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Frage zum JA
#1
Wenn Kinder beim Jugendamt befragt werden, wird ja doch ein Gesprächsprotokoll gemacht. Werden diese Gespräche auch auf Toband aufgenommen oder passiert dies nur gelegentlich? Kann man als Vater die Einsicht in das, was Kinder dort gesagt haben verlangen, bzw, eben auch die eventuelle Aufnahme?
Hat jemand da Erfahrungen? Habe letztens beim JA ein auf dem "Gesicht" liegendes Tonbandgerät/Diktiergerät gesehen.
Arbeiten die i.d.R. mit so was?
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#2
Bei mir nie. Kein Protokoll, Verweigerung auf der ganzen Linie. Es gibt auch keinen Anspruch drauf.
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#3
Aufnahmen irgendwelcher Art dürfen nur mit Deiner Zustimmung gemacht werden. Bei mir war es üblich, dass ich vor dem Gespräch immer ein mündliches Protokoll forderte, welches dann zwischen mir und dem JA zur Abstimmung von beiden Seiten unterschrieben wurde.
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#4
(18-11-2011, 13:46)p schrieb: Kein Protokoll, Verweigerung auf der ganzen Linie. Es gibt auch keinen Anspruch drauf.
Das wäre mal interessant in Erfahrung zu bringen. Ich bin mir nämlich da gar nicht so sicher (wir reden von und über SR-Inhaber!), sondern gehe davon aus, dass ein Anspruch besteht.

Wer mein Kind von Amts wegen ohne mein Beisein befragt, der muss mir Rechenschaft darüber ablegen, wie das Gespräch verlaufen ist und warum er zu welchem Ergebnis gekommen ist.
Möglicherweise kann man diesen Anspruch aus dem Bundes- oder Landesinformationsgesetz herleiten.



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#5
Ich bin nicht mitsorgeberechtigt. Vorletzte Vaterkategorie in der Hierarchie des "Rechts".
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#6
(18-11-2011, 16:32)p schrieb: Ich bin nicht mitsorgeberechtigt. Vorletzte Vaterkategorie in der Hierarchie des "Rechts".
In diese Kategorie habe ich mich auch grade noch so hineindrängen können.
Der Laden ist mittlerweile rappelvoll Big Grin


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