06-08-2008, 11:50
OLG Koblenz, Az.: 11 UF 606/06 Volltext leider noch nicht online, nur die Pressemeldung:
Einem Elternteil, der sein Kind fälschlich für hochbegabt hält, kann nach Angaben des Oberlandesgerichts Koblenz die elterliche Sorge entzogen werden. So geschehen bei einer Mutter, die ihren Sohn erst eine Grundschulklasse überspringen ließ und ihn dann, trotz Realschulempfehlung der Lehrer, auf ein Gymnasium mit Hochbegabtenzweig schickte. Dort fiel der überforderte Junge wegen aggressivem Verhalten auf. Die Mutter jedoch blieb gegenüber allen Ratschlägen uneinsichtig. Da auch noch der Vater, der vorher kaum Kontakt hatte zu seinem Sohn, das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragte, entzog das OLG Koblenz kurzerhand beiden Elternteilen das Sorgerecht und übertrug es auf das Jugendamt. Die Begründung lautete: Die völlig beratungsresistente Mutter habe ihre elterliche Sorge missbräuchlich ausgeübt, und beim Vater liege unverschuldetes Versagen vor.
Darin klingt so manches irre, z.B. der Ausdruck "unverschuldetes Versagen".
Einem Elternteil, der sein Kind fälschlich für hochbegabt hält, kann nach Angaben des Oberlandesgerichts Koblenz die elterliche Sorge entzogen werden. So geschehen bei einer Mutter, die ihren Sohn erst eine Grundschulklasse überspringen ließ und ihn dann, trotz Realschulempfehlung der Lehrer, auf ein Gymnasium mit Hochbegabtenzweig schickte. Dort fiel der überforderte Junge wegen aggressivem Verhalten auf. Die Mutter jedoch blieb gegenüber allen Ratschlägen uneinsichtig. Da auch noch der Vater, der vorher kaum Kontakt hatte zu seinem Sohn, das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragte, entzog das OLG Koblenz kurzerhand beiden Elternteilen das Sorgerecht und übertrug es auf das Jugendamt. Die Begründung lautete: Die völlig beratungsresistente Mutter habe ihre elterliche Sorge missbräuchlich ausgeübt, und beim Vater liege unverschuldetes Versagen vor.
Darin klingt so manches irre, z.B. der Ausdruck "unverschuldetes Versagen".