@seelig...
Ich kann Dich beruhigen. Gott sei Dank werde ich nie vergessen, wie übel mein Sohn und leider auch ich von Mutti behandelt wurden.
Bei vorliegend gemeinsamer Sorge.
1. nicht miteinander verheiratet
2. Vollversorgung durch Papi, also Mutti, Kind von Mutti und dem
gemeinsamen Kind
3. Das gemeinsame Kind ist bei Papi angemeldet, was Mutti so wollte
4. Mutti mit Tochter Hartz4 trotz guter Einwände von Papi, sie will
unbahängig sein
5. Mutti meint, Papi ist böse, er regelt das mit dem Geld für uns zu
konsequent, wir wollen frei sein
6. Papi sagt, unser Kind ist nun drei, wie sieht es bei Mutti aus mit
Arbeit, dann hätten wir für die Familie bisle mehr
7. Mutti nö, da kann ich nicht mehr ins Mütterzentrum und shoppen
8. Mutti fängt an, wegzubleiben und Papi sorgt sich logo derweil um so
ziemlich alles
9. Eines Tages liegt Brieflein da, bin dann mal weg, Kinder bleiben logisch
bei mir
10. Ab da komplette Niedermachung von Papi, JA, Geld, Gericht, eben das
volle Programm
Papi ist jetzt froh, dass wiederum sein Papa Staat so konsquent sämtliche Angelegenheiten für u. a. AUCH SEINEN SOHN geregelt hat.
No Umgang von jetzt auf gleich. Sorgerecht weg und hin zur Hartz4 behafteten alleinerziehenden Mutti. Nix da mit arbeiten gehen. Mutti braucht noch bisle Zeit. Sohnemann ist 5, besucht den von Papi bereitgestellten Kindergarten in voller Stunden Zahl (9h). Mutti ist erst 32. Nen Arbeitsvertrag hat die noch nie gesehen. Ist wohl noch in der Findungsphase.
Usw...usw...usw...
Ich hätte da zumindes in Sachen Arbeit die ideale Lösung.
Wenn keine WCHITIGEN Gründe vorliegen, geht jede Mutter ab exat DEM Tag auf konkrete Arbeitssuche, wenn das Kind sein drittes Geburtsjahr vollendet hat. Die Wirtschaft soll ja bekanntlich wieder richtig gut ins Rollen gekommen sein.
Somit gehen beide Eltern im Interesse und für die Zukunft ihrer Kinder arbeiten. Da hört dieses Schmierentheater rund um den BU auf. Dann auch wird der nichtsorgeberechtigte Elternteil aus seiner nur Zahlpflicht ohne Recht entlassen und die Situation ändert sich zum Positiven.
Das Ganze wird gesetzlich klar formuliert, so dass es auch der schlauste Richter nicht mehr verzerren kann.
Zum Schluss können sich die Eltern dann ohne Streit gegenseitig beweisen, das nichts dran ist an der These, die wir Betroffenen im Übrigen für die Wahrheit halten, Geld ist das Eine und der Rest das Andere. Alles hübsch voneinander getrennt.
Letzte Bemerkung. Gut dass Du als Nichtbetroffener hier da bist und mittredest. Hilft uns allen hier ungemein. Weniger hilfreich sind Statements mit Wortformulierungen aus Sicht von Psychologinnen und Psycholgen. Subjektives Empfinden usw. Du verstehst was ich meine.
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18-01-2011, 12:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-01-2011, 13:25 von seeelig.)
@thegripp:
zur aufklärung
ich bin nicht betroffen, weil ich eine ae-mutter bin, die hier versucht, nen einblick zu bekommen und keine lust auf buhuhu oder das aberkennen meiner eigenverantwortung habe... und hier nachlesen kann, wo ich nicht enden möchte (gericht, finanzieller ruin des vaters, nicht anerkennen des rechtes des kindes auf eine beziehung zum vater...)
kurz und knapp:
kind ist fast 2
vater zahlt kein bu, ku und was es sonst noch gibt, ich bestehe nicht darauf
vater hat regelmässigen umgang (mittwoch von der tamu holen und donnerstag bringen, sowie samstag 5 stunden), den er mal wahrnimmt, mal nicht
ich arbeite vollzeit seit sohnemann 14 monate ist
wenn ich hier was gelernt habe, dann dass gerade dieses fokusieren auf das subjektiv von beiden seiten empfundene unrecht absolut nichts mit dem kind zu tun hat und nur zu weiteren spannungen und zu krampfhaften gegenseitigen überzeugen wollen führt...
ich lerne hier viel, werde stinksauer auf die eine oder andere in meinen augen völlig durchgeknipste ae, aber bei mir setzt es regelmässig aus, wenn das erlebte unrecht anfängt über dem wohl des kindes zu stehen, die mutter aber die hexe ist, wenn sie das durchzieht...
dann möchte ich darauf hinweisen, dass die eigene wahrnehmung auch nichts anderes als ego ist (leseempfehlung: wissen sie, was ihr gehirn denkt?) und das auf kosten des kindes geht...
ich stimme dir inhaltlich voll und ganz zu.
aber in dem thread geht es um die beistandschaft und ihren sinn oder unsinn.
und ich bin weiterhin der meinung, dass es sinn macht, dass der staat für das kind eintritt bzgl. unterhalt.
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
(18-01-2011, 12:48)seeelig schrieb: aber in dem thread geht es um die beistandschaft und ihren sinn oder unsinn.
und ich bin weiterhin der meinung, dass es sinn macht, dass der staat für das kind eintritt bzgl. unterhalt.
Natürlich ist es sinnvoll, wenn der Staat Unterhaltspflichtige bis zur Schmerzgrenze und darüber hinaus in Anspruch nimmt "für das Kind" und die eigene Kasse damit schont.
Es wäre aus Sicht des Kindes aber sinnvoller, dafür zu sorgen, dass neben dem Unterhalt auch dafür gesogt ist, dass mit dem Vater so umgegangen wird, dass er auch noch Vater in anderer Hinsicht sein kann und der eventuell fehlende Rest des Unterhalts vom Staat berappt wird, der diese Hilfe ja schließlich auch vorsieht. Das wäre dann eine neutrale Beistandschaft.
Ich denke da immer an das Merkblatt mit dem Hinweis "13. Einigt euch fair übers Geld. Ich möchte nicht, dass einer von euch viel Geld hat- und der andere ganz wenig. Es soll euch beiden so gut gehen, dass ich es bei euch beiden gleich gemütlich habe."
http://www.vatersein.de/Forum-action-pri...ic-88.html
Diese Gedanken scheinen einem vom Staat bestallten Beistand fremd zu sein.
(18-01-2011, 11:21)seeelig schrieb: gibt es irgendwelche infos darüber, wie streng der unterhalt von mütterm eingetrieben wird, wenn das kind beim vater ist??? Lies Dir die hiesige Urteilsdatenbank durch oder z.B.
http://www.focus.de/politik/deutschland/...38086.html
Natürlich verhielt es sich in Wirklichkeit andersherum. Professor Ulrich Vultejus, Richter am Berliner Amtsgericht a. D., hatte im April gegenüber der „Zeitschrift für Rechtspflege“ erklärt, er habe sich in Verfahren gegen Frauen immer wieder gefragt, welche Strafe er gegen einen Mann verhängen würde, und dann „auf diese Strafe abzüglich eines ‚Frauenrabatts’ erkannt. Ähnlich scheinen es auch meine Kollegen zu handhaben.“ Ein „Rabatt“, setzte Vultejus hinzu, sei gerechtfertigt, „weil es Frauen im Leben schwerer haben“.
@seelig...
Naja, Du merkst ja selbst, dass alles irgendwie miteinander zusammenhängt. Deshalb ist es kaum möglich, über das Eine ohne das Andere zu reden. Das alles ist ein einziges kompaktes Paket.
Es mag ja so sein, dass der Staat seinen staatlichen Auftrag wahrnimmt und in deinem Fall sollte der das auch gefälligst tun und es ist nicht richtig, dass Du meinst, der KV müsste seiner Verpflichtung in Sachen Kind nicht nachkommen, denn damit fühlt sich das JA pauschaliert bestätigt in seiner steten und immer dreisteren Behauptung, alle Väter sind schlecht, zahlen nicht und kümmern sich nicht um ihre Kinder.
Wo liegt denn das Problem, dass, wenn das entsprechende Elternteil aufschlägt, sodann das andere Elternteil eingeladen wird zum Gespräch, damit es gar nicht erst zu irgendwelchen Androhungen kommt. Die will ja angeblich niemand. Wenn es soweit ist, dann HERRSCHT doch meist der Krieg BEREITS zwischen den Elternteilen. Und er wird immer schlimmer.
Wir wissen nichts über die Qualifikationen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort. Viele sollen mittlerweile Unlust bekunden. Sie sind schlecht ausgebildet etc. Andererseits wollen sie besseres Wissen haben als hochprofessionelle Juristen.
Es tut mir leid, dass Du alleinerziehend bist, denn zu zweit schaffst sich vieles leichter in Bezug auf Kinder. Es ist auch toll, dass Du schon so sehr bald nach der Geburt deines Kindes wieder arbeiten gehst. Dürftest Du doch drei Jahre zu Hause bleiben.
Aber egal. Ob Amtsvormundschaft, Amtsplegeschaft, Beistand wie auch immer. Eine gleichberechtigte Beratung beider Elternteile in Bezug auf ihre Kinder gibt es beim JA faktisch nicht. Eine solche wird sugerriert.
Nochmal. Ich als unverheirater Vater ohne Mitsorgerecht habe derzeit keine Chance, beim Jugendamt Beratung zu erfahren, wenn aus irgendwelchen Gründen die berühmte Säge irgendwie klemmt. Ich werde außen vorgelassen und kann nichts dagegen tun. Außer zu versuchen, mit all den anderen Betroffen hier Änderung zu erreichen.
Auch nochmal. Alles hängt miteinander zusammen.
Keinem der Elternteil darf erlaubt sein, aus persönlichen Gründen gegen den anderen Elternteil zu agieren und sich hinter Beistand etc. zu verstecken und die Kinder ins Felde zu führen.
Wir gedemütigten Elternteile haben die Schn... gestrichen voll davon.
Zum letzten Mal nochmal. Es ist schön zu wissen, dass Mütter wie Du hier bereit sind, zu reden über das, was Du eher nicht, wir schon erlebt haben. Danke.
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abgesehen von dem gespräch mit der abteilung beistandschaft (s.o.), habe ich auch andere erfahrungen gemacht:
uns wurde sofort vom jugendamt beratung angeboten und unterstützung beim ausarbeiten eines fairen umgangsvertrages.
ebenfalls bietet die stadt ALLEN elternteilen eine entwicklungspsychologische beratung an, bei denen man sich schlau machen kann, rund um das thema altersentsprechender umgang mit einem kind, seine bedürfnisse, seine ausdrucksmöglichkeiten, etc.
das alles läuft unter dem konzept "familienberatung" und ist ein guter ansatz...
nein ich lebe nicht in wolkenkuckucksheim
ein problem ist ja auch, dass die mühlen der justiz (und aller ämter) langsam mahlen und recht unflexibel in der anpassung der rechtsprechung an aktuelle forschungsergebnisse (z.b. relevanz für die stabilität eines kindes, dass es eine vortstellung hat, von wem es abstammt) und dementsprechend die urteile und/oder beratungen einem wissenstand von vor 5-10 jahren entsprechen...
es wird meiner ansicht nach keinem elternteil jemals gelingen, seine persönlichen gefühle da komplett rauszunehmem. aber es ist ein großer schritt, sie zu hinterfragen.
ich glaube nicht, dass der staat hier für gleichberechtigung sorgen kann, in einem fall, wo recht und unrecht so extrem subjektiv ist...
es gibt immer die väter, die sich drücken, wos nur geht und die, die ungerechtfertigt dafür abgestraft werden.
der staat nimmt natürlich die variante, bei der er am wenigsten selbst zahlen muss.
warum frauen nicht mehr druck gemacht wird, zu arbeiten, nach 3 jahren ist mir auch ein rätsel...
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@seelig...
Habt ihr Euch im Guten getrennt und seit ihr grundsätzlich zum Jugendamt gegangen, oder seid ihr dort gelandet, weil es Streit gab?
Wenn man sich trennt, bedeutet das trotz der Existenz eines oder mehrerer Kinder nicht zwangslüfig den Gang zu Jugendamt.
Wie war das bei Euch?
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19-01-2011, 10:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-01-2011, 11:11 von seeelig.)
zur frage welche qualifikation die beistände befähigt, ist die antwort leider: keine
"Es wurde im Entwurf darauf verzichtet, eine ausdrückliche Qualifikation für Beamte oder Angestellte, die die Aufgaben des Beistands ausüben, festzulegen."
siehe: http://www.blja.bayern.de/textoffice/ges...ii/55.html
(19-01-2011, 10:37)p schrieb: Abgetrennt nach http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...279&page=4
irgendwie ist dabei ein beitrag von shalom verschwunden
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
Shalom Aleichem
Unregistered
(19-01-2011, 10:45)seeelig schrieb: irgendwie ist dabei ein beitrag von shalom verschwunden
Ich hatte mich auch bereits gewundert..was ist jetzt abgetrennt und wenn ja wie viele? Naja, egal..
Ich hatte bei der Einrichtung des Beistandes damals Zweifel daran, daß der von mir bereitgestellte KU auch wirklich für das Kind verwendet würden. Das JA schaffte es meine Zweifel plausibel zu zerstreuen, da eine gute Mutter selbstverständlich nichts von dem guten Geld für sich verwenden würde.
Nun hat allerdings ein gewisser Schwerverbrecher Peter Hartz wohl festgelegt, daß mein Kind sich mit den seinerzeit von mir bereitgestellten 117% des doppelten Regelsatzes an den Kosten der Haushaltsführung beteiligen muß.
Konkret sah das (etwas plump formuliert) wie folgt aus:
Unterhalt Papi: 150 Euro
+ Kindergeld: nochmal 150 Euro
- Gas, Wasser, Sch.. : Betrag x (wird angeblich von der Hartz-Behörde abgezogen / kennt nur die Mutter)
= Papa muß noch Klamotten kaufen, damit das Kind nicht erfriert im Winter..
Also wie kann es sein, daß ein Beistand bestimmt, daß ich Unterhalt an ein Kind bezahlen muß und somit in die Region eines SGB II - Empfängers rutsche und gleichzeitig von dem Geld Sozialleistungen der Mutter refinanziert werden?
Wie ich das Recht in Deutschsprechistan verstanden habe, ist zwar das Kind seinen Eltern unterhaltspflichtig, allerdings gibt es auch hier einen Selbstbehalt - achja und wenn die Behörden argumentieren sie würden anteilig das Kind mitzufinanzieren haben, sage ich jetzt mal folgendes: Ich bin qua Gesetz derjenige, der zu 100% für das Kind aufkommt - die Mutter leistet lediglich Betreuungsunterhalt.
Der Grund wieso sie das ausgerechnet in einer Mietwohnung tut muß mich nicht interessieren, wenn das Sozialamt dies aber bewilligt ist das ganz allein eine Sache zwischen Mutter und Sozialamt.
Armes Deutschsprechistan: Beklaut kleine Kinder!
@Shalom Aleichem...
Schade, dass nicht alle Geprellten mal in so eine Mütterakte, das nennt sich beim Jobcenter Leistungsakte, reinschauen können. Mein Sohn hat demnach am Ende 80€ raus, wobei ich 300€ KU an Muddi zahle. KU ist ja Einkommen, wird der Muddi also angerechnet. Muddi hat eine zu 80 Prozent vom Staat finanzierte Sozialwohnung und die restlichen 20 Prozent tragen beide Kinder je zur Hälfte durch Wohngeld bei. Muddi wohnt somit umsonst. Vom Amt bekommt sie insgesamt 600€. Dazu zweimal Kindergeld, zweimal Unterhalt. Das macht am Ende grob überschlagen ca. 1100€ zur freien Verfügung für Muddi bei null Euro durch sie zu zahlende Miete. Muddi kann also gut leben und kann sich so als Bedürftige auch locker das eine oder andere Verfahren leisten. Als Bedürftige zückt sie kurz ihren Bewilligungsbescheid und schon gehts los gegen Papi.
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Ui, das will ich auch, ich schmeiss gleich mal den Job hin
Ne, ernsthaft, ihr seid ohne Frage herzhaft über den Tisch gezogen worden bzw. ihr werdet noch immer.
Gibt es bei euch nicht irgendeine Person, die dazwischen steht und vermitteln kann.
Die vom Jugendamt sind da scheinbar wirklich nicht besonders geschickt...
Bei mir hat es eine gewisse Zeit geholfen, einmal monatlich ein Treffen mit dem Vater, seinem Bruder, einem guten Bekannten meinerseits und mir zu gestalten, bei dem die beiden "Schiedsrichter" sich verpflichten für Deeskalation zu sorgen, darauf zu achten, dass beim Thema Kind geblieben wird, etc...
Der Frust ums Geld muss erstmal aussen vor bleiben und es muss sortiert werden, was inhaltlich Mutter-Kind-Beziehung, Vater-Kind-Beziehung und Vater-Mutter-Beziehung ist.
Auf dieser Basis lässt sich im Idealfall erstmal ne sichere Vater-Kind-Beziehung erzeugen und die Mutter checkt, dass diese Beziehung absolut nichts mit der zu tun hat, die sie zum Vater hat, aber dauerhaft ihre Beziehung zum Kind verbessert...
Ist ein langer Prozess, aber Fakt ist doch, die Frau sitzt am längeren Hebel und solange man die Feindschafts-Schiene mitfährt, kann sie damit ihre "Abzocke" rechtfertigen...
Wenns halbwegs gut läuft, checkt sie zumindest, dass es keinen Sinn macht, den Vater komplett ausbluten zu lassen...
Wenns schlecht läuft, kanns auch nicht schlimmer werden...
@Shalom:
Wie alt ist dein Kind?
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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Für die Zahlen und Vorkommnisse in speziellen Fällen bitte die entsprechenden Threads nutzen - in diesem hier gehts nur um Beistände und Amtsvormundschaften.
Shalom Aleichem
Unregistered
(21-01-2011, 09:39)seeelig schrieb: @Shalom:
Wie alt ist dein Kind?
Der kleine Komasäufer ist jetzt 15, hach wie die Zeit vergeht.
Allerdings muß ich an "p" entgegnen, daß dies direkt mit dem Thema Beistandsschaften zu tun hat, ich möchte gerne an folgenden - wie immer - sprachlich recht gewagten Beispielen darlegen, wo der Hase den Purzel hat:
Beispiel 1:
Vater (Herr A.) wird arbeitslos und aufgrund engagierter Bemühungen des Jugendamtes werden nach 6 Monaten von seinem Arbeitslosengeld täglich 8,57 Euro gepfändet - macht bei einem Arbeitslosengeld in Höhe von 990 Euro = Selbstbehalt von satten 732,90 all in, flat & tot. Herr A. ist somit finanziell in der Situation eines Hartz IV Empfängers mit Ratenzahlung für den Saeco-Vollautomaten und bei Otto für den schicken Kamin.
Beispiel 2:
Familie Scheißle lebt seit der Geburt der ersten Tochter Schananania von Hartz IV, da Vater S. kurz darauf der Arbeitgeber abhanden gekommen ist. Diese Gelegenheit nutzte Familie S. zur Erzeugung weiterer Produkte aus dem Hause S.. Wenn die Mutter eine Beistandschaft für das Kind eingerichtet hätte, würde demnach Vater S. nur noch einen Regelbetrag von 299,50 bekommen.
Bei solche einem schweren Schicksal sieht der Staat allerdings von derart unsozialen Maßnahmen ab.
Wieso ist das so?
Herr S. ist Vater und somit Teil einer Familie - Herr A. (Verbrecher) ist rechtmäßig verurteilt zu Unterhaltszahlungen nach StGB und somit schuldig, schuldig, schuldig - kastrieren!
Quelle:
StGB
§ 170
Verletzung der Unterhaltspflicht
(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Man beachte, daß bei Abs. 1 keine Motivation nötig ist um wahlweise in den Knast zu wandern!
Das war er, mein Todesparapraph:
SGB I
§ 48
Auszahlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht
(1) Laufende Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts zu dienen bestimmt sind, können in angemessener Höhe an den Ehegatten oder die Kinder des Leistungsberechtigten ausgezahlt werden, wenn er ihnen gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Kindergeld, Kinderzuschläge und vergleichbare Rentenbestandteile (Geldleistungen für Kinder) können an Kinder, die bei der Festsetzung der Geldleistungen berücksichtigt werden, bis zur Höhe des Betrages, der sich bei entsprechender Anwendung des § 54 Abs. 5 Satz 2 ergibt, ausgezahlt werden. Für das Kindergeld gilt dies auch dann, wenn der Kindergeldberechtigte mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist oder nur Unterhalt in Höhe eines Betrages zu leisten braucht, der geringer ist als das für die Auszahlung in Betracht kommende Kindergeld. Die Auszahlung kann auch an die Person oder Stelle erfolgen, die dem Ehegatten oder den Kindern Unterhalt gewährt.
(2) Absatz 1 Satz 1, 2 und 4 gilt entsprechend, wenn unter Berücksichtigung von Kindern, denen gegenüber der Leistungsberechtigte nicht kraft Gesetzes unterhaltspflichtig ist, Geldleistungen erbracht werden und der Leistungsberechtigte diese Kinder nicht unterhält
WO IST DA DER SELBSTBEHALT LAUT DIESER VERDAMMTEN DÜSSELDORFER TABELLENVERANSTALTUNG???
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