18-10-2011, 00:25
http://blog.beck.de/2011/10/07/der-netzw...-sein-kind
Nein, es reicht nicht, nur ein paar hundert Kilometer vom Kind wegzuziehen, es müssen zur Not 1000de sein. Das dient natürlich dem Kindswohl: Eine neue Playstation und ein grösseres Zimmer- dafür keinen Vater um die Ecke. Fragt so ein Richter eigentlich nie die Kinder, was denen lieber ist?
..und hätte er in München, Berlin, und Hamburg keine Arbeit gefunden, dann kann er damit beim nächsten Mal ebenfalls nicht gehört werden. Dann hätte er seine Bemühungen auf das Ausland, das Weltall und den Mond ausdehnen müssen....
So kann man ihm unterstellen, fiktiv hätte er 1500 Euro brutto verdient.
Da dies jedoch ebenfalls nicht ausreicht...
Nochmal zum mitmeißeln: Jemand studiert, damit er viel verdienen kann. Dies wird ihm vom Staat nicht zugestanden. Er ist dazu nicht berechtigt. Deshalb wird im fiktives Einkommen unterstellt. Da dieses fiktive Einkommen ebenfalls nicht ausreicht, wird noch eine fiktive Zweitarbeit zum 40-Stunden Hauptjob unterstellt...
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Zitat:sondern hat ein Studium aufgenommen.
Zitat:...Hierzu war er (...) nicht berechtigt
Zitat:Soweit der Antragsgegner vorträgt, dass er im Raum M./F. keine Anstellung als Netzwerktechniker gefunden hätte, kann er damit nicht gehört werden. Da er ledig ist, hätte er seine Erwerbsbemühungen nicht auf den genannten Raum begrenzen dürfen. Er hätte seine Bewerbungen auf den Raum München, Hamburg oder Berlin ausdehnen müssen;
Nein, es reicht nicht, nur ein paar hundert Kilometer vom Kind wegzuziehen, es müssen zur Not 1000de sein. Das dient natürlich dem Kindswohl: Eine neue Playstation und ein grösseres Zimmer- dafür keinen Vater um die Ecke. Fragt so ein Richter eigentlich nie die Kinder, was denen lieber ist?
..und hätte er in München, Berlin, und Hamburg keine Arbeit gefunden, dann kann er damit beim nächsten Mal ebenfalls nicht gehört werden. Dann hätte er seine Bemühungen auf das Ausland, das Weltall und den Mond ausdehnen müssen....
So kann man ihm unterstellen, fiktiv hätte er 1500 Euro brutto verdient.
Da dies jedoch ebenfalls nicht ausreicht...
Zitat:den Fehlbetrag von € 60,75/Monat hätte der Antragsgegner jedoch jederzeit durch eine Nebentätigkeit ausgleichen können,
Nochmal zum mitmeißeln: Jemand studiert, damit er viel verdienen kann. Dies wird ihm vom Staat nicht zugestanden. Er ist dazu nicht berechtigt. Deshalb wird im fiktives Einkommen unterstellt. Da dieses fiktive Einkommen ebenfalls nicht ausreicht, wird noch eine fiktive Zweitarbeit zum 40-Stunden Hauptjob unterstellt...
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Zitat:Das Kind als Ursache für Vertreibung und Studiumsverbot, so kommt es bei den Menschen an.