23-06-2009, 20:02
[ Diskussion: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=1560 ]
Teil 1: Ein One-Night-Stand und seine Folgen
Meine Geschichte beginnt vor über 30 Jahren mit meinem dummen Fehler, einem One-Night-Stand in den Umtrieben des Karnevals. Ich hatte die Nacht schon längst vergessen als ich zu Weihnachten überraschende Post vom Jugendamt bekam. In dem Schreiben wurde mir zur angeblichen Geburt meines angeblichen Sohnes gratuliert mit der Aufforderung, die Vaterschaft umgehend anzuerkennen. Da ich mir unter Würdigung der Umstände nicht vorstellen konnte, der einzige in Frage kommende Erzeuger zu sein, erkannte ich die Vaterschaft nicht an und damit ging die Angelegenheit zur gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung. Damals gab es noch keine DNA-Tests und das dem damaligen Stand der Technik entsprechende Blutgutachten ergab eine Vaterschaftswahrscheinlichkeit von 97%. Das genügte dem Gericht um mich mit meinen 19 Jahren zur „Vaterschaft“ zu verurteilen.
Seitdem war das Jugendamt mein ständiger Begleiter mit dem einzigen Ziel, jedes Jahr noch mehr Geld von mir abzupressen. Der Unterhalt wurde tituliert auf 150% der Düsseldorfer Tabelle, was damals 170 DM entsprach. Ein Umgangsrecht gab es für mich nicht. Das Jugendamt verwies mich an die Kindsmutter und die verweigerte jede Kontaktaufnahme, weil ich sie vor Gericht gezerrt hätte. „Da kann man nichts machen“ meinte der freundliche Beistand. „Wenn die Mutter nicht will? Sie hätten halt die Vaterschaft gleich anerkennen sollen..."
Ich sah die Kindsmutter in meinem Leben 8 Stunden und davon 5 Stunden vor Gericht. Das ist nicht die beste Grundlage um mir den Besuch „ihres“ Kindes zu gestatten. So zahlte ich halt pünktlich und zuverlässig durch alle Höhen und Tiefen meines bewegten Berufslebens 25 lange Jahre einen ansehnlichen Unterhalt, damit der Nachwuchs gut gedeihe und es ihm wenigstens finanziell an nichts fehle. Am Ende waren das monatlich 500 Euro, ohne den Buben jemals zu sehen und ohne jemals Antwort vom Jugendamt auf meine jährliche höfliche Anfrage zu erhalten, wie sich das Kind entwickle. Fünf Beistände begleiteten mich im Laufe der Jahre, ich durfte deren jährliche Einkommensinquisition über mich ergehen lassen und mit jedem Beistandswechsel eine neue Unterhaltsmaximierungsinitiative durchleben.
Zum 18. Geburtstag hat sich das Jugendamt dann schriftlich von mir unter Angabe der Bankverbindung des Jungen und der Aufforderung, den bisherigen Unterhalt künftig an ihn direkt zu bezahlen, verabschiedet. Alles bestens, Aufgabe erledigt. Dazu noch der freundliche Hinweis, dass der Sohn voraussichtlich in einem Jahr seine Schule mit dem Abitur absolviere.
Nachdem ich am Ende der Abitursaison keine weiteren Instruktionen erhielt und der Titel schon lange abgelaufen war, habe ich den Unterhalt erst mal eingestellt.
Knapp zwei Jahre später erhielt ich einen eingeschriebenen Brief vom verlorenen geglaubten Sohn. Er habe seine Wehrpflicht abgeleistet, belege nun einen Ingenieurstudiengang und schlage vor, dass ich ihm den Unterhalt in gleicher Höhe wie vor seinem Wehrdienst weiterbezahle. Darauf hatte ich 20 Jahre lang gehofft, dass mein Sohn irgendwann den Kontakt zu mir sucht. Ich antwortete ihm, dass ich einerseits seinem Vorschlag zustimme und ihn andererseits auch gerne einmal persönlich kennenlernen würde. Er äusserte sich daraufhin überrascht und bat um etwas Bedenkzeit, die ich ihm gerne gewährte. Nach so langer Zeit kommt es auf ein paar Wochen auch nicht mehr an.
Diese Ansicht teilte das Bafög-Amt nicht, denn wenige Tage nach dem Brief meines Sohnes erhielt ich von dort erstmals die Aufforderung gleich mit Androhung von Ordnungsgeldern, meine Einkommensverhältnisse umfassend offen zu legen, damit über das Bafög entschieden werden könne. Aha, nach dem Jugendamt nun mein neuer ständiger Begleiter, das Bafög-Amt - eine weitere Geissel der Väter. Ich tat wie befohlen, legte alles offen, Prüfung, Nachforderung von Unterlagen, weitere Prüfungen, usw., eine Endlosschleife, so ging das vier Jahre. Zwischenzeitlich hatte mein Sohnemann bereits zweimal den Studiengang gewechselt und erreichte vom Ingenieurstudium über Germanistik die Niederungen der Sozialwissenschaften.
Wir pflegten dabei stets einen lockeren Emailkontakt und tauschten uns über unsere Neigungen und Freizeiterlebnisse aus. So gingen vier Jahre vorbei ohne dass sich bei ihm ein persönlicher Kontaktwunsch manifestierte. Ich erinnerte ihn schliesslich an seine nun schon lange Bedenkzeit und an meinen unveränderten Wunsch, ihn kennenlernen zu dürfen. Ja, er sei nicht sehr kontaktfreudig und wolle mich daher doch nicht kennenlernen.
All die Jahre hatte mich die Hoffnung genährt, dass mein Sohn irgendwann seine Wurzeln kennenlernen möchte. Das war das einzige, was mich jeden Monat aufs Neue dazu motiviert hat, den Unterhalt für ihn aufzubringen und dies war nicht immer einfach. Meine Erkenntnis daraus ist, dass es verursacht durch die systematische Isolierung der Kindes von seinem Vater durch Gerichte und Jugendämter und im Kielwasser der Behörden auch durch die Mutter sehr unwahrscheinlich ist, dass mein Sohn und ich irgendwann zueinander finden. Vielleicht ergibt sich das ja noch, wenn er selbst mal Kinder hat. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.
Teil 1: Ein One-Night-Stand und seine Folgen
Meine Geschichte beginnt vor über 30 Jahren mit meinem dummen Fehler, einem One-Night-Stand in den Umtrieben des Karnevals. Ich hatte die Nacht schon längst vergessen als ich zu Weihnachten überraschende Post vom Jugendamt bekam. In dem Schreiben wurde mir zur angeblichen Geburt meines angeblichen Sohnes gratuliert mit der Aufforderung, die Vaterschaft umgehend anzuerkennen. Da ich mir unter Würdigung der Umstände nicht vorstellen konnte, der einzige in Frage kommende Erzeuger zu sein, erkannte ich die Vaterschaft nicht an und damit ging die Angelegenheit zur gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung. Damals gab es noch keine DNA-Tests und das dem damaligen Stand der Technik entsprechende Blutgutachten ergab eine Vaterschaftswahrscheinlichkeit von 97%. Das genügte dem Gericht um mich mit meinen 19 Jahren zur „Vaterschaft“ zu verurteilen.
Seitdem war das Jugendamt mein ständiger Begleiter mit dem einzigen Ziel, jedes Jahr noch mehr Geld von mir abzupressen. Der Unterhalt wurde tituliert auf 150% der Düsseldorfer Tabelle, was damals 170 DM entsprach. Ein Umgangsrecht gab es für mich nicht. Das Jugendamt verwies mich an die Kindsmutter und die verweigerte jede Kontaktaufnahme, weil ich sie vor Gericht gezerrt hätte. „Da kann man nichts machen“ meinte der freundliche Beistand. „Wenn die Mutter nicht will? Sie hätten halt die Vaterschaft gleich anerkennen sollen..."
Ich sah die Kindsmutter in meinem Leben 8 Stunden und davon 5 Stunden vor Gericht. Das ist nicht die beste Grundlage um mir den Besuch „ihres“ Kindes zu gestatten. So zahlte ich halt pünktlich und zuverlässig durch alle Höhen und Tiefen meines bewegten Berufslebens 25 lange Jahre einen ansehnlichen Unterhalt, damit der Nachwuchs gut gedeihe und es ihm wenigstens finanziell an nichts fehle. Am Ende waren das monatlich 500 Euro, ohne den Buben jemals zu sehen und ohne jemals Antwort vom Jugendamt auf meine jährliche höfliche Anfrage zu erhalten, wie sich das Kind entwickle. Fünf Beistände begleiteten mich im Laufe der Jahre, ich durfte deren jährliche Einkommensinquisition über mich ergehen lassen und mit jedem Beistandswechsel eine neue Unterhaltsmaximierungsinitiative durchleben.
Zum 18. Geburtstag hat sich das Jugendamt dann schriftlich von mir unter Angabe der Bankverbindung des Jungen und der Aufforderung, den bisherigen Unterhalt künftig an ihn direkt zu bezahlen, verabschiedet. Alles bestens, Aufgabe erledigt. Dazu noch der freundliche Hinweis, dass der Sohn voraussichtlich in einem Jahr seine Schule mit dem Abitur absolviere.
Nachdem ich am Ende der Abitursaison keine weiteren Instruktionen erhielt und der Titel schon lange abgelaufen war, habe ich den Unterhalt erst mal eingestellt.
Knapp zwei Jahre später erhielt ich einen eingeschriebenen Brief vom verlorenen geglaubten Sohn. Er habe seine Wehrpflicht abgeleistet, belege nun einen Ingenieurstudiengang und schlage vor, dass ich ihm den Unterhalt in gleicher Höhe wie vor seinem Wehrdienst weiterbezahle. Darauf hatte ich 20 Jahre lang gehofft, dass mein Sohn irgendwann den Kontakt zu mir sucht. Ich antwortete ihm, dass ich einerseits seinem Vorschlag zustimme und ihn andererseits auch gerne einmal persönlich kennenlernen würde. Er äusserte sich daraufhin überrascht und bat um etwas Bedenkzeit, die ich ihm gerne gewährte. Nach so langer Zeit kommt es auf ein paar Wochen auch nicht mehr an.
Diese Ansicht teilte das Bafög-Amt nicht, denn wenige Tage nach dem Brief meines Sohnes erhielt ich von dort erstmals die Aufforderung gleich mit Androhung von Ordnungsgeldern, meine Einkommensverhältnisse umfassend offen zu legen, damit über das Bafög entschieden werden könne. Aha, nach dem Jugendamt nun mein neuer ständiger Begleiter, das Bafög-Amt - eine weitere Geissel der Väter. Ich tat wie befohlen, legte alles offen, Prüfung, Nachforderung von Unterlagen, weitere Prüfungen, usw., eine Endlosschleife, so ging das vier Jahre. Zwischenzeitlich hatte mein Sohnemann bereits zweimal den Studiengang gewechselt und erreichte vom Ingenieurstudium über Germanistik die Niederungen der Sozialwissenschaften.
Wir pflegten dabei stets einen lockeren Emailkontakt und tauschten uns über unsere Neigungen und Freizeiterlebnisse aus. So gingen vier Jahre vorbei ohne dass sich bei ihm ein persönlicher Kontaktwunsch manifestierte. Ich erinnerte ihn schliesslich an seine nun schon lange Bedenkzeit und an meinen unveränderten Wunsch, ihn kennenlernen zu dürfen. Ja, er sei nicht sehr kontaktfreudig und wolle mich daher doch nicht kennenlernen.
All die Jahre hatte mich die Hoffnung genährt, dass mein Sohn irgendwann seine Wurzeln kennenlernen möchte. Das war das einzige, was mich jeden Monat aufs Neue dazu motiviert hat, den Unterhalt für ihn aufzubringen und dies war nicht immer einfach. Meine Erkenntnis daraus ist, dass es verursacht durch die systematische Isolierung der Kindes von seinem Vater durch Gerichte und Jugendämter und im Kielwasser der Behörden auch durch die Mutter sehr unwahrscheinlich ist, dass mein Sohn und ich irgendwann zueinander finden. Vielleicht ergibt sich das ja noch, wenn er selbst mal Kinder hat. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.