Wo liegt hier das Problem ? Es wurde eine Frage gestellt und darauf kann man antworten oder es lassen.....
Ich fand die Frage interessant und aktuell. Stattdessen wurde im Thread das Niveau von gute-frage.net erreicht.
Wenn man die Art von ibikus manchmal nicht mag, dann mag dies doch auch hier nicht durchdiskutiert werden.
Wenn ibikus sich mit dem Thema beschäftigt und Energie dort einbringt, dann braucht man doch nur die Daten liefern. Es wurde doch niemand genötigt, sich am Sachverhalt des von ibikus aufgerufenen Thema's aktiv zu beteiligen.
Nun zur Frage @ ibikus :
Bei mir ist es so, dass die Kinder nach 5 Jahren der Trennung von meiner Ex nun erfolgreich entzogen wurden aufgrund von Beeinflussungen der Mutter und deren Ehemannes. (Es läuft zwar noch ein Verfahren bezügl. neu zu regelnden Umganges, aber wenn das durch ist, werde ich aus dem Ergebnis meine Konsequenzen ziehen und will nicht näher hier darauf eingehen, da es nicht zur Frage gehört). Das Verfahren wird auch vor Weihnachten nicht abgeschlossen sein.
Logischerweise besteht daher bei mir auch keine Regelung bezügl. Weihnachtens. Das die Kinder bislang NIE an Heiligabend da waren, ist ohne Frage, weil Mammi die Kinder an Heiligabend da haben will, weil sie ja so gerne "traditionell feiert". Somit war auch damals für Anwälte und Richter das Thema vom Tisch.
Die Kinder habe ich incl. Sommerferien seitdem an einem WE gesehen. Das war's (Außer mal auf der Straße). Es wird so laufen, dass kurz vor Weihnachten eine E-Mail kommen wird und dann mir vorgeschrieben wird, wann ich die Kinder sehen darf (weil sie dies so wollen...haha)
Das kommt nur, in der Hoffnung, bei mir sich mit Weihmnachtsgeschenken eindecken zu wollen um dann wieder zu verschwinden.
Das war's
Kümmern wird's Keinen.
Hintergrund : Die Kinder senden mir Mails in denen steht (und das hat meine größere Tochter auch gestern zu mir gesagt, als ich sie mal am Schulbus traf) :"Also diese Regelungen sind ja nicht so toll. Weil, dann muß man sich ja immer danach richten. Ich würde lieber mailen, wann wir mal kommen möchten und wann nicht." Haha.
Hat sie gut hin gekriegt die Mamma.
Und so wird's auch an Weihnachten laufen. Dann allerdings mit meinem Verweis, dass ich Weihnachten nicht da bin und Mamma jeden Monat von mir paar Hundert Euro bekommt, von denen sie ganz viele ganz ganz tolle Geschenke kaufen kann.
Tja, das mögt Ihr jetzt alle blöd finden.
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Ich hatte am Anfang meiner Trennungskarriere den Umgang gerichtlich regeln und habe in dem Vergleich auch hohe Feiertage im Wechsel durchsetzen können.
Exe sagte, im Kanon mit der JA-Puntze, "Heiligabend wollen die Kinder bei der Mutter sein!", darauf sagte die Richterin, "Das ist Quatsch. Solche Tage wollen sie genauso mit dem Vater verbringen!"
Hut ab!
Darauf gab es den Vergleich.
Leider wußte ich noch nicht, dass man sich damit nicht mal den A. abwischen kann.
RAtte hat Exe dann noch auf dem Weg zum Parkplatz gesagt, dass sie sich daran sowieso nicht halten müsse.
Danach habe ich diesen Quatsch nie wieder versucht.
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beppo,
warum nicht? Die KM ordentlich 'Bonuspunkte' sammeln lassen und dieser Richterin die Sache wieder vorlegen.
Bei Umgangsverstößen können Gerichte auch Müttern gegenüber richtig giftig werden, so meine persönlichen Erfahrungen.
Wenn sich in der Anhörung der Kinder diese auch noch entsprechend äußern, dann ...
(23-11-2011, 12:24)Schwerter schrieb: @ Ibykus
Du warst mal anders drauf. Erinnerst Du Dich ?
Jetzt bist du nur noch verbittert !
Ich habe zu Weihnachten auch meine Kinder4 nicht, posaune es aber nicht in der Gegend herum. Das möchte ich nicht unbeantwortet lassen.
Es wäre meinerseits sicher nicht ganz richtig, eine Verhaltenänderung abzustreiten.
Wir kennen uns ja schon seit sehr langer Zeit - allerdings ist mir der aktuelle Sachstand in Deinem Verfahren nicht bekannt.
