde ihm über das Kind ausgerichtet und der ausgefallen Schneidezahn müsse jetzt auch unbedingt zur Mutter. 

Wie sieht es eurer Meinung nach aus? Lohnt sich hier ein weiteres Kämpfen und wenn ja, wie? Sollte die Anwältin gleich mit hinzugezogen werden oder ist das rausgeworfenes Geld? Der Mitarbeiter vom JA meinte immerhin bei der Einsteuerung heute, dass es vom Gericht nicht so angedacht wäre, einfach die Familienberatung zu stoppen, weil beide unterschiedliche Ansichten haben. (Vater will zum WM zurück, Mutter will RM behalten) Daher gibt es jetzt erst einmal je ein Einzelgespräch und danach eine gemeinsame Sitzung. Das Gericht meinte auch zur Mutter, dass sie auf Verschiebungen des Vaters aufgrund beruflicher Dinge eingehen soll, was sie bisher auch tat. Aber scheinbar muss sowas erst "von oben" angeordnet werden.

Vielen Dank vorab für euer Feedback.  Smile
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#2
Ein paritätisches Wechselmodell (7:7) bedeutet für das Kind Halbierung der Umstellungsphasen und damit ein Maximum an Kontinuität. Wer dieses Ruhe-Plus für das Kind blockiert und stattdessen das zerstückelte Donnerstag-bis-Montag-Modell erzwingt, handelt nicht im Sinne des Kindeswohls, sondern betreibt kalkulierte Gewinnmaximierung.

Diese Mütter nehmen dem Kind mutwillig die Nestruhe und setzen es einer unnötigen Wechsel-Hektik aus, nur um die magische 50-Prozent-Grenze zu unterlaufen. Es ist ein perfider Trick: Man degradiert den Vater zum hochbelasteten Teilzeit-Betreuer, verweigert ihm aber den rechtlichen Status, damit der Geldfluss nicht versiegt. Während die Mutter im 7:7-Modell jede zweite Woche die volle Freiheit hätte, ihr eigenes Geld zu verdienen, krallt sie sich lieber an den Unterhalt und die staatlichen Privilegien der „Alleinerziehenden“. Das Kind wird hier als Geisel einer künstlich erzeugten Unruhe gehalten, damit die Mutter bequem auf Kosten des Vaters und des Staates abkassieren kann, anstatt ökonomische Eigenverantwortung zu übernehmen.

Sobald die 50-Prozent-Hürde fällt, bricht das vehement verteidigte und lukrative.Geschäftsmodell für alleinerziehende Mütter in sich zusammen:

1. Der volle Barunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle: Im Residenzmodell kassiert sie den vollen Betrag, egal wie viel du betreust. Im 7:7-Modell wird der Unterhalt anteilig nach dem Einkommen beider Eltern berechnet. Das ist der größte Brocken, den sie mit Klauen und Zähnen verteidigt.
2. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG): Ein massiver Steuervorteil (aktuell über 4.260 € Grundbedarf plus Zuschläge), der ihr nur zusteht, wenn das Kind „zu ihr gehört“. Beim echten Wechselmodell müssen sich die Eltern streiten, wer den Vorteil bekommt – meist halbiert er sich oder entfällt in der gewohnten Form.
3. Das alleinige Kindergeld: Im Residenzmodell geht das Kindergeld komplett auf ihr Konto (du darfst nur die Hälfte vom Unterhalt abziehen). Im Wechselmodell gehört das Kindergeld rechtlich beiden zur Hälfte als Barbetrag.
4. Erhöhte Sätze bei Sozialleistungen (Bürgergeld/Wohngeld): Der Status „Alleinerziehend“ bringt saftige Mehrbedarfszuschläge vom Amt. Sobald du die Hälfte der Betreuung übernimmst, gelten diese Zuschläge als hinfällig oder müssen geteilt werden.
5. Wohnkostenzuschüsse: Als Alleinerziehende stehen ihr größere und teurere Wohnungen zu, die vom Amt finanziert werden. Im paritätischen Modell verliert sie diesen Sonderstatus gegenüber den Behörden.
6. Die Erwerbsobliegenheit: Das ist der wichtigste Punkt für ihre Bequemlichkeit. Solange sie „Hauptbetreuerin“ ist, kann sie argumentieren, nicht voll arbeiten zu können. Im 7:7-Modell hätte sie jede zweite Woche 0 % Betreuungsverantwortung – sie wäre also rechtlich verpflichtet, in dieser Zeit voll arbeiten zu gehen und sich selbst zu finanzieren, statt von deinem Unterhalt zu leben.

Fazit: Wer das 7:7-Modell blockiert, schützt nicht das Kind vor Umstellungen, sondern schützt sein Konto vor der eigenen Arbeitspflicht. Es ist die bewusste Sabotage der kindlichen Ruhe, um den Status als hochsubventionierte „Allein-Erzieherin“ nicht zu gefährden.

An den lieben Richter und alle mega engagierten Kindeswohlverteidiger:

Die Kindesmutter behauptet, ein paritätisches Wechselmodell (7:7) sei für das Kind zu belastend. Gleichzeitig fordert sie jedoch ein Modell (Do-Mo), das in einem 14-tägigen Rhythmus die doppelte Anzahl an Wechselvorgängen erzwingt. Es ist biologisch und psychologisch widersprüchlich, dem Kind mehr Unruhe zuzumuten, um eine rechtliche 50-Prozent-Grenze zu verteidigen. Hier wird das Kindeswohl offensichtlich fiskalischen Eigeninteressen untergeordnet. So what?
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#3
(23-03-2026, 22:28)Berry schrieb: Das Wechselmodell lief so für 6 Monate bis ca. Ende Dezember 25 problemlos. [...] Bei seiner neuen Partnerin, die er ebenso Anfang letzten Jahres kennenlernte, wird er bald einziehen können. 

Liest so als hätte hier dann die Eifersucht zugeschlagen?!
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#4
(23-03-2026, 22:28)Berry schrieb: Denn sie habe Angst, das Kind zu verlieren und sie hätte hier in D ja nichts anderes

Da war sie wenigstens ehrlich. Ist selten bei diesen Importdamen aus dem fernen Osten.

Ist ja nun weit fortgeschritten. Eilverfahren, voller Einsatz der Helferindustrie, bereits Familienberatung, typischer Verlauf. Es gibt kaum mehr Möglichkeiten. Die Chancen stehen nicht gut, dass du zurück ins Wechselmodell kommst. Man wird auf eine Einigung drängen und das gibt dann im Ergebnis den kleinsten gemeinsamen Nenner.

Was du jetzt tust, hängt wesentlich davon ab, wie sehr du gewillt bist, bei der Familienberatung den braven Pudel zu spielen und da überhaupt mitzumachen. Ich würde das schon noch durchziehen, diesen Einsatz leisten und das Familienberatungstheater mitspielen. Dann aber nicht mehr, wenn dabei wieder mal ein Fast-Wechselmodell mit viel mehr Stress für das Kind verordnet werden soll und mehr nicht drin ist. Das würde ich dann ablehnen, entweder echtes Wechselmodell mit geraden und ungeraden Wochen oder ein 14-Tage-Wochenendumgang.

Die Probleme sind alle vorher schon kulminiert, daran ist nichts mehr zu ändern. Das sah nach neuer Familie bei dir aus, in die du auch gleich das Kind einbezogen hast, für Exen ist das roter Alarm. Die Vorstufe davon, dass das Kind ganz weg ist und damit auch Ressourcen und Existenzberechtigung.
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#5
Danke soweit für den Einblick...aber was bringt das jetzt? Dem Gericht war das alles egal. (Das Kindergeld wird der Mutter ohnehin nicht ausgezahlt, sie ist ja BG-Empfängerin)

(24-03-2026, 00:09)p__ schrieb:
(23-03-2026, 22:28)Berry schrieb: Denn sie habe Angst, das Kind zu verlieren und sie hätte hier in D ja nichts anderes

Da war sie wenigstens ehrlich. Ist selten bei diesen Importdamen aus dem fernen Osten.

Ist ja nun weit fortgeschritten. Eilverfahren, voller Einsatz der Helferindustrie, bereits Familienberatung, typischer Verlauf. Es gibt kaum mehr Möglichkeiten. Die Chancen stehen nicht gut, dass du zurück ins Wechselmodell kommst. Man wird auf eine Einigung drängen und das gibt dann im Ergebnis den kleinsten gemeinsamen Nenner.

Was du jetzt tust, hängt wesentlich davon ab, wie sehr du gewillt bist, bei der Familienberatung den braven Pudel zu spielen und da überhaupt mitzumachen. Ich würde das schon noch durchziehen, diesen Einsatz leisten und das Familienberatungstheater mitspielen. Dann aber nicht mehr, wenn dabei wieder mal ein Fast-Wechselmodell mit viel mehr Stress für das Kind verordnet werden soll und mehr nicht drin ist. Das würde ich dann ablehnen, entweder echtes Wechselmodell mit geraden und ungeraden Wochen oder ein 14-Tage-Wochenendumgang.

Die Probleme sind alle vorher schon kulminiert, daran ist nichts mehr zu ändern. Das sah nach neuer Familie bei dir aus, in die du auch gleich das Kind einbezogen hast, für Exen ist das roter Alarm. Die Vorstufe davon, dass das Kind ganz weg ist und damit auch Ressourcen und Existenzberechtigung.

Ja, da hast du wohl Recht....man wird sehen, inwiefern die Familienberatung sinnvoll ist und was die Anwältin jetzt rät.
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#6
Bringen tut jetzt nichts mehr viel, wie schon gesagt. Ich hatte das so verstanden, dass die Familienberatung verordnet wurde mit dem Ziel, dort zu einer Einigung unter den Eltern zu kommen. Scheitert das, gilt das was Gericht beschliesst bzw. beschlossen hat. Und da das Wechselmodell bereits gekippt ist...

Es ist also mehr ein Nachspiel. Zu "kämpfen" ist da nichts mehr.
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#7
(24-03-2026, 00:20)p__ schrieb: Bringen tut jetzt nichts mehr viel, wie schon gesagt. Ich hatte das so verstanden, dass die Familienberatung verordnet wurde mit dem Ziel, dort zu einer Einigung unter den Eltern zu kommen. Scheitert das, gilt das was Gericht beschliesst bzw. beschlossen hat. Und da das Wechselmodell bereits gekippt ist...

Es ist also mehr ein Nachspiel. Zu "kämpfen" ist da nichts mehr.


Genau, laut Gericht soll das Wechselmodell über die Familienberatung wieder hergestellt werden. Aber es scheint so zu sein, dass dies nur geht, wenn BEIDE Eltern zustimmen. Dies hat die Mutter nicht gemacht, also wars das jetzt für den Vater, ja? (Man vermutet mittlerweile sehr stark, dass ihr diese Kontra-Taktik von ihrer Anwältin empfohlen wurde. Nach dem Motto, einfach durchhalten und alles ablehnen, dann bekommen Sie alles, was Sie wollen.)
Da es ein Eilverfahren war, was kurzfristig Ruhe bringen sollte, gab es ein wenig Hoffnung - auch weil die Anwältin meinte, dass weitere Dinge in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden könnten.
Gab es denn überhaupt schon einmal Jemanden, wo die Wiederherstellung des WM geklappt hat?
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#8
Der stärkste Faktor wenn es klappt ist ein älteres Kind, das der Richter anhört und das sich dabei standhaft dafür ausspricht.

Ja, die Blockadetaktik der Ex ist normalerweise ein Erfolgsrezept. Das ist leider der deutsche Stand.
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#9
Unfassbar, da gibts eine funktionierende Betreuungsvereinbarung und nur weil die Ex von Gefühlen übermannt wird kann alles zerschlagen werden. 
Im Text stehts ja: viel Geld ist nicht da. Wenn der Vater auf Stur schaltet kann das doch für die Ex drauf hinaus laufen das es weder Unterhalt noch Betreuung gibt. Bums aus Ende.
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#10
Dein grosser Fehler war Dir gleich wieder eine neue Prinzessin anzulachen und mit der einen auf Familie zu machen. Ist nun nicht mehr zu aendern. Ich wuerde wie p auch schon empfohlen hat, gute Mine zum schlechten Spiel machen und bei dem Beratungstherapie Quatsch einsichtigst mitarbeiten und versuchen das beste rauszuholen. Wen es irgendwie geht, versuch die Mutter zu ueberzeugen dass das WM das beste fuer beide und das Kind ist. Das gerichtlich durchzusetzen, halte ich fuer fast unmoeglich. In der westlichen Welt gehoert das Kind zur Mutter. Punkt und aus. Ueber muetterliche Verfehlungen sieht man i.d.R. grosszuegigst hinweg, beim Vater wird mit der Lupe hingeschaut. Hast Du ja auch schon mitbekommen. Gibt es mit der Mutter und bei der Beratung keine Einigung, wuerde ich es nicht weiter gerichtlich versuchen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#11
Das Familienrecht ist voll aufs Residenzmodell fixiert. Das steht auch ausdrücklich so drin: § 1684 BGB sieht nur ein Recht auf Umgang vor, kein Recht auf gemeinsame Betreuung. Die letzte Änderung passierte vor knapp 20 Jahren, da wurde das Umgangsrecht zusätzlich eingeschränkt und mehrere weitere Figuren aus der Helferindustrie samt ihrer Vergütung hineingezwungen. Das ist alles so unterirdisch, dass mein offener Kommentar dazu strafbar wäre.
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#12
(24-03-2026, 10:50)kay schrieb: Dein grosser Fehler war Dir gleich wieder eine neue Prinzessin anzulachen und mit der einen auf Familie zu machen. Ist nun nicht mehr zu aendern. Ich wuerde wie p auch schon empfohlen hat, gute Mine zum schlechten Spiel machen und bei dem Beratungstherapie Quatsch einsichtigst mitarbeiten und versuchen das beste rauszuholen. Wen es irgendwie geht, versuch die Mutter zu ueberzeugen dass das WM das beste fuer beide und das Kind ist. Das gerichtlich durchzusetzen, halte ich fuer fast unmoeglich. In der westlichen Welt gehoert das Kind zur Mutter. Punkt und aus. Ueber muetterliche Verfehlungen sieht man i.d.R. grosszuegigst hinweg, beim Vater wird mit der Lupe hingeschaut. Hast Du ja auch schon mitbekommen. Gibt es mit der Mutter und bei der Beratung keine Einigung, wuerde ich es nicht weiter gerichtlich versuchen.

Die "Prinzessin" ist gerade diejenige, die Lösungen/Informationen sucht Wink und immer mehr entsetzt darüber ist, wie mit Vätern, die ehrlich und nachhaltig den Kontakt/die Betreuung zu den Kindern haben wollen, umgegangen wird. Es ist erschreckend, wie viele Frauen auf der einen Seite über mangelnden Einsatz der Väter klagen und diese auf der anderen Seite derart ausnehmen. Mir wäre so etwas damals NIE in den Sinn gekommen. Habe um des Friedens Willen für mein Kind auf das Haus (Unterhalt gegen Kredit) verzichtet und mir mein eigenes Geld erarbeitet. Und trotz allem höre ich heute von meinem Kind, dass gegen mich gehetzt wurde...

Die Mutter lässt sich dahingehend nicht überzeugen und blockiert zudem jeden zusätzlichen Umgangsversuch. Habt ihr dahingehend Ideen, wie man den jetzigen Umgang so dingfest macht, dass die Mutter hier nicht wieder mit der gleichen Masche versucht, diesen noch weiter einzuschränken? (Ferienregelung gibt es noch keine)

Sie weigert sich zB auch, die gemeinsamen Betriebskosten der alten Wohnung zu zahlen (Vater ist leider alleiniger Mieter, wie bei allen anderen Sachen auch...), verlangt aber, dass das Kind weiterhin auf die Privatschule gehen soll. Man darf gespannt sein, was sie macht, wenn jetzt bald die Rechnung kommt. Habt ihr Empfehlungen, was man bezüglich Unterhaltsforderungen regeln sollte, wenn der Vater unter dem Selbstbehalt liegt?

(Kleine Side-Story: Als die Eltern damals auf Haussuche waren, meinte die Mutter: du bezahlst das Haus, aber nur ich stehe im Grundbuch. Dafür verspreche ich dir auch, dass du lebenslang da wohnen darfst.)
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#13
Du bist die Dame, zu der er gezogen ist bzw. wollte? Das wird nicht einfach. Halte dich sehr im Hintergrund. Eifersucht der Ex ist ein starkes Agens, auch wenn sie nur unter der Oberfläche wühlt. Häufig wird das übers Kind übertragen. Das Kind erzählt der Mutter freimütig von der anderen Wohnung, von der netten Berry und was sie gemacht haben. Das heizt ihr ein. Und mit dem Wechselmodell hat sie auch sogleich ein Hauptziel, das gekippt werden muss, denn es ist für sie der Schleichweg, über den das Kind in eine neue Familie entwischt.

Damit verstehst du auch, wieso es ziemlich aussichtslos ist, die Ex von der Wiedereinführung des Wechselmodells zu überzeugen. Das stellt für sie nicht nur ein menschliches, finanzielles, pädagogisches Problem dar. Da steht noch mehr Dunkelheit dahinter, an die mit Elterngesprächen nicht heranzukommen ist.

Beim Geld, Betriebskosten Wohnung, das muss der Vater im Innenverhältnis geltend machen. Hat er das nicht getan bei der Scheidung? Wenn er nichts geltend macht, gilt das als Geschenk, dann bleibt es sein Problem. Und die Privatschule ist Mehrbedarf. Wenn die Eltern nichts haben, haben sie eben nichts und die Rechnung kann nicht bezahlt werden. Auch ein Gericht kann daran nichts ändern.

Wenn der Vater etwas Machiavelli kann (leider selten bei Herren, die auf Zierfische hereinfallen, bei denen regieren mehr die eigenen Träume statt Berechnung), kann er versuchen, solche Zwänge zur Gegenerpressung zu nutzen. Wenn er es schaffen würde, Geld aus gewissen Quellen aufzutreiben, (Nebentätigkeit, Verwandtschaft, egal), könnte er sich ja überreden lassen, nach einer konsensfähigen festen und eingehaltenen Umgangsregelung oder sogar einem erneuten Wechselmodell die Privatschule weiter zu bezahlen.

Wenn nicht, dann rate ich zu einem harten Aufprall. Blockieren, nichts freiwilig geben, ins leere laufen lassen. Das sind dann alles Probleme der Mutter. Wenn ihm die Kündigung des Mietvertrages nicht gerichtlich verboten wurde, dann auch kündigen. Aber dazu sind die meisten zu weich. "Denk mal einer an das Kiiiind". Ja, das Kind. das ist die Beute der Ex und der Vater ist dafür ausdrücklich der Verantwortung enthoben worden. Also, geliefert wie bestellt. Und wie gesagt, düstere Folgen erhöhen auch die Kompromissbereitschaft.
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#14
(24-03-2026, 12:31)p__ schrieb: Du bist die Dame, zu der er gezogen ist bzw. wollte? Das wird nicht einfach. Halte dich sehr im Hintergrund. Eifersucht der Ex ist ein starkes Agens, auch wenn sie nur unter der Oberfläche wühlt. Häufig wird das übers Kind übertragen. Das Kind erzählt der Mutter freimütig von der anderen Wohnung, von der netten Berry und was sie gemacht haben. Das heizt ihr ein. Und mit dem Wechselmodell hat sie auch sogleich ein Hauptziel, das gekippt werden muss, denn es ist für sie der Schleichweg, über den das Kind in eine neue Familie entwischt.

