Beiträge: 310
Themen: 50
Registriert seit: Feb 2009
Angenommen ich möchte nicht zahlen, weil Kindsmutter Umgang verweigert.
Jetzt habe ich vielleicht etwas Bargeld auf Konto und ein Auto wovon der Staat weiss. Ich zahle ab sofort einen geringen oder kaum Unterhalt. Ich möchte lieber in Knast als zu zahlen. Habe ich die Möglichkeit nicht zu zahlen und die Strafe (Gefängnis) in Kauf zu nehmen, oder wird trotzdem alles gepfändet ohne mein Einverständnis ? Habe ich die Qual der Wahl (Geldstrafe Ersatzweise Haft oder wird einfach gepfändet?) Kann ich 10% oder 50% der Düsseldorfer Tabelle ohne Risiko kürzen - um auf die Kindsmutter Druck zu machen bzgl. Umgang?
Beiträge: 2.677
Themen: 165
Registriert seit: Nov 2008
(30-06-2009, 00:03)Vater schrieb: Angenommen ich möchte nicht zahlen, weil Kindsmutter Umgang verweigert. Klingt legitim ist aber illegal. Grundsätzlich ist ein Trennungs- oder Scheidungsurteil, wie ein Vertrag mit salvatorischer Klausel zu verstehen. Sprich Du muss zahlen und Umgang gibts nur, wenn die Mama will oder Du jede Menge Tricks anwendest, den zu erzwingen.
(30-06-2009, 00:03)Vater schrieb: Habe ich die Möglichkeit nicht zu zahlen und die Strafe (Gefängnis) in Kauf zu nehmen, oder wird trotzdem alles gepfändet ohne mein Einverständnis ? Die wollen Dein Geld und nicht Dich im Knast sehen. Deshalb stell Dich drauf ein, dass so ziemlich alles gepfändet wird, was nicht Niet- und Nagelfest ist.
Um in den Knast zu kommen, muss Du schon verdammt gesund aussehen und Dich extrem renitent verhalten. Zahl dreissig Prozent, dann kommst Du sicher nicht in den Knast, jedoch pfänden die alles, dessen sie habhaft werden können.
Aber wrum willst Du unbedingt in den Knast? Geh doch einfach irgendwo hin, wo Dich keiner findet und Du ein ruhiges Leben als Maler, Pizzaverkäufer oder Landstreicher führen kannst.
https://t.me/GenderFukc
Beiträge: 509
Themen: 10
Registriert seit: Aug 2008
Wenn ein Mann an diesem Punkt angekommen ist, dann ist es nicht mehr weit.
Bis zur naechsten Entscheidung.
Im Hamsterrad bleiben oder Ausscheren.
Ich war vor Jahren auch soweit nachdem ich zehn Minuten nachgedacht habe und jetzt bin ich hier.
In Lilliput.
Der gute Al Bundy gruesst Euch aus dem sonnigen Lilliput!
In genau 6 Jahren kommt die naechste Abfrage
und dann bin ich 61 Jahre alt
und fuer die Wertschoepfung nicht mehr zu gebrauchen
mit Rentenanspruch von 400 Euro
Wenn einer das 'Zeug' dazu hat, dann kann ich nur raten, abzuhauen.
So, mein Flieger steht schon auf der Rollbahn, muss los, bis denne
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
Beiträge: 674
Themen: 0
Registriert seit: Aug 2008
30-06-2009, 07:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-06-2009, 07:07 von Ralf G..)
tja ich schliesse mich mal den Vorschreibern an, so einfach ist das nicht.
Pfänden und Einsperren sind zwei unterschiedliche Dinge
Ich bin auch vor 3 Jahren aufgestanden und habe gesagt: Kein Umgang - kein Geld für Mutti - und wenn ihr mich einsperrt.
Nun, sie wollten pfänden - und haben nichts bekommen, weil sie genau 2 Jahre zu spät gekommen sind.
Sie wollten mich einsperren und liessen mich gegen 150 Sozialstunden - gestern die letzte abgeleistet - wieder laufen.
Mein Mädchen habe ich aber offiziell auch nicht gesehen...
Meiner Meinung nach, musst Du als Vater die Zähne zusammen drücken und zahlen, zähl von mir aus die Tage rückwärts - oder eben ganz abtauchen.
Der Mittelweg, den ich eingeschlaen habe, empfehle ich auch nicht, der gelingt nur bei besonders günstigen Umständen.
Beiträge: 509
Themen: 10
Registriert seit: Aug 2008
Das Gefaengnis loest das Problem der Zahlung von Unterhalt nicht und ist auch das kleinere Problem.
Die Schulden und Ansprueche bleiben bestehen, das ist das Problem.
Wenn Du einmal wegen Verletzung der Unterhaltspflicht verurteilt wurdest, bist Du nicht immun gegen weitere Anklagen und Verurteilungen, wenn Du wieder in Freiheit bist. Du bleibst weiter der Spielball deiner Ex und ihrem Anwalt.
So kann es durchaus passieren, dass Du mehrmals einsitzen darfst, falls Du erneut wegen einer Unterhaltspflichtverletzung verurteilt wirst. Wie gesagt, ist aber das kleinere Problem, weil es vorueber geht.
Die aufgelaufenen Schulden sollst Du bezahlen und so kommt hinzu, dass die Pfaendungen zum taeglichen Brot werden.
Das geht solange Du atmest oder eine Insolvenz machen konntest.
Bin mir dabei nicht sicher, ob man die Unterhaltsschulden auch mit einer PI wegbekommt.
(Vielleicht aber haben unsere Politiker und Richtergesockse Deutschland bald ausgerottet oder aus Bundesrepublik (Bananenrepublik ist wohl treffender) wird Volksrepublik.)
In einem anderen Thread hatte jemand festgestellt, dass man sein Leben, wenn man es auf HartzIV ausrichtet, wegwerfen wuerde.
Das oben dargestellte Szenario ist aber auch kein tolles Leben, eher ein vergeudetes Leben. Mehr oder weniger, je nachdem wieviel man fuer andere arbeiten darf und soll.
Viele Alternativen bleiben einem Mann in einer solchen Situation nicht, um mehr aus seinem Leben zu machen, als lediglich den chemischen Prozess des Stoffwechsels aufrechtzuerhalten.
HartzIV und sinnvolle Freizeitgestaltung oder Landstreicherei erscheinen mir irgendwie sympathischer als bis 89 Schulden abzuarbeiten.
Die Gefaengnisnummer mit HartzIV und anschliessend sterbenden Schwan spielen, hab ich Anfangs auch fuer mich in Betracht gezogen. Dann aber doch verworfen und vorher zumindest noch was anderes ausprobiert.
Al Bundy
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
Beiträge: 717
Themen: 41
Registriert seit: Mar 2009
Kann man sich eigentlich wegen Verletzung der Unterhaltspflicht selber anzeigen?
Würde mich mal interessieren. Müsste doch gehen?
Live or Die...Make Your Choice
Beiträge: 21.214
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Jeder kann so eine Anzeige machen.
(30-06-2009, 04:01)Rumpel schrieb: Warst du schon mal da?
Es gibt zwei Möglichkeiten
Die machen dich fertig oder
du kommst härter raus wie du reingegangen bist! Wegen Verletzung der Unterhaltspflicht wirst Du dort nicht fertig gemacht.
Ausserdem kommen die allerwenigsten Leute deswegen dort hin.
Als jemand, der sich mit ganz legalen Mitteln vor der willkürlichen Macht des Staates gewehrt hat und einsitzt, hast Du normalerweise keinen schlechten Ruf dort.
Bin selbst regelmäßig dort, wenn ich gegen die Knastmannschaft Fussball spiele.
Beiträge: 674
Themen: 0
Registriert seit: Aug 2008
(30-06-2009, 20:44)blue schrieb: Als jemand, der sich mit ganz legalen Mitteln vor der willkürlichen Macht des Staates gewehrt hat und einsitzt, hast Du normalerweise keinen schlechten Ruf dort.
ach deswegen waren alle freundlich zu mir
Beiträge: 544
Themen: 20
Registriert seit: Aug 2008
30-06-2009, 21:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-06-2009, 21:45 von gleichgesinnter.)
Wegen Unterhaltpflichverletzung mehrmals einsitzen?
Das glaube ich weniger weil du dann als unbelehrbar gilst und da machen die Richter auch nicht mehr mit.
