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06-04-2018, 14:43
Hallo zusammen,
den Scheidungsantrag rolle ich in Kürze aus.
Meine Frage: Ist es erlaubt Ehegattenunterhalt für ein paar Monate im voraus an die Ex zu überweisen?
Die Idee dahinter: Überweise am 30. des Monats der Ex gleich 3 oder 4 Monatsunterhalte, und stelle ihr am 1. des Folgemonats den Scheidungsantrag zu.
Dadurch hat sie mehr Kohle auf dem Konto und muß die Hälfte beim Zugewinn wieder zurückschieben.
Danke Euch.
Grüße
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06-04-2018, 15:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-04-2018, 15:28 von Theo.)
Wieder so eine superschlaue Idee. Du last aber auch nichts unversucht.
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§1612 BGB: Unterhalt ist in Form einer Geldrente
monatlich im voraus zu bezahlen.
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Den Scheidungsantrag stellst nicht Du zu sondern das Gericht. Zugestellt ist auch erst dann, wenn die Zustellung bestätigt ist. So taggenau ist es nicht steuerbar.
Wie willst Du der Behauptung begegnen, dass die Zahlung gerechtfertigt höherer Unterhalt für diesen Monat war?
Und dann der Forderung, immer so hohen Unterhalt zu zahlen, da Du ja offensichtlich dazu in der Lage bist?
Den Faden kann man weiter spinnen, aber nicht nur zu Deinen Gunsten.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka
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Gerechtfertigt höheren Unterhalt für diesen Monat?! Beleg dafür noch höheren zu bezahlen?
Solche geisteskranken, abartigen Gedanken von Anwältinnen und Richterinnen gibt es? Was für harte Drogen ziehen die sich rein?
OK, also Antwort: Es ist nur möglich eine monatliche Unterhaltstranche durch geschicktes Termintaktieren in die Zugewinn-Waagschale zu werfen.
Ich danke Euch.