Damit verstehst du auch, wieso es ziemlich aussichtslos ist, die Ex von der Wiedereinführung des Wechselmodells zu überzeugen. Das stellt für sie nicht nur ein menschliches, finanzielles, pädagogisches Problem dar. Da steht noch mehr Dunkelheit dahinter, an die mit Elterngesprächen nicht heranzukommen ist.

Beim Geld, Betriebskosten Wohnung, das muss der Vater im Innenverhältnis geltend machen. Hat er das nicht getan bei der Scheidung? Wenn er nichts geltend macht, gilt das als Geschenk, dann bleibt es sein Problem. Und die Privatschule ist Mehrbedarf. Wenn die Eltern nichts haben, haben sie eben nichts und die Rechnung kann nicht bezahlt werden. Auch ein Gericht kann daran nichts ändern.

Wenn der Vater etwas Machiavelli kann (leider selten bei Herren, die auf Zierfische hereinfallen, bei denen regieren mehr die eigenen Träume statt Berechnung), kann er versuchen, solche Zwänge zur Gegenerpressung zu nutzen. Wenn er es schaffen würde, Geld aus gewissen Quellen aufzutreiben, (Nebentätigkeit, Verwandtschaft, egal), könnte er sich ja überreden lassen, nach einer konsensfähigen festen und eingehaltenen Umgangsregelung oder sogar einem erneuten Wechselmodell die Privatschule weiter zu bezahlen.

Wenn nicht, dann rate ich zu einem harten Aufprall. Blockieren, nichts freiwilig geben, ins leere laufen lassen. Das sind dann alles Probleme der Mutter. Wenn ihm die Kündigung des Mietvertrages nicht gerichtlich verboten wurde, dann auch kündigen. Aber dazu sind die meisten zu weich. "Denk mal einer an das Kiiiind". Ja, das Kind. das ist die Beute der Ex und der Vater ist dafür ausdrücklich der Verantwortung enthoben worden. Also, geliefert wie bestellt. Und wie gesagt, düstere Folgen erhöhen auch die Kompromissbereitschaft.



Ich denke, du hast hier massiv Recht! Danke für diesen Einblick.

Die Scheidung steht erst noch an und die seit 12 Jahren genutzte und entsprechend heruntergewirtschaftete Wohnung hat er alleine mit meiner Hilfe gemeistert! Sie hat sich natürlich mit ein paar noch passenden Kindersachen und dem Taschengeld, welches vom Vater und seinen Eltern stammt, aus dem Staub gemacht. Ihren 14-Jahre alten Hund, den sie selbst als ihr 1. Kind betitelte, hat sie auch zurückgelassen - in der neuen Wohnung sind Hunde verboten! (Der ist inzwischen verstorben und hatte bei uns aber noch eine schöne Zeit. Ich habe ihn zu mir genommen und wieder aufgepäppelt, weil ich das Leid nicht ertragen konnte. Die Mutter hatte das arme Tier tagelang alleine gelassen.)

