Ich benötige -wegen drohender Verfristung gaaanz dringend- eine Kommentierung zu § 321a ZPO!
Verfügt jemand über einen Thomas/ Putzo (besser noch wäre der Zöller) ?
Ibykus
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07-06-2011, 16:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-06-2011, 17:27 von Skipper.)
Und die nächste Uni-Bib? Oder auf welcher Insel lebst Du?
Habe gerade diesen Hinweis zu § 321a ZPO erhalten
zu Anhörungsrüge und Befangenheit
BGH, 15.06.2010 - XI ZB 33/09
BGH, 17.08.2010 - XI ZB 33/09
Vielleicht ist 'was dabei...
Danke sehr für die schnelle Reaktion.
Aber diese Verfahren lösen nicht mein Problem:
Ich suche nach "außerordentlichen" (möglicherweise analogen) Rechtsbehelfen, die es nach der Zivilprozessreform scheinbar nicht mehr gibt (was aber nach Verfahrensgrundrechten eigentlich nicht möglich sein kann).
Es geht darum, wie und mit welchem Rechtsmittel ich die gerichtliche Nichtbeachtung meiner Beschwerde über eine Kostennote, für die keine Veranlassung gegeben ist, weil kein Prozeßrechtsverhältnis zustande gekommen war, angehe.
Eine Möglichkeit könnte § 321a ZPO begründen.
Ibykus
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Thomas/Putzo sagt mir: Rügeschrift, Notfrist von 2 Wochen nach zustellung des Urteils.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #