Der 33-Jährige Vater hat offenbar nur ein einziges Anliegen: Er möchte mit seiner ehemaligen Partnerin über die Zukunft des gemeinsamen Kindes sprechen. „Aber sie redet nicht mit mir“, sagte er am Freitag vor Gericht. Und so scheint die Situation bereits seit der Geburt vor vier Jahren zu sein. Jedenfalls erwirkte die Kindsmutter schon Ende 2006 die Verfügung, dass sich der Mann weder ihr noch dem Kind nähern darf.
Er tat es aber trotzdem.
Dreimal ist er in den Jahren dafür bestraft worden, weil er seine ehemalige Lebensgefährtin angesprochen hat. 250, 750 und 2000 Euro hat der 33-Jährige als Strafe zahlen müssen. Der Arbeiter, der für sein Kind 200 Euro im Monat Unterhalt zahlt, stottert diese Beträge, die Gerichtskosten und einen Kredit ab. „Zum Leben habe ich praktisch nichts“, sagte er.
Der Richter attestierte dem Mann Verantwortungsbewusstsein: „Angesichts seiner Schulden muss man sich wundern, dass er jeden Tag die Kraft dazu hat, zur Arbeit zu gehen."
http://www.fuldaerzeitung.de/newsroom/re...t25,255815
Trotz "Verantwortungsbewußtsein" wird er zu einer Geldstrafe verurteilt.
Er tat es aber trotzdem.
Dreimal ist er in den Jahren dafür bestraft worden, weil er seine ehemalige Lebensgefährtin angesprochen hat. 250, 750 und 2000 Euro hat der 33-Jährige als Strafe zahlen müssen. Der Arbeiter, der für sein Kind 200 Euro im Monat Unterhalt zahlt, stottert diese Beträge, die Gerichtskosten und einen Kredit ab. „Zum Leben habe ich praktisch nichts“, sagte er.
Der Richter attestierte dem Mann Verantwortungsbewusstsein: „Angesichts seiner Schulden muss man sich wundern, dass er jeden Tag die Kraft dazu hat, zur Arbeit zu gehen."
http://www.fuldaerzeitung.de/newsroom/re...t25,255815
Trotz "Verantwortungsbewußtsein" wird er zu einer Geldstrafe verurteilt.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.