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Anwaltlicher und Richterlicher Kommentar zu Pappa.com
#1
http://anonym.to/?http://blog.beck.de/20...-ohne-wert

Wobei das hier
Zitat:lösen bei Richtern (wie auch bei Anwälten) sofort Fluchtreflexe aus.
durchaus einen erheblichen Wert darstellt.
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#2
Dann man Musteranträge an die eigenen Gegebenheiten anzupassen hat gilt für alles. Insbesondere auch für die Anwalts-Loseblattsammlungen mit Mustern, denn die Anwaltschaft formuliert auch selten selbst, sondern kauft sich teure Vorlagen im Abonnement.

Burschels Hochnäsigkeit gegen Musteranträge sollte sich besser viel stärker gegen Anwälte richten.
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#3
Damit ist klar, wie das Justizgesindel künftig mit einer möglichen Antragslösung zum gemeinsamen Sorgerecht verfahren wird. Statt in der Sache wird über die Haltungsnote des Antragsstellers sowie Form und Stil seines Antrags entschieden werden.

Letzendlich werden die unehelichen Väter bis auf wenige Vorzeigeausnahmen weiterhin für teures Geld über den Tisch gezogen.
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#4
Genau.
Ein echter Fortschritt.
Früher wurden die Väter automatisch und kostenlos vom SR fern gehalten.
Das geht natürlich nicht.

Zukünftig bekommen sie ihre Untauglichkeit kostenpflichtig und individuell von einem Richter erklärt.

Das ist dann auch nicht mehr so diskriminierend für die Anwälte und verstößt auch nicht gegen deren Menschenrecht auf maximales Einkommen.
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#5
Bei alledem sollten wir doch den Gesetzentwurf abwarten, der immer noch nicht vorliegt. Mal sehen, was konkret im Gesetz stehen soll. Die gleichberechtigungs- und kinderfeindliche Justiz kann momentan frei schalten und walten und das tut sie auch.

Es hat ein Jahrhundert gedauert, bis Väter ohne Trauschein überhaupt mit ihren Kindern als verwandt gelten durften. Dann 30 Jahre, bis sie von Mutters Gnaden ins Sorgerecht mit einbezogen werden durften. Und nun 12 Jahre, bis es eine winzige Öffnung durch Mutters Ungnaden hindurch gibt. Dank EGMR 12 Jahre statt 30. Noch eine Generation weiter und die gemeinsame Elternverantwortung wird Standard. Das ist unausweichlich und entspricht genau dem 30 - Jahres Rückstand zur Mehrheit Europas.
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#6
Also ich habe schon lange keine Stimme mehr vernommen, die etwas anderes als die Antragslösung fordert.

Ich denke inzwischen, die nehmen den Spielball vom BVerfG auf und versenken ihn am untersten, optisch gerade noch zulässig aussehenden Ende ins Loch.

Darauf mag ich mittlerweile wetten.
Im Sommer war ich auch optimistischer.
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