Bitte bedenke, lieber Schwerter, dass sich in den Jahren auch viel Leid bis hin zu Unerträglichem über meinen Schreibtisch gewälzt hat.
Das hat ganz sicher auch zu der Erkenntnis geführt, dass wir unseren Ton und unser Verhalten ändern müssen, wenn wir nicht nur "gehört" sondern im Weiteren auch etwas verändern wollen.
Du selbst schreibst, dass Deine Kinder Weihnachten nicht bei Dir sind. Daraus schließe ich, dass sich auch bei Dir nicht viel verändert hat.
Ich gehöre nicht zu denen, die Gewalt predigen!
Aber das, was man unseren Kindern und uns antut, muss man zweifellos diesem Merkmal zuordnen. Es wundert mich insoweit schon, dass einzelne betroffene Väter noch ihre Nerven unter Kontrolle haben und noch keine Familiengerichte oder Jugendämter in Flammen aufgegangen sind.
Hut ab davor. Und: Besser es bleibt so!
Aber unser Ton, unser Auftritt im WWW wie auch vor den Gerichten muss sich meines Erachtens nach ändern. Natürlich unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit.
Ich sehe diese Verhältnismäßigkeit in Einzelfällen auch nach wie vor eher gewahrt, wenn wir uns besser organisieren und dadurch besser abstimmen können.
Ich selbst hatte einmal daran geglaubt, dass sich durch die gerichtlichen Instanzen zu kämpfen ein bedeutender Schritt auf dem Weg zu unserem Ziel ist. Mittlerweile bin ich zu der Erkenntnis gelangt, dass dieser Schritt nach wie vor zwar erforderlich ist, aber der Wert seiner Bedeutung von zusätzlichen Kriterien abhängt. Es hilft nämlich für sich allein genommen wenig, das Recht zu kennen und es anzuwenden. Wir müssen es insbesondere gegen eine unverfrorene und frechdreiste richterliche Willkür durchsetzen.
Dabei mag sich selber jeder der Nächste sein!
Meine Aufgabe sehe ich mittlerweile vorrangig darin, Väter zu motivieren "auf die Kacke zu hauen", damit möglichst Viele viele Spritzer abbekommen.
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(23-11-2011, 15:46)Skipper schrieb: beppo,
warum nicht? Das hat verschiedene Gründe.
Zum einen war die Richterin kurz nach der Verhandlung nicht mehr zuständig, weil meine Ex 2 Km weiter gezogen ist.
Dann hatte ich keine Lust, eine unwirksame Verhandlung durch eine andere ersetzen zu lassen.
Und die Kinder signalisierten, dass sie auch lieber bei Mama feiern würden.
Das konnte ich auch insofern verstehen, weil für eine festliche Stimmung in meiner winzigen Wochenendbutze auch nicht gerade ein Händchen habe.
Aber das ist auch der Grund, warum ich zu dieser Kampagne nichts sinnvolles beitragen kann.
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Ich danke Dir für die Erklärungen, beppo,
die Gründe kann ich nachvollziehen.
Ich selbst klebe nicht an solchen überfrachteten Feiertagen, schon gar nicht zum Preis streitender Eltern.
Im Gegenteil. Ich hole mit meinen Kindern sowas gern in Ruhe nach.
Sie sind über doppelte Feier- und auch Geburtstage gar nicht so unglücklich.
Ansonsten findet in meinem Fall Weihnachten im jährlichen Wechsel statt.
Diese beantragte Regelung schien für das FG auch völlig selbstverständlich.
Der elterlichen Vereinbarung ist das FG beigetreten.
Im Übrigen sorgen meine Kids recht gut für Parität.
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Nun habe ich auch meinen Beschluss zur Umgangsregelung zu Weihnachten.
Historie:
- Kind heute 2,5 J.
- Gem. SR
- Umgang(1St. p/Wo) per EV nach 4 Monate Umgangsboykott bekommen (2/2010)
- 5 mündl. Verh. ohne Abänderung des Umgangs (inkl. Fam. GA)
- GA (11/2010) bekundet gute Bindung zw. Vater + Sohn und befürwortet Ausweitung des Umgangs
- Seit Hauptverhandlung (4/2011) 2St. Umgang p/Wo. + Elternarbeit(leider Zeitverschwendung)
Tenor: Über 2St. Umgang oder zusätzliche Feiertagsregelung würde das Kind überfordern.
Gegen den Beschluss wurde sofort Rechtsmittel eingelegt. Der Termin sollte ursprünglich im Oktober stattfinden ,der jedoch kurzfristig auf Ende Januar verlegt wurde.
Vom OLG Hamm wurde sofort ein Ergänzungspfleger bestellt.
Letzte Woche haben wir ein Eilantrag auf Umgangsregelung gestellt ,da sie ja ursprünglich vorm OLG verhandelt werden sollte.
Mein begehren:
Statt am Samstag (Heiligabend,Umgangstag) wollte ich am 2. Weihnachtstag und Neujahrstag zw. 10.00 und 18.00 Uhr Umgang mit meinem Sohn.
Mit den selben Argumenten ,wie auch schon im Beschluss aus April, lehnte der Richter mein begehren ab.
Nun bleibt nur noch die mündl. Verh. VOR Weihnachten.
Diesesmal stehen JA ,Sozitante von der Elternarbeit ,Ergänzungspfleger auf meiner Seite.
2 x hat man mich schon Weihnachten aussen vor gelassen.
Jetzt ist Schluss!
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Zitat:hast du überhaupt eine gütliche Regelung mit der Mutter versucht oder pochst du nur auf vermeintlichem Umgangsboykott, während die Mutter gar keinen Umgang und gar keine Regelung hat????
Soll keine Unterstellung aber ein DENK-Anstoss sein
Kann es sein dass du ein wenig an Lack geschnüffelt und das Wort Vater und Mutter verwechselt hast?
Soll keine Unterstellung aber ein DENK-Anstoss sein
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Deine Antworten machen keinen Sinn
Ich weiss nicht ,wen du hier zitierst ,aber ich kann den Sinn deiner Zeilen nicht entschlüsseln.
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Ich bekomm den Sinn auch nicht entschlüsselt ......
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Zitat:Sie kommt wohl von ihrem Ex nicht so recht los. Da schwappen die Gefühle halt immer mal wieder über.
Nun dann soll es auch damit erledigt sein
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Zitat:das hätte der psychpat wohl gerne
Ach weisst du ,du scheinst mich mit irgendjemand zu verwechseln.
Aber deine persönlichen Anfeindungen werde ich mir nicht länger gefallen lassen.
Ich kenne dich nicht!
Du kennst mich nicht!
Also lass mich in Ruhe!
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Zitat:webmin schrieb:
Zitat:
Sie kommt wohl von ihrem Ex nicht so recht los. Da schwappen die Gefühle halt immer mal wieder über.
Nun dann soll es auch damit erledigt sein
Zitat:das hätte der psychpat wohl gerne
Zitat:wem der schuh passt, ich habe niemanden PERSÖNLICH angesprochen
Persönlicher gehts nicht mehr
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12-12-2011, 19:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-12-2011, 12:27 von webmin.)
.....
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ist das Thema noch aktuell?
Also wenn ja:
Mein Ex will trotz gerichtlicher Umgangsregelung mir meine Kinder an Weihnachten nicht überlassen. Gerichtlich festgelegt wurde, dass meine Kinder vom 23.12.-29.12. bei mir sind.
Jetzt versuche ich noch Zwangsgeld und Aufenthaltsbestimmungsrecht für meinen Umgang bei Gericht einzureichen....
Wenn jemanden noch was einfällt, was ich tun kann, wäre ich sehr dankbar.
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Umgang hat mit dem Aufenthaltsbestimmungrecht nichts zu tun. Wenn bereits eine gerichtliche Regelung existiert, so ist darin hoffentlich auch das Ordnungsgeld genannt, das bei Missachtung fällig werden kann. Ist das bei eurer Regelung auch so?
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12-12-2011, 21:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-12-2011, 12:27 von webmin.)
...
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(12-12-2011, 21:26)p schrieb: Umgang hat mit dem Aufenthaltsbestimmungrecht nichts zu tun. Wenn bereits eine gerichtliche Regelung existiert, so ist darin hoffentlich auch das Ordnungsgeld genannt, das bei Missachtung fällig werden kann. Ist das bei eurer Regelung auch so?
Danke für diesen Hinweis! Ich habe nachgeschaut und das Ordnungsgeld ist drin!
Weiss jemand wie man dann weiter verfährt? Muss ich beim Amtsgericht was einreichen, oder, oder? Das letzte Umgangswochenende hat mein Ex mir ja schon versagt.
(13-12-2011, 12:07)Maria Hofmann schrieb: (12-12-2011, 21:26)p schrieb: Umgang hat mit dem Aufenthaltsbestimmungrecht nichts zu tun. Wenn bereits eine gerichtliche Regelung existiert, so ist darin hoffentlich auch das Ordnungsgeld genannt, das bei Missachtung fällig werden kann. Ist das bei eurer Regelung auch so?
Danke für diesen Hinweis! Ich habe nachgeschaut und das Ordnungsgeld ist drin!
Weiss jemand wie man dann weiter verfährt? Muss ich beim Amtsgericht was einreichen, oder, oder? Das letzte Umgangswochenende hat mein Ex mir ja schon versagt.
beantragen musst Du das Ordungsgeld schon !
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