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17-01-2012, 01:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-01-2012, 02:13 von Absurdistan.)
Hallo, ich habe ein Gutachten beantragt. Bei meiner Ex gibt es eine Verdachtsdiagnose emotional instabile Persönlichkeitsstörung.
Sie behauptet sie hat nix. Die Diagnose wäre abgebrochen worden da sie keine Medikamente mehr bekommen hat. Sie behauptet Medikamente sind eine Bedingung der Krankenkasse damit die ganzen Tests in stationärer Behandlung bezahlt werden. Und weil sie keine Medikamente mehr bei den letzten Tests bekommen hat wurden die dann abgebrochen.
Die Verdachtsdiagnose haben die angeblich nur geschrieben weil die irgendwas schreiben mussten damit der Aufenthalt bezahlt wird. So haben sie es ihr gesagt. Das ist doch totaler Unsinn?
Wäre gut wenn sich jemand damit auskennt.
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Ich glaub da antwortet keiner drauf weils total schwachsinnig klingt. Ich hab mit Krankenkassen und MDK aber schon unglaubliche Sachen erlebt.
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In dem Bereich ist alles möglich - vor allem dann, wenn es sich im medizinischen Grenzbereich befindet. Darauf rumzureiten bringt nicht viel, solange es keine gefestigten und beglaubigten Informationen gibt.
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18-01-2012, 11:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-01-2012, 11:03 von Skipper.)
Um in einer Klinik aufgenommen zu werden, bedarf es natürlich eines Grundes, der nach der Eingangsuntersuchung zunächst als 'Verdacht auf' weiter abgeklärt werden soll.
Zur Abklärung kann es nötig sein, alle Medikamente abzusetzen, um eine Störung und ihr Ausmaß überhaupt erkennen zu können.
Wie in der Chirurgie. Man muß zunächst den schützenden Verband entfernen, aufmachen und nachsehen.
Das ist für alle riskant und macht Angst. Bestimmte Patienten brechen dann gern ab. Gerade bspw. BLer sind da schwer zu halten, weil ihre mühsam aufgebaute innere Abwehr destabilisiert wird, hinter der ihr Grauen lauert.
Angehörige leben gefährlich, die diesem Schutz zu nahe kommen oder auch nur Abklärung beantragen.
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(17-01-2012, 01:35)Absurdistan schrieb: Hallo, ich habe ein Gutachten beantragt. Bei meiner Ex gibt es eine Verdachtsdiagnose emotional instabile Persönlichkeitsstörung.
Einen Antrag auf Begutachtung deiner Ex wirst du kaum durch kriegen.
Niemand kann gezwungen werden, sich begutachten zu lassen.
Bestenfalls "überredet", wenn man sich von dem Gutachten einen Vorteil erhofft. Z.B. Umgang.
Deine Ex hat aber von dem Gutachten nix, also sagt sie einfach nö und gilt fortan als gesund.
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18-01-2012, 17:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-01-2012, 21:16 von Absurdistan.)
Hallo, danke für die Antworten
@ Dzombo
Die Diagnose wurde in einer der größten/bekanntesten Psychiatrien Deutschlands von einer Psychiaterin/Neuroligin die bis vor kurzem auf einer Borderlinstation gearbeitet hat.
PS: wenn fast alle ne Macke haben dann wird das die Norm. Dann ist es also normal ne Macke zu haben. Wenn ich keine Macke hab bin ich unnormal und aus deren Perspektive vielleicht auch verrückt.
@Beppo
die Richterin wollte auch das Gutachten und die Dame vom Jugendamt wollte das auch. Steht sogar im Protokoll.
Ausserdem wird´s von uns beiden gemacht und hat nicht das Ziel irgendjemanden für gaga zu erklären sondern wo das Kind im Enddefekt besser aufgehoben ist.
Sie hat bei Medi´s immer richtig Theater gemacht z.B. Seruquel 300mg und den Pflegern dann auch massive Pflegefehler vorgeworfen. Da sie jahrelange Erfahrung in der Altenpflege hat kennt sich sich auch aus und hat Angst vor Nebenwirkungen. Bei Verhütungsmittel sahs genau so aus. Kondomallergie (bis mir aufgefallen ist das sie Latexhandschuhe trägt), Pille wegen Thrombosegefahr, Spirale verträgt sie nicht u.s.w. Sie sagt sie merkt ihren Eisprung. Wo auch die Frauenärztin zustimmte und meinte das es Frauen gibt die es merken. Da kann man ja nur schwul werden
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(18-01-2012, 17:58)Absurdistan schrieb: @Beppo
die Richterin wollte auch das Gutachten und die Dame vom Jugendamt wollte das auch. Steht sogar im Protokoll.
Auch wenn die Richterin oder das Ja das wollen, können sie es nicht anordnen.
Nieman kann zu einer medizinischen/psychischen Untersuchung gezwungen werden.
Die Richterin kann nur dazu "überreden" indem sie Vorteile dadurch in Aussicht stellt.
Das JA kann garnichts.
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18-01-2012, 23:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-01-2012, 00:00 von Absurdistan.)
(18-01-2012, 22:54)beppo schrieb: (18-01-2012, 17:58)Absurdistan schrieb: @Beppo
die Richterin wollte auch das Gutachten und die Dame vom Jugendamt wollte das auch. Steht sogar im Protokoll.
Auch wenn die Richterin oder das Ja das wollen, können sie es nicht anordnen.
Nieman kann zu einer medizinischen/psychischen Untersuchung gezwungen werden.
Die Richterin kann nur dazu "überreden" indem sie Vorteile dadurch in Aussicht stellt.
Das JA kann garnichts.
Hm, das hört sich nicht gut an. Ich hoffe es kommt irgendwie doch. Die Anwältin meiner Ex hatte zwar Beschwerde eingelegt und ich hab mich dann nochmal dazu geäußert bin mir aber auch nicht sicher. Ich kann ja sonst die ganze Vorgeschichte von ihr nicht erzählen und auch alte Gerichtsakten, Diagnosen die den ganzen Wahnsinn belegen würden nicht vorlegen. Vorgeschichte wird ja nicht zur Kenntnis genommen.
Dan JA kann leider doch ne ganze Menge. Nämlich Informationen sammeln die für die Mutter positiv sind und für mich negativ und das dann zu Protokoll geben. Sie können auch einfach Dinge unterschlagen
Warum sollte der Antrag denn nochmal nach der Beschwerde begründet werden wenn das sowieso nicht geht?