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BGH: Familienzuschlag in Lebenspartnerschaften
#1
Es ging um den Familienzuschlag, auf den ausschließlich verheiratete Beamte Anspruch haben, selbst wenn keine Kinder vorhanden sind. Damit war ein homosexuelles Paar, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, nicht einverstanden. Sie wollten auch diesen Zuschlag erhalten und klagten -erfolglos- vor dem BGH. Sinnvoll wäre es natürlich gewesen wenn der BGH den Familienzuschlag den Familien gewähren würde, wo auch Familie existiert, also dort wo es Kinder gibt, aber das wäre vermutlich zu teuer geworden.

Die Urteilsbegründung

Es gebe einen „typische Befund“, dass in der Ehe ein Ehegatte wegen der Aufgabe der Kindererziehung und hierdurch bedingter Einschränkungen Unterhalt vom Ehegatten erhält. Dieser Unterhaltsbedarf sei für eingetragene Lebensgemeinschaften nicht typisch.

sagt eigentlich nicht aus, warum unverheiratete heterosexuelle Paare den Zuschlag nicht auch bekommen sollten, im Gegenteil, denn Kindererziehung und Unterhaltsansprüche gibt´s dort natürlich auch.

Für homosexuelle Paare in eingetragenen Lebenspartnerschaften die in Berlin wohnen ist jedoch nun Rettung in Sicht: Per Landesgesetz gewährt das finanziell klamme Berlin auch homosexuellen Lebenspartnern diesen Zuschlag. Unverheiratete heterosexuelle Paare aus Berlin gehen leer aus. Selbst mit mehreren Kindern gibt es für sie keinen Familienzuschlag.

Wieder was gelernt: Kinder sind gar nicht mehr notwendig um eine Familie zu sein, viel wichtiger ist die sexuelle Orientierung und die offizielle Beurkundung des Zusammenlebens, dann gibt´s auch den "Familienzuschlag".

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Landes...24,2547607
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/p...nt=1344767
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