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Frau schlägt Neugeborenem mit Zange den Schädel ein = Minderschwere Tat
#1
Für alle Fliegenfischer, die die Tierchen wieder ins Wasser werfen und abends lieber auf die Fischstäbchen vom Käpten zurückgreifen, mag diese Nachricht erschütternd wirken.

Für Mütter dagegen ist dies unter bestimmten Umständen eine verständliche Reaktion auf den Anblick eines Neugeborenen Kindes:

http://www.welt.de/vermischtes/weltgesch...e-tot.html

Zitat:Das Gericht sah in dem Totschlag eine minderschwere Tat. H. habe sich wegen des Geburtsstresses und aufgrund ihrer schwierigen Persönlichkeit wegen in einer „Sondersituation“ befunden. Die bevorstehende Zeit im Gefängnis sei nun auch eine Gelegenheit für die junge Frau, erwachsen zu werden, sagte die Richterin weiter.

Na immerhin gab es da 6 Jahre für, ich hätte ja für die Erteilung eines Angelscheines plädiert.
„Die Sklaven […] dienen ihren Herren, und die Nichtsnutze ihren Begierden.“
– Diogenes v. Sinope - nach Diogenes Laertios

...Telepapi ist ein nichtsnutziger Sklave...
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#2
Ätzend - immer wenn ich sowas lese kommen mir Erinnerungen an ein kleines Baby, dass im Raum Braunschweig gefunden wurde, - mit durchschnittener Kehle.
https://t.me/GenderFukc
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#3
Zitat:Russland: Mutter verbrennt ihr Baby im Ofen

Als Grund gab sie an, dass sie nach einem Streit mit ihrem Mann total überfordert war mit ihren drei Kindern. Das Mädchen hörte nicht auf zu weinen und so steckte sie es in den Ofen und ging schlafen.

http://www.nachrichten.de/panorama/Russl...d_7906641/
„Die Sklaven […] dienen ihren Herren, und die Nichtsnutze ihren Begierden.“
– Diogenes v. Sinope - nach Diogenes Laertios

...Telepapi ist ein nichtsnutziger Sklave...
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#4
Solchen Nachrichten sollte man die Meinung unserer höchsten Richter anfügen:

"Zwischen Mutter und Kind entwickelt sich schon während der Schwangerschaft neben der biologischen Verbundenheit eine Beziehung, die sich nach der Geburt fortsetzt. (...) Die Mutter ist die einzige sichere Bezugsperson, die das Kind bei seiner Geburt vorfindet. Wenn sie zur alleinigen Sorgerechtsinhaberin gemacht wird, stellt dies daher sicher, dass für das Kind vom ersten Lebenstag an tatsächlich und rechtlich Verantwortung getragen werden kann.

Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass eine Mutter, gerade wenn sie mit dem Vater und dem Kind zusammenlebt, sich nur ausnahmsweise und nur dann dem Wunsch des Vaters nach einer gemeinsamen Sorge verweigert, wenn sie dafür schwerwiegende Gründe hat, die von der Wahrung des Kindeswohls getragen werden, dass sie also die Möglichkeit der Verweigerung einer Sorgeerklärung nicht etwa als Machtposition gegenüber dem Vater missbraucht"


Wegen dieser Verbundenheit, der sicheren Bezugsperson, dem generellen Handeln der Mutter im Sinne des Kindeswohls laut Verfassungsrichter kann es Mütter wie die oben gar nicht geben. Und wenn, dann genügen kurze und milde Strafen.
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#5
Vielleicht sollte man schon in der Schule ein neues Fach: "Mutterkunde" einführen. Dann könnten junge Frauen richtig trainiert werden, welche Aufgaben sie zukünftig als Mutter erwarten. Vielleicht ließe sich so manches Leid verhindern.
Gruss
Heinrich
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