Es ist auch ganz schwierig überhaupt reinzukommen in den Bau, deswegen.
Beim ersten Mal wirst du sowieso nicht zu Knast verurteilt sondern Auflage, zu bezahlen, tust du es nicht, kommt Bewährung als nächstes. Tust du es immer noch nicht, muss wieder neu verhandelt werden. Bekommst 6 Monate von denen du 4 absitzen musst. Und danach macht sich doch niemand mehr die Mühe dich nochmal anzuzeigen, ehrlich.
Mein Fazit: Du musst, wenn überhaupt, einmal in den Bau, das wars dann.
Hier in Spanien, so wie ich das mitbekommen habe, wurden in den letzten 3 Jahren gerade mal um die dreizig Personen wegen Unterhaltspflichtverletzung in den Bau geschickt, aber auch nur deswegen, weil man wusste, die haben Geld und verdienen einen Haufen und zahlen nicht.
Und die Durchschnittshaft? 5 Monate. Und das alles auf Festlandspanien, nicht auf den Kanaren.
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Beiträge: 201
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2008
Hallo Freunde,
ins Gefängnis will ich nicht, und um den Schuldturm drücke ich mich möglichst gekonnt herum:
Strafbar macht sich doch nur, wer zahlungsfähig aber nicht zahlungwillig ist. Und weiter: Zahlt der Zahlemann nicht genug oder nicht mehr den Betrag, den die UHN als ihr zustehend meint einfordern zu können, dann muß die UHN vor Gericht beweisen, daß der Zahlemann mehr zahlen kann, als er zahlt!
Oki, der Zahlemann ist vor Gericht natürlich immer der Bösewicht. Schon weil er zuwenig zahlt und sich dafür nicht per Abänderungsklage die erforderliche Erlaubnis "im Namen des Beamtenstadls" von der lausigen Fledermaus geholt hat. Nur eben, was bringt eine Abänderungklage in Sachen Unterhalt? Beamtenstadl und UHN's Helferindustrien machen da immer klar, daß der Zahlemann nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um mehr zu zahlen... . That's reality! So sieht es in der Wirklichkeit doch aus! Daher müssen sich Zahlemänner wie unsereins nicht an solchen müßigen Abänderungsklagen vor parteiischen Fledermäusen aufhalten. Da wäre es billiger, vor den Exen auf den Knien zu rutschen und um Gnade zu winseln. Was jedoch auch zu keiner Gnade führt, wie wir ja alle bestens wissen. Daher: Vergessen wir diese Abschweifungen, denn sie sind absurd.
Was aber, wenn so ganz urplötzlich aus ganz heiterem Himmel und völlig unvorhergesehen der worst case für die Exe / UHN eintritt: Zahlemann ist unauffindbar verschwunden! Oki, das ist der Exe / UHN völlig egal, solange die Unterhaltskohle in ihren gefräßigen habgierigen Rachen fließt. Aber, nun kommt es: Da fließt nur noch genau ein Cent pro Monat!
Irgendjemand überweist da einen Cent pro Monat an die UHN und vermerkt im Verwendungszweck, daß es sich um Unterhalt für das minderjährige Kind sowieso handelt, dazu noch Monat und Jahr. Wie das? Die Exe / UHN versteht die Welt nicht mehr! Und klar, verpopoen kann sie sich ganz allein, dazu braucht sie den Zahlemann nicht... . Die Wut kocht hoch! Was der sich denkt? Abhauen und sie mit einem Cent monatlich verpopon! Exe / UHN wird stinkesauer! (Ihr Geschrei hört sogar noch Cocktail-Detlef in Pattaya, obwohl sie in Köln am Rhein losbrüllt vor Wut... .) Aber, was kann sie tun?
Klar, den kriegt sie klein! Sie will den Zahlemann nun richtig fertigmachen. So ein Schuft aber auch! Also auf zum Rechtsverdreher äh Anwalt, der sie gegen staatliche Prozeßkostenhilfe auch gerne berät. Er würde gerne den Zahlemann kontaktieren wollen, denn vor einem Gerichtsverfahren sollten erst mal außergerichtliche Mittel ausgeschlossen werden. So ein Weichei! Die Exe / UHN kocht vor Wut. Männer ... . Bei der Kinderklaubehörde helfen sie ihr. Sie soll sofort Anzeige bei der Polizei erstatten und diesen Unterhaltsflüchtling polizeilich mit Wohnort ermitteln lassen. Sie rennt also zur Polizei. Dort muß sie wieder alles vorlegen, um zu beweisen, daß da wirklich eine Unterhaltssache existiert ... Männer, furchtbar, diese Bullen! Und wie nervig das ist... . GRRR! Da rennt frau und rennt, um zu kriegen, was doch ihr zusteht und ihr gutes Recht ist! GRRR! Die Exe / UHN kocht vor Wut... .
Dann das Ergebnis aus dem Polizei-Computer. Der Zahlemann hat sich nach unbekanntem Ort abgemeldet. Er hat seine Wohnstätte geräumt und sich einfach beim Einwohnermeldeamtsstadl abgemeldet. Unbekannt verzogen! Per Post ging dies bei denen vor 2 Wochen ein. Ansonsten, so die Bulligen mit ganz Beamtenstadl-Mienen, müsse sie sich einen Anwalt nehmen, weil das ja keine Strafsache ist... . Der Exe / UHN krempeln sich die lackierten Fußnägel hoch ... unglaublich ... da hungert das Kind, bei dessen Fabrikation sich jener Zahlemann doch einst entspannte, und nun verhilft keine Bullerei zu ihrem guten Recht auf die Unterhaltskohle! Ja, wo sind wir hier?
Also ist sie wieder beim Anwalt. Der Anwalt meint, daß der Zahlemann gefunden werden muß. Also Feststellungsklage beim Gericht, auf daß das Gericht mit Staatsgewalt den Aufenthaltsort des Zahlemanns ermitteln soll... . Oki, die Mühlen des Beamtenstadls mahlen ... und dank täglichem Gezeter der Exe / UHN und Eingreifen auch ihrer Helferindustrie von der Kinderklaubehörde usw. erscheint der Bulle von Bad Tölz auf ein Mal bei denen, die da monatlich einen Cent an die Exe /UHN überweisen.
Natürlich wird diese Ermittlungshandlung sorgfältigst bullereimäßig protokolliert. Als Beweismittel wird auch ein leerer Briefumschlag gesichert, in welchem ein Euro gelegen haben soll, den die Versender des Cents pro Monat an jene Exe / UHN überwiesen haben. Ihre Aussage, vom Bullen von Bad Tölz amtlich protokolliert: "Wir finden da immer mal so einen Umschlag mit dem Cent im Briefkasten. Der ist für sein Kind, der Cent. Als wir ihn vor drei Monaten zuletzt gesehen haben, bat er uns, immer das Geld auf jenes Konto zu überweisen, wie wir es immer getan haben bisher. Ist das in Ordnung so, oder stimmt da was nicht?" Frage: "Was wissen Sie vom derzeitigen Aufenthaltsort des Zahlemanns?" Antwort: "Nicht, Herr Bulle von Bad Tölz, denn wir haben ihn seit gut drei Monaten nicht mehr gesehen. Wir machen uns Sorgen um ihn, denn früher kam er doch immer mal gerne bei uns vorbei. Sicherlich geht es ihm nicht gut. Vielleicht lebt er auf der Straße?" Tja, unbekannt verzogen!
Via Staatsanwaltschaft ist das stolze Ermittlungsergebnis dann auch endlich beim Familienrichter, der nun verhandelt. Denn die Exe / UHN will ja ihr gutes Recht auf Unterhaltskohle fürs Kind, da muß dann verhandelt werden. Was kommt nun dabei raus? Fakt ist, daß der Zahlemann zahlt. Wenn auch nur einen Cent. Auffindbar ist er nicht. Somit fehlt der Nachweis für die Behauptung der klagenden Exe / UHN, daß der Zahlemann zahlungsfähig ist, aber nicht zahlungswillig ist. Nahe liegt, daß er auf der Straße oder in nicht geordneten Verhältnissen lebt. Abschließend ist aufgrund der Faktenlage festzustellen, daß Unterhalt gezahlt wird, aber die vom Zahlemann zu fordernde Höhe weiterhin strittig ist. Was sich nicht klären läßt, da der Zahlemann verschollen ist und bisher nicht aufgefunden wurde, trotz intensiver Bemühungen. Da er zahlt, kann ihm Zahlungsunwilligkeit letztlich nicht angelastet werden. Auch wenn der Betrag lächerlich klein erscheint, eben nur einen Cent pro Monat beträgt.
Tja, wer zuletzt lacht, lacht am besten! In Namibia, in Norwegen, in Nepal oder in Nikaragua! Geschickt eingefädelt! Und taucht der Zahlemann auf ein Mal wieder auf, und der Richter will ihn per Haftbefehl vorgeführt wissen, was dann? Er bekam die Reise nach Germanistan von einem Gönner spendiert, weil er Heimweh hatte (und eine neue Brille sowie ein paar volkseigene Zähne nötig hat). Ja, und hier ist sein Arbeitsvertrag, von einer Pizzeria in Timbuktu mit Monatsverdienst 20 US-Dollar, von denen ja immerhin ein Cent monatlich überwiesen wurde ... oder nicht? Aber ja doch, die guten Bekannten steckten sich doch nicht diesen Cent ein ... .
Sprach's, und verschwand nach Zahnklempnerei und Brillenspende aus dem germanistanischen Sozialtopf ... unbekannt verzogen! Wohin, muß er niemandem erzählen. Seine Sache.
Allerbeste Grüße in die Runde,
Goddiejens aus Belgistan
Beiträge: 509
Themen: 10
Registriert seit: Aug 2008
01-07-2009, 03:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-07-2009, 03:41 von Al Bundy.)
Ich glaube nicht an den Weihnachtsmann und auch nicht an den lieben Gott.
Fakt ist, dass es einige in den Knast gebracht hat. Und Fakt ist auch, dass es sogar (natuerlich weniger) einige gibt, die schon zweimal dort waren (sogenannte interessante Fanpost, die mir zugegangen ist)
Ob das passiert, haengt nur von der Energie ab. Und diese entsteht aus der Motivation.
Ist die Begehrlichkeit und Erwartung hoch und hat sich genuegend Hass bei der Ex aufgestaut und kommt ein juristischer Idealist hinzu, dann ist das zuendfaehige Gemisch vorhanden.
Natuerlich denkt jeder nur an seine eigene Situation und stellt diese hier in den Vordergrund.
Die meisten sind aber in Deutschland gefangen und ausgeliefert.
Selbst ich hier draussen, halte es fuer besser, mich nicht so sicher zu fuehlen. Denn die andere Seite kaempft auch nicht nur mit legalen Mitteln.
Allerdings gibt es hier Gegenden, wo 20% der Menschen gar nicht registriert sind...
Mit der Planung fuer den schlimmsten Fall und auf das Beste hoffen bin ich immer am Besten gefahren. Und nur das kann ich guten Gewissens Anderen empfehlen:
Ein wenig Pessimismus anstatt extremen Optimismus !
Dieser Verhaltensweise schreibe ich es zu, dass ich immer noch in meinem Geschaeft arbeiten kann, noch in Freiheit bin und vor allem mein Eigentum sichern konnte.
Al Bundy, denkt nicht, es wird schon nicht so schlimm werden!!!
Das ist allerdings Ansichtssache!!!
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
Beiträge: 238
Themen: 19
Registriert seit: Mar 2009
hab das jetzt mal überflogen....
ich möchte natürlich niemanden zu einem mord anstiften. aber angenommen der mann bringt die exe um, dann kommt er auch in den knast. wenn er glück hat (z.b. aufgrund der umstände, gute führung, usw.) ist er nach 5 jahren wieder draußen. wenn die kinder zum jetzigen zeitpunkt nicht mehr ganz klein sind, dann verdienen sie (hoffentlich) ihr eigenes geld weil sie selbst eine ausbildung machen wenn der vater rauskommt.
oder der mann ist noch schlauer und lässt das erledigen... und wird natürlich nicht dabei erwischt. dann kommen die kinder sowieso zu papa.
klingt hart, aber so wie die unterhaltsgesetze und umgangsgesetze momentan aussehen, kann ich nachvollziehen, dass immer wieder solche familiendramen passieren. ein vater erschießt nicht einfach zum spaß die ganze familie und letztendlich sich selbst (wie es schon oft in den nachrichten zu hören war), auch dafür gibt es gründe.
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
Beiträge: 674
Themen: 0
Registriert seit: Aug 2008
(01-07-2009, 11:44)stafford schrieb: ...
ich möchte natürlich niemanden zu einem mord anstiften. aber angenommen der mann bringt die exe um, dann kommt er auch in den knast. wenn er glück hat (z.b. aufgrund der umstände, gute führung, usw.) ist er nach 5 jahren wieder draußen.
das geht mir seid Jahren durch den Kopf. Hätte ich meine dumme Q am Tag, als sie das erste mal rumzickte umgelegt, wäre ich jetzt wieder draussen und hätte eine ganze menge Ärger nicht
Im Knast hätte ich mich weiterbilden können und wäre jetzt vielleicht Fachanwalt für Familienrecht
Beiträge: 238
Themen: 19
Registriert seit: Mar 2009
01-07-2009, 12:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-07-2009, 13:34 von stafford.)
looool, stimmt... da hat man wenigstens genug zeit sich weiterbilden zu können. ein normaler arbeitnehmer, der 8-12 stunden pro tag arbeitet (oder teilweise noch mehr), kann sich nicht weiterbilden, höchstens er möchte dazu auch noch sein wochenende ruinieren.
ausserdem wird einem dort auch noch etwas zu essen gemacht und die wäsche gewaschen. radio hören kann man auch... ist doch fast wie zuhause.
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
Beiträge: 96
Themen: 4
Registriert seit: Aug 2008
(01-07-2009, 12:57)Rumpel schrieb: Ich bin bereit meinem Naturalunterhalt nachzukommen.
Hast du das Sorgerecht? Mir geht da grade (z.B.) §1612 BGB durch den Kopf.
Beiträge: 96
Themen: 4
Registriert seit: Aug 2008
(01-07-2009, 13:15)Rumpel schrieb: http://dejure.org/gesetze/BGB/1612.html
Der Verpflichtete kann verlangen, dass ihm die Gewährung des Unterhalts in anderer Art gestattet wird, wenn besondere Gründe es rechtfertigen.
Der Paragraph geht noch weiter. Aber du hast Recht, erst bei Gericht wird dir gesagt werden, wie er genau zu interpretieren ist.
Beiträge: 23
Themen: 3
Registriert seit: Dec 2008
Geht manchmal schneller als man denkt!!
Zitat:Zum für die Verhängung der Untersuchungshaft erforderlichen dringenden Tatverdacht ist zunächst auszuführen, dass sich das Rechtsmittelgericht über die Problematik der Befragung eines vier Jahre alten Kindes unter Verwendung einer “anatomisch korrekten“ Puppe durchaus bewusst ist. Im Anlassfall geben aber die von den Beschuld Ergebnisse der psychologischen Beobachtung (AS 67f) sehr wohl ein gravierendes Indiz gegen den Beschwerdeführer ab. Denn die bereits gerichtlich vernommene Kindesmutter L. deponierte, dass ihr die Unmündige bereits mehrfach - und zwar ohne Beiziehung von Puppen jedweder Art – von digitalen Penetrationen durch den Vater in Vagina und Anus berichtet hatte (AS 8lff iVm AS 229ff). Dadurch erhalten aber die Verhaltensbeobachtungen der Psychologin Mag. Z. K. eine wesentliche Gewichtung, zumal das Kind ihr auch eine nicht sexuell bezogene Schmerzzufügung durch den Beschuldigten am Ohr mitteilte, was die Mutter der Unmündigen durch eigene Beobachtungen über zwei Nagelabdruckspuren bekräftigte (AS 87, 239). Dass im Preyer‘schen Kinderspital beim Kind ein intakter Hymenalsaum und keine Hinweise auf Verletzungen bzw. Narben am Anus diagnostiziert wurden (AS 65), vermag die bei Gesamtschau der bisherigen Beweise qualifizierte Verdachtslage nicht zu entkräften, zumal auch nach längerer Zeit (die letzte Tathandlung soll im Dezember 2005 erfolgt sein [AS 85] - die Untersuchung fand am 27.Februar statt) sichtbare Verletzungen bei einer bloß digitalen Penetration nicht zwingend entstehen müssen.
http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/v...f=15&t=157
|