Die Kleine hat sich von Anfang an recht wohl bei mir gefühlt, weil ich zB Comics/Mangas zeichne und Schmuck bastel (wir sind beides "Elstern"), und es ist mit der Zeit immer mehr geworden. Sie umarmt mich spontan, will von mir ins Bett gebracht und vorgelesen bekommen. Wir haben ihr von Anfang an vermittelt, dass ihre Mama immer bleibt und sie sich mir gegenüber völlig frei und offen verhalten darf. Teilweise benennt sich mich frei als 2. Mama und sieht mich als festen Bestandteil ihrer nun größer gewordenen Familie. Hier gibt es also keinerlei Zwänge alá sei nett, geh kuscheln, sag mal Gute Nacht etc. Die Kleine kommt von ganz alleine zu mir und meinte auch mal, dass sie es schön findet, dass ich sie verstehe. Wenn der Papa mal weg muss, sagt sie: "Ach, Papa, geh nur...wir machen hier inzwischen Mädels-Party." Wenn sie früh Kuscheln kommt, will sie zwischen uns liegen und sie sagte schon mehrfach, dass ihr mein Essen schmeckt. Dinge, die wir gebastelt oder gemalt haben und die sie mitnahm, sind nie wieder gekommen oder waren plötzlich kaputt. Wenn ich ihr etwas zeichne, dann legt sie sogar das Tablet weg um es auszumalen....man könnte ewig weiter fortfahren...

Nunja, was sie hingegen vor Gericht über mich gesagt hat/haben soll, steht ganz oben im Text und es hat uns sehr verletzt. Ich mache ihr keinerlei Vorwürfe und behandle sie so wie immer. Laut einer Sozialpädagogin und einer Erzieherin, die ich deswegen konsultiert habe, zeigt sie keinerlei Abneigung mir gegenüber - eher das Gegenteil - und in dem Alter können Kinder ein solches Verhalten wohl auch nicht über einen so langen Zeitraum hinweg täuschend einsetzen. Leider scheint sie aber von der Mutter nicht die "Erlaubnis" bekommen zu haben, sich bei mir/uns wohlzufühlen.

Wir hatten der Mutter sogar noch beim Umzug geholfen und der Vater hat ihr kostenfrei eine Küche überlassen. Anfangs hatten wir sogar die Telefonnummern getauscht, um uns des Kindes wegen schreiben zu können. Mir ist dann mehrfach aufgefallen, dass die Kleine bei der Mutter ein anderes Verhalten (wehleidig, weinerlich, klammernd) zeigt, als bei uns. Als ich sie einmal abholte, dachte ich schon, es wäre etwas Schlimmes passiert - aber sobald die Mutter außer Sichtweite war, kam wieder das sonnige, normale Gemüt des Kindes zum Vorschein. Die Mutter redet mit ihr immer auf Chinesisch, auch als der Vater bat, dies in seiner Anwesenheit zu unterlassen.

Ich halte mich sehr im Hintergrund und stütze den Vater, so gut es geht. Ich habe ihm deine Punkte teilweise schon vor Wochen gesetzt, zB das er ab jetzt weder Taschengeld noch die Schuhe/Kleidung zahlt und im weiteren Verlauf die Privatschule aufkündigt. Auch den Milchzahn bekommt die Mutter nicht und die von ihr sehnlichst gewünschte Scheidung (weil man in Taiwan sich erst nach einer Scheidung einen neuen Partner sucht) wird aus finanziellen Gründen verschoben.

Er ist (leider) sehr gutmütig und ich darf ihn manchmal daran erinnern, dass auch er Rechte/Würde besitzt und einen respektvollen Umgang verdient hat.
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#15
Eine Scheidung geht auch per Verfahrenskostenhilfe, dafür braucht man kein Geld. Aber dieses in der Schwebe halten, das ist auch das Problem des Vaters. Im leicht erreichbaren Zwischenzustand bleiben, die daraus erwachsenden Probleme (auch der Versorgungsausgleich erhöht sich weiter!) ignorieren weil ja der nächste Schritt unbequem ist und konfrontativ ist.

Setze Grenzen für deine Hilfe, wenn der Vater nicht in die Realität findet und nicht an Zielen ausgerichtet handelt, bringt das niemand was, nicht dem Kind, nicht dir, nicht dem Vater. In solchen neuen Partnerschaften spielt die vorige Partnerschaft immer eine grosse Rolle und legt auch Probleme offen.
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#16
(24-03-2026, 13:33)p__ schrieb: Eine Scheidung geht auch per Verfahrenskostenhilfe, dafür braucht man kein Geld. Aber dieses in der Schwebe halten, das ist auch das Problem des Vaters. Im leicht erreichbaren Zwischenzustand bleiben, die daraus erwachsenden Probleme (auch der Versorgungsausgleich erhöht sich weiter!) ignorieren weil ja der nächste Schritt unbequem ist und konfrontativ ist.

Setze Grenzen für deine Hilfe, wenn der Vater nicht in die Realität findet und nicht an Zielen ausgerichtet handelt, bringt das niemand was, nicht dem Kind, nicht dir, nicht dem Vater. In solchen neuen Partnerschaften spielt die vorige Partnerschaft immer eine grosse Rolle und legt auch Probleme offen.


OK, danke. Dann wäre es also empfehlenswert, die Scheidung schnell durchzuziehen und hier die noch ausstehenden Kosten geltend zu machen?
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#17
Wenn sie gar nichts verdient und er wenig, dann auf jeden Fall. Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich steigen immer nur weiter an, bei jedem Einkommensunterschied. Steckengebliebene Scheidungen werden immer nur noch teurer und werfen kein gutes Licht auf den, der das nicht ernst nahm.

Der Scheidungsantrag wird ja sofort angenommen, weil die Trennungszeit rum ist. Im Scheidungsantrag beantragt werden kann dann ebenfalls das andere Zeug, z.B. das mit der Wohnung. Das Argument, sie hätte kein Geld zieht nicht, selbst wenn sie deswegen nichts zahlt, so zahlt der Vater und das vermindert sein bereites Einkommen, was von Arbeitsagentur bis Zugewinnausgleich weitere Folgen hat. Es ist Aufgabe seines Anwalts, ihn darüber aufzuklären.
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#18
(24-03-2026, 15:21)p__ schrieb: Wenn sie gar nichts verdient und er wenig, dann auf jeden Fall. Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich steigen immer nur weiter an, bei jedem Einkommensunterschied. Steckengebliebene Scheidungen werden immer nur noch teurer und werfen kein gutes Licht auf den, der das nicht ernst nahm.

Der Scheidungsantrag wird ja sofort angenommen, weil die Trennungszeit rum ist. Im Scheidungsantrag beantragt werden kann dann ebenfalls das andere Zeug, z.B. das mit der Wohnung. Das Argument, sie hätte kein Geld zieht nicht, selbst wenn sie deswegen nichts zahlt, so zahlt der Vater und das vermindert sein bereites Einkommen, was von Arbeitsagentur bis Zugewinnausgleich weitere Folgen hat. Es ist Aufgabe seines Anwalts, ihn darüber aufzuklären.


Alles klar, danke dir! Die Mutter drängt auf die Scheidung, allerdings mit nur einem Anwalt (bei ihr, da sie im BG ist) und sie meinte mal, die noch offenen Ausstände an sie sollen dann einfach ins Trennungsvermögen der Scheidung aufgenommen werden. (Ich zeige metaphorisch mehrere Vögel)

Könnte die Weigerung, die Privatschule weiterhin zu bezahlen, dem Vater iwie negativ ausgelegt werden? Ich vermute, die Mutter könnte dann erneut klagen und dies nutzen, um den Umgang weiter einzuschränken. Selbst die Beiständin meinte ja, dass der Vater dann eben die Privatinsolvenz beantragen solle, denn das Kind dürfe unter gar keinen Umständen die Schule wechseln, da dies ein sicherer Ort für sie ist.
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#19
Nein, die Schule ist Mehrbedarf. Dafür gibts keine gesteigerten Obliegenheiten. Geld aus, Luxus aus.
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