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20-12-2011, 22:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-12-2011, 22:24 von mari.mand.)
So nun hab ich Post vom AG ich soll Stellung nehmen zu der Klageeinreichung des Anwaltes meiner Ex. Sie hat nun im Namen der Kinder Klage einreichen lassen (Kinder sind fast 16 und fast 18) und möchte mehr Kindesunterhalt. Jetzt versuchen die aus einem für rechtsungültig erklärten Notarvertrag Unterhaltsgelder einzuklagen. Die Unterhaltsberechnung meiner Anwältin tun sie ab, als hätte es die nie gegeben und fordern weil angeblich gab es ja keine neuberechnung - den Betrag aus dem ungültigen vertrag. Er meint, weil es angeblich keine Neuberechnung gab, lebt der ungültige Vertrag wieder auf. D.h. er will dann wohl natürlich auch noch Rückwirkend Unterhaltsschulden aufrechnen. Es gibt aber keinen Titel. Der Anwalt der exe will gerne meine Gehaltsabrechnungen haben um nach deutschem Recht den Unterhalt zu berechnen und zu betiteln. Ich lebe aber nicht in Deutschland - nicht mal in der EU.
Was meint ihr dazu?
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Anwalt machen lassen. Der soll vorrangig verzögern. Oder willst du wegen so einem lächerlichen Versuch nach Deutschland? Die Gegenseite kriegt Muffensausen, das ältere Kind ist bald 18 und dann sitzt plötzlich Ex mit auf der Pflichtigenseite, alle alten Rechnungen kippen um. Da will das Weibsstück vorher noch ein paar Titel im Tresor liegen haben.
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20-12-2011, 22:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-12-2011, 22:35 von mari.mand.)
@p
Ich hab keinen Anwalt, hab aber einen sehr sehr guten für Internationales Recht in der Hinterhand
und da ich ja so arm bin, bekomm ich auch verfahrenskostenhilfe.
Ja den Gedanken hatte ich auch schon. Es ist schon komisch, das das Gericht nicht einfach die Klage angenommen und das Verfahren eröffnet hat. Sie haben mir das Anwaltsschreiben zukommen lassen und bitten um Stellungnahme. Vom Gericht nix von wegen die wollen Unterlagen von mir. Also gibt es wohl auch keine
Ich hab ne Stellungnahme schon vorbereitet und da hab ich genau das auch reingeschrieben. Das das Verfahren nur aus den gründen läuft, das sie ja auch bald pflichtig ist und dann kommt noch dazu, das das Ausbildungsgehalt dann ja auch zählt. Dann gibt es wohl nix mehr. Und das versucht man nun zu verhindern....
Was würdet ihr tun?? Was meint ihr wie reagiert das Gericht??
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Ich hab da nochmal ne Frage! Warum hat das Gericht mich um eine Stellungnahme zum Anwaltschreiben gebeten und nicht direkt die Klage angenommen und das Verfahren eröffnet??? Hat das schonmal jemand so erlebt?