19-10-2011, 19:18
Anwalt der Exe winkt also mit dem Urteil nach § 170 StGB in dem der rückständige Unterhalt und das Verlangen zur Zahlung genauso tituliert ist, wie natürlich auch schon in vorliegenden Jugendamtsurkunden.
Nun versucht der Anwalt meinen Geschäftspartner zu erpressen, Er müsse ALLE Provisionsansprüche meinerseits nun pfänden. Mir bleibt 0 Euro. Basta.
Jetzt würde wohl Hartz IV winken, oder ?
Kann mir jemand was dazu sagen?
Der Anwalt des Geschäftspartners hat schon mitgeteilt, dass die Gegenseite das machen könne.
(Haben aber einen Weg gefunden das dieser Zustand nicht eintritt, nur das kann ich hier jetzt nicht schreiben und ist auch letztlich egal)
Kann der obige Fall tatsächlich so rechtmäßig sein?
Nun versucht der Anwalt meinen Geschäftspartner zu erpressen, Er müsse ALLE Provisionsansprüche meinerseits nun pfänden. Mir bleibt 0 Euro. Basta.
Jetzt würde wohl Hartz IV winken, oder ?
Kann mir jemand was dazu sagen?
Der Anwalt des Geschäftspartners hat schon mitgeteilt, dass die Gegenseite das machen könne.
(Haben aber einen Weg gefunden das dieser Zustand nicht eintritt, nur das kann ich hier jetzt nicht schreiben und ist auch letztlich egal)
Kann der obige Fall tatsächlich so rechtmäßig sein?