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ARD Recht: Versorgungsausgleich stellt viele Frauen besser
#1
http://programm.ard.de/?sendung=281066065679268

Das GEZ-Fernsehen gibt in der Sendung "ARD Recht" bekannt: "Gute Nachricht für Geschiedene - Versorgungsausgleich stellt viele Frauen besser". Die Sendung ist in der Mediathek verfügbar: http://mediathek.daserste.de/daserste/se...tId=312720
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#2
Kann ich mich noch sehr gut dran erinnern, als damals das Gericht an meine Betriebsrente ran wollte. Durch die neue Gesetzeslage ist jeder steuerzahlende und arbeitende Vater voll angeschissen!

Habe das gerade aus meinen Akten mal rausgekramt, wie mein Arbeitgeber dem Gericht damals noch den Stinkefinger zeigen konnte.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshos, die auch im Schrifttum überwiegend Unterstützung findet, (Vgl. hierzu BGHZE 88, 386 ff; BGH, NJW 1992, 1103 ff; Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbch, Band 7 Familienrecht I, 3. Aufl. §1587a - Rühmann - RN 304 a.E.; Palandt, BGB, 58. Aufl. 1999, §1587 - Diederichsen - RN 14; Sammlung Guttentag, Familiengerichtsbarkeit, 1992, §1587a BGB - Hartmut Wick - RN 188.) unterliegen Anrechte auf Kapitalleistungen nicht dem Versorgungsausgleich....
...
Des Weiteren teilen wir mit, dass die Unverfallbarkeitsvoraussetzungen gemäß §1b BetrAVG ab dem 1.1.2006 erfüllt sind


Alles klar? Smile

Auf den Punkt gebracht: Meine Scheidung kam rechtzeitig. Vor der Reform des Versorgungsausgleichs!

Tongue

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#3
"...und da hab´ ich gedacht: Das steht mir zu ...!"

@blue,
die Antragslösung gilt für alle Fälle zwischen 1977 - 2009!

Ich bin froh, dass ich mit Exe nicht lange verheiratet war (fünf Jahre).
Und von der Betriebsrente war aufgrund des komplizierten dynamischen Modells kaum etwas abzugreifen.

16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#4
(24-10-2010, 10:06)Bluter schrieb: die Antragslösung gilt für alle Fälle zwischen 1977 - 2009!

Das bedeutet doch nur, dass es im deutschen Familienrecht für die Leistungsträger (= Väter) keinerlei Rechtssicherheit gibt.
Selbst Jahre später hat man keine Rechtssicherheit, wei der Staat einfach die Spielregeln ändern kann, auch mit rückwirkender Wirkung.

Es gibt nur eine Sicherheit, dass man nach dem Unterhaltsmaximierungsprinzip ausgenommen wird, wie eine Weihnachtsganz.
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#5
Aus dem Grund werde ich auch die erste sich mir bietende Gelegenheit nutzen, um in meinen wohlverdienten (Vor-)Ruhestand oder in Altersteilzeit zu gehen.
Bisher ist nur blöd, dass mein Rentenkonto noch immer weiter anschwillt, also für die liebevolle, fürsorgliche und ach so arme Mutter des gemeinsamen Kindes potentiell viel abzugreifen ist, sollte ihr noch ein weiteres Produkt, aus dem langen Regal der 1570er §§, des BGB, zusagen und ihr hier Rechtssicherheit gegeben werden.

Rechtssicherheit gibt es für Männer als Väter und/oder Ehemänner nicht, das ist zutreffend.
Aus dem Grund auch immer mein gut gemeinter Rat, an junge Männer: "Nimm was du bekommen kannst und dann zieh´ möglichst schnell von hier fort."
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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