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Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe eine Frage zum Thema Betreuungsunterhalt. Ich versuche mich gerade mit meiner Ex-Freundin welche ein Kind von mir erwartet, über den Betreuungsunterhalt während der ersten 3 Jahre zu reden weil ich diesen natürlich nicht zahlen möchte.
Der Kindesunterhalt ist hier ziemlich unstrittig und wird von mir bezahlt. Nun sagt meine Ex Freundin, dass sie auf ein Titel (Jugendamt) verzichten möchte da sie davon ausgeht, dass ich Kindsunterhalt zahlen werde.
Sie bekommt nach der Geburt 12 Monate Elterngeld, da sie voll Berufstätig war. Nach den 12 Monaten möchte sie, laut ihrer Aussage, wieder Arbeiten gehen. Was ist, wenn nicht? Kann das Jugendamt an mich herantreten, auch wenn kein Titel vorliegt?
- Wie verhält sich das genau mit so einer Titulierung? Wird da der genaue KU vom Jugendamt berechnet - oder kann man da auch die eigene Summe X titulieren lassen?
- Was sind für mich als Schuldner die Konsequenzen?
- Ist es Pflicht eine Titulierung vorzunehmen???? (möchte ich auf keinen fall)
- Wie sieht es mit dem Betreuungsgeld aus, wenn die Kindsmutter doch nicht Arbeiten geht?
- Erfahrungswerte von Betroffenen?
Kann eine Notariell beurkundete Vereinbarung einen Titel ersetzen - wäre die zur Not auch einzuklagen/pfändbar?
Ich steh da echt auf dem Schlauch, da wir uns ja generell einigen wollen - so eine Titulierung aber schon harter Tobak sein kann, oder? Ich möchte da echt nicht ins offene Messer laufen, nur weil meine Ex Freundin und ich da lediglich "Halbwissen" offenbaren.
Danke schon mal für's grübeln
P.S. Ich habe mit meine Ex-Freundin nicht zusammengelebt. Nach 6 Monaten hat sie ohne mich zu Fragen, die Pille abgesetzt. Soviel zum gewollten Kind... aber zahlen darf ich trotzdem
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@theddorfer
Da gibt es nicht viel zu grübeln:
(13-02-2011, 18:04)theddorfer schrieb: Der Kindesunterhalt ist hier ziemlich unstrittig und wird von mir bezahlt. Nun sagt meine Ex Freundin, dass sie auf ein Titel (Jugendamt) verzichten möchte da sie davon ausgeht, dass ich Kindsunterhalt zahlen werde.
Sie bekommt nach der Geburt 12 Monate Elterngeld, da sie voll Berufstätig war. Nach den 12 Monaten möchte sie, laut ihrer Aussage, wieder Arbeiten gehen. Was ist, wenn nicht? Kann das Jugendamt an mich herantreten, auch wenn kein Titel vorliegt? Sei froh - sie will offensichtlich ihren Beruf nicht aufgeben. Versuche Dich mit ihr zu einigen und belasse es dabei. Kleine Zugeständnisse können sehr viel Ärger und Geld sparen. Blos nichts eskalieren lassen. Sei aber gleichzeitig auf der Hut - manche Frauen sagen heute dies und machen morgen was ganz anderes. Wenn das passiert, kannst Du es aber sowieso nicht ändern.
Zitat:- Wie verhält sich das genau mit so einer Titulierung? Wird da der genaue KU vom Jugendamt berechnet - oder kann man da auch die eigene Summe X titulieren lassen?
Wie oben geschrieben - belass es bei dem Vorschlag Deiner Freundin. Wenn da JA sich einschaltet, geht der Ärger richtig los. Genaueres findest Du hier:
http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html
http://www.trennungsfaq.com/jugendamt.html
Aber soweit würde ich es nicht kommen lassen.
Zitat:- Was sind für mich als Schuldner die Konsequenzen?
Du musst zahlen, solange der Rubel rollt. Einen Ausweg gibt es nicht. Und wenn ein Gericht der Meinung ist, dass die Zahlung höher sein könnte, musst Du eben mehr arbeiten bzw. einen weiteren Job annehmen.
Zitat:- Ist es Pflicht eine Titulierung vorzunehmen???? (möchte ich auf keinen fall)
Wenn Deine Ex Freundin das will - Ja. Solange sie still hält und ihren Kindesunterhalt bekommt, sprich Ihr Euch einig seid, braucht auch nichts tituliert zu werden.
Zitat:- Wie sieht es mit dem Betreuungsgeld aus, wenn die Kindsmutter doch nicht Arbeiten geht?
Dann wirds teuer - stelle Dich auf endlosen Ärger, Offenlegung Deiner persönlichen Verhältnisse und zerstörerische Gerichtsverfahren ein. Das sollte zwar nach drei Jahren vorbei sein, aber in der Realität findet sich immer ein Ausnahmetatbestand, der den Betreuungsunterhalt verlängert.
Zitat:- Erfahrungswerte von Betroffenen?
Lies das Forum - speziell das Unterforum: Meine Geschichte
Viel Glück
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Wenn das Elterngeld ausreichend hoch für ihren Bedarf ist, dann sei glücklich, dann würde sie nix von Arge und Co kriegen. Damit könnte es sein, dass du ein jahr Ruhe hast.
Wenn sie danach wieder arbeiten geht und Betreuung für das Kind braucht, biete es an. Auch wenn du dadurch arbeitsmässig kürzer treten müsstest. Das lohnt sich unterm Strich eher als ihr Kohle hinterher zu werfen.
Voraussetzung: guter Kontakt zum Kind
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Hallo. Es ist ganz einfach. Sobald deine Ex Geld vom Staat in Anspruch nimmt, wirst du bezahlen. Egal was ihr vorher ausgemacht habt. D.h. wenn sie nicht arbeiten geht nach 12 Monaten (und keiner wird sie dazu zwingen können), bist du verpflichtet ihr monatlich BU zu zahlen, in Höhe was sie vorher verdient hat. Ich bin mir bei einer Sache nicht sicher, und zwar, ob du sogar schon ab Geburt verpflichtet bist, ihr die Differenz von Elterngeld zu ihren bisherigen Lohn/Gehalt zu zahlen. Ds können dir bestimmt andere hier sagen. Merk dir eins, du hast sie [Unterschreitung des Mindestniveaus] und wegen dir kann sie nicht arbeiten gehen, der Staat denkt sich, warum dieser dafür dann einspringen soll und nimmt dich dann lieber aus wie eine dumme Weihnachtsgans.
"Solange ich eine Frau hab die putzt und kocht und regelmäßig ein bisschen Action im Schlafzimmer, brauch ich nicht zu heiraten. Ich kann auch so wem die Hälfte meiner Sachen geben."
Ich bin zwar kein Unterhaltsrechner, aber sie bekommt 67 Prozent von ihrem Durchschnitssverdienst der letzten 12 Monate in Form von Elterngeld. Das Elterngeld läuft 12 Monate. Für die Elternzeit hält der Arbeitgeber die Arbeitsstelle frei. Bleibt sie danach weiter zu Hause, ist der Arbeitsplatz mit Sicherheit weg.
Im Übrigen stieß ich eben auf eine sehr interessante Diskussion rund um Betreuungsunterhalt. Na das nenne ich mal eine klare Ansage in Sachen BU vom Kindsvater, bis der in die Kiste fällt. Tja, Frauen halten eben wie Pech und schwefel zusammen, wenn`s um die Kohle vom Ex geht und nach dem Sieg gibt`s Champus, den logo der Ex bezahlt...
http://www.urbia.de/archiv/forum/th-2285...ahlen.html
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(14-02-2011, 14:33)Armer Tropf schrieb: bist du verpflichtet ihr monatlich BU zu zahlen, in Höhe was sie vorher verdient hat.
Wenn das Mami spitz kriegt, wird es wohl eng werden. Insbesondere mit der eigenen Geldbörse.
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(14-02-2011, 19:30)aalglatt schrieb: (14-02-2011, 14:33)Armer Tropf schrieb: bist du verpflichtet ihr monatlich BU zu zahlen, in Höhe was sie vorher verdient hat.
Wenn das Mami spitz kriegt, wird es wohl eng werden. Insbesondere mit der eigenen Geldbörse. Da muss die nichts spitz kriegen. Mami geht zum Sozialamt hin und die melden sich dann schon bei dir und fordern Gehaltsnachweise. Aber immerhin 950 Euro bleiben einem ja
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(15-02-2011, 02:14)Armer Tropf schrieb: Aber immerhin 950 Euro bleiben einem ja
Nicht unbedingt. Bei Wohnvorteilen oder anderen Vergünstigungen geht es auch schon mal tiefer als der suggerierte Pfändungsfreibetrag von 950,- €. Das deckt sich mit den kleineren Lügen des Staates, wie z.B. max. 3 Jahre Unterhalt für die Ex oder dass bei einer Privatinsolvenz auch die Unterhaltsschulden entsorgt werden können.
Eine Ex muss man sich auch leisten können
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Der Arbeitsplatz muss bis zu 3 Jahren frei gehalten werden.
