Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Amtsgericht / Ob das so stimmt ? ^^
#1
Auszug :
PKH Ablehnung weil :
"Er hat eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt, die nicht nachvollziehbar ist. Er gibt keine Bruttoeinnahmen an, sodass nicht nachvollzogen werden kann, wovon der Antragsteller derzeit seinen Lebensunterhalt bestreitet...."

- Es liegt vor : Gewinn- und Verlsutrechnung / BWA. Aber das scheint mal wieder zu überfordern.

Aber nun :

"Die nach § 114 ZPO erforderliche Erfolgsaussicht kann nicht nejaht werden, denn es ist zunächst von einer Unzulässigkeit des Antrages auszugehen. Der Antragsteller kann nicht unmittelbar das Familiengericht anrufen, er ist gehalten zunächst hierfür zuständige Stellen um Hilfen zu bitten. Dies ist vorliegend das Jugendamt der XXX in XXX, das über ausgebildete und erfahrene befähigte Mitarbeiter verfügt, um zunächst dem ratsuchenden Bürger zu helfen.

Gröhl.....

Zitieren
#2
@Nappo
Ich verstehe den Zusammenhang nicht ganz - hast Du den Antrag gestellt oder wer?
https://t.me/GenderFukc
Zitieren
#3
Sorry! Ja, der Antrag wurde von mir gestellt auf Umgangsregelung (da die Kinder seit den Sommerferien nicht mehr da waren) und Verfahrenspflegschaft.
Zitieren
#4
Als ob die vom JA zu irgendwas befähigt sind!!!! Hast du keine Brüste hast du keine Rechte. Punkt um Ende aus. Die Methode, das das Gericht einen dahin schickt ist mir aber ganz neu. Bin es gewohnt vom JA zu hören: dann müssen sie Klagen Herr........
Zitieren
#5
@Nappo
Wenn Du in Familiensachen klagst, besteht ein Anwaltszwang. Die wollten sich vermutlich billig aus der Affähre ziehen.
https://t.me/GenderFukc
Zitieren
#6
Anwaltszwang besteht nur in Unterhaltssachen.
Nicht in Sorgerechts und Umgangssachen.
Zitieren
#7
(13-10-2011, 16:08)Nappo schrieb: Gröhl.....
Stell Deinen Antrag mal hier anonymisiert rein.
So wie es aussieht hast Du den Antrag auf Umgangsregelung davon abhängig gemacht, ob Du VKH bekommst.

Wenn, dann ganz schlecht gemacht!

Gar noch einen Eilantrag, unabhängig vom Hauptverfahren?
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste