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Berechnung des Unterhalts für die Tocher
#1
Guten Tag,

ich bin seit kurzem Geschieden. Ich bin mit meine Tochter (11 Jahre alt) ausgezogen, mein Ex und usere Sohn (21 Jahr) blieben im Haus wohnen.
Das Mehrfamilienhaus (Baujahr 1965) und groußen Grundstück hat mein Ex in die Ehe mitgebracht. Das Haus wurde von uns teilweise Renoviert (Darlehen zusammen aufgenommen) und die Wohnungen vermietet. Nachdem ich ausgezogen bin (2010), haben wir vereinbart, dass ich keine Unterhalt an mein Sohn zahle und er im Haus kostenfrei wohnen bleibt, dafür zahlt mein Ex auch keinen Unterhalt an die Tochter. Sei August 2011 hat unser Sohn die Ausbildung begonnen und hat sich eine Wohnung genommen. Ich habe im Sept. 2011 die Unterlagen für die Berechnung des Unterhalts für die Tocher, mit Hilfe meiner Rechswanw. angefordert. Der Rechsanw. vom Ex hat die Unterhaltsberechnungen erstellt, jedoch wurden die Unterlagen nur teilweise zugeschickt.
Bei der Berechnung des Einkommens wurden solche Abzüge gemacht wie z.B. Autodarlehen, Darlehen für die renovierte Wohnung, Grundsteuer usw.
Mein Ex hat vor paar Monaten jedoch ein Teil des Grundstükes gut verkauft und für sich ein zweites Auto gekauft.
Mein Frage ist: - werden die Einnahmen aus verkauf des Grundstükes bei der Unterhaltberechnung für unsere Tochter, berücksichtigt?
Für sein erstes Auto zahlt er noch Autodarlehen, obwohl er sich ein zweites Auto - ohne Darlehen gekauft hat, darf er die Darlehen für das erste Auto trotdem als Negativeinkommen angeben?
Danke für die Antworten
Gruß Tatu

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#2
Der Grundstücks-Verkaufserlös ist für die Unterhaltshöhe nicht relevant. Wenn das erlöste Geld aber angelegt wird, zählen die Zinseinnahmen daraus als Einkommen und können den Unterhalt erhöhen.

Einkommensbereinigung wegen einem Darlehen für ein Auto ist sowieso ungewöhnlich, wenn jetzt noch ein zweites Auto da ist, dann kann das Darlehen erst recht nicht mehr angerechnet werden.

In welchen Grössenordnungen bewegen sich denn eure finanziellen Einkommensverhältnisse in etwa?
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#3
Welche Unterhaltshöhe hat der Anwalt des Ex geboten?
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#4
(16-10-2011, 19:19)Tatu schrieb: @p die Rechsanw. von meinem Ex hat uns 300 € vorgeschlagen, ?!!
Das kommt ungefähr hin.

Nach DT kämen wohl, 309,- bei raus, mit viel Zank und teurem Streit könnte man vielleicht auch 327,- raus pressen.
Bleibt die Frage, ob es sich lohnt wegen der paar Ocken ein Fass auf zu machen.
Wie sieht es denn mit Umgangskosten aus oder mit gemeinsamer/wechselseitiger Betreuung?
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#5
(16-10-2011, 19:19)Tatu schrieb: @p die Rechsanw. von meinem Ex hat uns 300 € vorgeschlagen, ?!!

Wie Beppo schon gesagt hat, liegt das unter 10% von dem entfernt, was man mit grösster gerichtlicher Mühe und viel Geld für Anwälte maximal herauspressen könnte. Ich würde das sofort annehmen, froh sein und dann nicht mehr über Unterhalt sprechen. Viel wichtiger ist, an einer guten Elternebene zu arbeiten.

Wie schon gesagt ist der Grundstücksverkauf kein Einkommen, genausowenig wie wenn er eine Haifischzahnsammlung verkauft. Es ist Vermögen, das mal in Form von Sachwerten, man in Form von Geld, mal in Form von Immobilien existiert. Nur die Erträge des Vermögens sind unterhaltsrelevant - wenn es Erträge abwirft. Bei vermieteten Wohnungen wären das die Mieten abzüglich diverser Posten wie z.B. Instandhaltung. Bei einem Grundstück kann es Pacht sein, bei Geld sind es bankübliche Zinsen, bei Haifischzähnen nichts. Das wird dir auch jeder Anwalt so sagen.
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