Wenn die 67% vom letzten Verdienst ausreichend sind um das Existenzminimum zu sichern, kriegt Mutti keine Sozialleistungen und kann selbst entscheiden ob sie dich auch für die Differenz bis zu 100% dran kriegt oder nicht.
Nach dem Jahr gibt es kein Elterngeld mehr, dann heisst's arbeiten oder von Sozialhilfe leben. (Bzw. auf Sozialhilfeniveau.)
Wenn Mutti vorher einen deutlich höheren Lebensstandard hatte, wird ihr das auch schwer fallen. Deshalb: lieber verlässliche Betreuung anbieten als von ihr geschröpft zu werden. Dann geht sie nämlich arbeiten und Arge&Co sind raus.
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Das Problem dürfte dann entstehen, wenn das kleine Kind eine besondere Betreuung benötigt. Das dürfte durch ein Gutachten schnell nachweisbar sein. Es ist und bleibt eine Einzelfallentscheidung einer Familienrichterin und bevor eine Mami Sozialleistungen abgreifen darf, wird der Erzeuger ausgeschlachtet.
Das Schröpfen lässt sich nicht verhindern und per Gesetz schon gar nicht.
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@aalglatt
Wenn Mutti vorher im Haarpflegebereich oder verkauf gearbeitet hat, wird das sicher bei der ARGE enden. Wenn Mutti aber vorher eben mal so 1600€ netto pro monat bekommen hat, dann ist es schon eine ganz andere hemmschwelle sich in die Hände der ARGE zu begeben.
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@Mitglied
Das hängt in der Tat vom Arbeitseifer der Mama ab. Regulär könnte sie aber den Erzeuger ordentlich bluten lassen, aber sie würde natürlich im Gegenzug ihre eigene Zukunft auf Hartz IV Niveau zementieren und ihre berufliche Perspektive wäre beendet. Manche Frauen wählen trotzdem diese Variante, damit sie ihre Rache ausleben können.
Der Unterschied besteht aber in einem entscheidenen Punkt:
1. Die Frau sagt sich, dass sie von Hartz IV leben darf.
2. Die Frau sagt sich, dass sie von Hartz IV leben muss.
Die Frau im Pkt. 1 wird niemals mehr arbeiten gehen!
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Danke für die zahlreichen Antworten, aber wenn ich das alles so lese... wird mir sowas von übel!!!
Im Grunde ist sie total in Ordung und sie kennt meine Ängste. Wir reden auch über alles, da sie jetzt schon im Mutterschutz ist. Sie ist seit vielen Jahren Flugbegleiterin und hat nicht schlecht verdient. Deshalb möchte sie auch so schnell wie möglich wieder arbeiten. Ihre Mutter ist zudem Selbständig und hat ihr auch angeboten bei ihr zu arbeiten. Sie wird zum ersten mal Oma und wird sie unterstützen wo es nur geht.
Zudem wäre die Betreuung kein Problem. Ihre Großeltern, ihre Mutter, meine Mutter würden sich sehr gerne opfern
Falls sie nach 1 Jahr wieder in Teilzeit als Flugbegleiterin (3 mal die Woche) anfängt, kann ich das Würmchen am WE nehmen. In der Woche haben wir die Großeltern.
Ich will/möchte jetzt nicht alles so schwarz malen wie die meisten hier, da es hier um unser Kind geht und wir uns auch so verhalten. Es nutz keinen von beiden etwas, wenn wir uns bekriegen. Ich für mein Teil habe beschlossen, auch wenn wir nicht zusammen leben, immer für beide da zusein.
Diese Frau macht mir ein Geschenk, auch wenn ich es nicht gewollt habe. Ich freu mich trotzdem.
Drückt mir die Daumen... manchmal kann es auch gut gehen.
Vielen Dank an alle.
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(15-02-2011, 18:37)theddorfer schrieb: Diese Frau macht mir ein Geschenk, auch wenn ich es nicht gewollt habe. Ich freu mich trotzdem.
Ein Geschenk sicher nicht, ausser du fühlst dich mit 20-27 Jahren Kindesunterhalt beschenkt.
Solange das Verhältnis zwischen euch Eltern gut ist, wird auch alles gut laufen. Unterschätzt den Stress mit dem Baby nicht, der wird auch euer Elternverhältnis belasten.
Wie kam es dazu, dass sie die Pille ohne dein Wissen abgesetzt hat? Was sind die Gründe, wollte sie um jeden Preis ein Kind haben? Ist eure Beziehung deshalb zerbrochen? Was sagt sie zum Thema gemeinsames Sorgerecht? Und schliesslich das Wichtigste: Bist du denn so sicher, der Vater zu sein? Erzähl mal näheres über die Umstände, dann kann man auch besser einschätzen wie die Elternebene funktionieren könnte.
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(15-02-2011, 18:55)p schrieb: (15-02-2011, 18:37)theddorfer schrieb: Diese Frau macht mir ein Geschenk, auch wenn ich es nicht gewollt habe. Ich freu mich trotzdem.
Ein Geschenk sicher nicht, ausser du fühlst dich mit 20-27 Jahren Kindesunterhalt beschenkt.
... Solche Betrachtungen enthalten den Keim der Selbst-Zerstörung.
Warum so schwarz sehen?
Ein Kind, eine Familie kostet, so oder so.
Mit einer Trennung ändert sich lediglich die Organisation der Familie, ändern sich Dienstleistungen und Zahlungsströme.
Nach der Trennung gibt es zwei Familien, in denen die etwas kompliziert gewordenen Beziehungen fehlen. Dafür gibt es klare Verhältnisse im Zusammenleben und in den Zuständigkeiten. Lebt das Kind beim Vater (auch Umgang genannt), dann ist das klar definiert. Lebt das Kind bei der Mutter, dann macht Mann sein Ding..., bis das Kind wieder da ist.
Vaterwerden ist das größte, ein Kind zu begleiten sowieso. Wenn Mann das ohne die weiblichen Quengelleien und Zickereien hinbekommt, dann ist das sogar ein Gewinn. Das Erfolgsmodell 'Alleinerziehend' mal anders betrachtet.
Ich kann diesem Modell durchaus etwas abgewinnen. Ich habe meine Kinder 1/3 des Jahres bei mir und viel Freiheit und Spaß mit Menschen, die ich wirklich liebe...
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@aalglatt,
du siehst das genau richtig:
Viele Muttis kommen mit nem gaaaanz langen Gesicht aus der Beratungsstelle, wenn sie erfahren, wieviel/wenig die ARGE für ihren alleine-Selbstverwirkungstraum springen lässt. Und mal ehrlich: nicht viele junge Väter sind in der Lage den vollen Lohnersatz-BU und KU zu zahlen. Also stellt sich für die Mutti, die vorher in einem gutbezahlten Job gearbeitet hat immer die Frage: bisherigen Lebensstandard aufgeben und das für sehr lange Zeit oder in den sauren Apfel beissen und Kompromisse machen.
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Nach dem deutschen Familienrecht kommt man am "günstigsten" bei weg, wenn die geschwängerte Freundin ungelernt ist und kein Einkommen hat. Dann ist der BU am geringsten. Und falls man mit der geschwängerten Freundin zusammen wohnt, dann sollte sie sofort im Frauenhaus ausgesetzt werden, weil dann die Unterhaltsdauer am kürzesten ist.
(15-02-2011, 19:31)Profiler schrieb: Ein Kind, eine Familie kostet, so oder so.
Mit einer Trennung ändert sich lediglich die Organisation der Familie, ändern sich Dienstleistungen und Zahlungsströme. Und die Steuerklasse, wovon dann vom Rest genauso viel geleistet (gezahlt) werden muß als mit der vorherigen!
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@theddorfer, ich wünsche dir, dass es so kommt, wie du es dir vorstellst. Hauptsache du bist zufrieden mit der Situation und kannst ein guter Vater sein und nicht nur ein Zahlvater.
"Solange ich eine Frau hab die putzt und kocht und regelmäßig ein bisschen Action im Schlafzimmer, brauch ich nicht zu heiraten. Ich kann auch so wem die Hälfte meiner Sachen geben."
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@aalglatt,
der Betreuungsunterhalt ist immer dann am geringsten, wenn die frisch gebackene Mutti Wohlstand zu verlieren hat und das nicht will, also weiter arbeiten gehen will. Dann wird sie nämlich von sich aus die Fühler ausstrecken, wer ihr da am besten möglichst kostenlos helfen kann und das ist hauptsächlich die eigene Familie, der Vater des Kindes und dessen Familie. Und wenn das alles in zuverlässigen Bahnen läuft, dann ist die Betreuungsunterhaltsforderung=null.
Den maximalen Betreuungsunterhalt zahlt man bei ner ALG2 Bezieherin oder ne Niedrigverdienerin, die keine Lust mehr auf Arbeiten für Hungerlohn hat.
Ausnahme: vom Vater des Kindes ist wirklich ein 4stelliger BU-betrag zu holen und das dürfte in den wenigsten Fällen möglich sein.
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