15-02-2012, 21:24
Was kostet...
eine Beistandschaft zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für Minderjährige pro Jahr?
Zu entnehmen aus dem Dokument "Was kostet wo wie viel 2010"
http://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/bezirke/
Punkt 2.3: Bereich Jugend, Familie und Sport:
Dargestellt sind die hierfür anfallenden Verwaltungskosten pro Fall und Jahr in den jeweiligen Bezirken.
Mittelwert 2010: 405,24 Euro, Veränderung zum Vohrjahr +14,63%
Auf destatis ist unter "Kinder- und Jugendhilfestatistiken - Pfleg-, Vormund-, Beistandschaften, Pflegeerlaubnis" folgendes zu finden:
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/c...Print.psml
Berlin 2010:
bestellte Amtsvormundschaft: 1.944
bestellte Amtspflegschaft: 2.006
gesetzliche Amtsvormundschaft: 159
mit Beistandschaften: 56.348
= 52.239 Beistandschaften (nur) wegen Unterhalt in Berlin
entspricht also einen Betrag von 22.834.463,52 Euro, der alleine für Verwaltungskosten in Berlin durch den Steuerzahler aufgebracht wird.
Bundesweit 2010:
gesetzliche Amtsvormundschaft: 6.478
bestellte Amtspflegschaft: 32.556
bestellte Amtsvormundschaft: 31.377
mit Beistandschaft: 630.562
= 560.151 Beistandschaften wegen Unterhalt bundesweit
Wenn wir also den Betrag von 405,24 Euro einfach mal nur so als Durchschnitt annehmen,
dann fallen bundesweit Verwaltungskosten von 255.528.944,88 Euro an.
(meine Interpretation und Berechnung ohne Gewähr, Hervorhebungen durch mich)
Nachtrag:
WIESBADEN – Im Jahr 2010 sind in Deutschland 678 000 Kinder lebend geboren worden.
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/c...Print.psml
Wenn ich jetzt mal so grob ein bedingungsloses Grundeinkommen von 300 Euro pro Kind zugrunde lege, komme ich auf 203.400.000 Euro.
Welchen Fehler begehe ich hier?
eine Beistandschaft zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für Minderjährige pro Jahr?
Zu entnehmen aus dem Dokument "Was kostet wo wie viel 2010"
http://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/bezirke/
Punkt 2.3: Bereich Jugend, Familie und Sport:
Dargestellt sind die hierfür anfallenden Verwaltungskosten pro Fall und Jahr in den jeweiligen Bezirken.
Mittelwert 2010: 405,24 Euro, Veränderung zum Vohrjahr +14,63%
Auf destatis ist unter "Kinder- und Jugendhilfestatistiken - Pfleg-, Vormund-, Beistandschaften, Pflegeerlaubnis" folgendes zu finden:
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/c...Print.psml
Berlin 2010:
bestellte Amtsvormundschaft: 1.944
bestellte Amtspflegschaft: 2.006
gesetzliche Amtsvormundschaft: 159
mit Beistandschaften: 56.348
= 52.239 Beistandschaften (nur) wegen Unterhalt in Berlin
entspricht also einen Betrag von 22.834.463,52 Euro, der alleine für Verwaltungskosten in Berlin durch den Steuerzahler aufgebracht wird.
Bundesweit 2010:
gesetzliche Amtsvormundschaft: 6.478
bestellte Amtspflegschaft: 32.556
bestellte Amtsvormundschaft: 31.377
mit Beistandschaft: 630.562
= 560.151 Beistandschaften wegen Unterhalt bundesweit
Wenn wir also den Betrag von 405,24 Euro einfach mal nur so als Durchschnitt annehmen,
dann fallen bundesweit Verwaltungskosten von 255.528.944,88 Euro an.
(meine Interpretation und Berechnung ohne Gewähr, Hervorhebungen durch mich)
Nachtrag:
WIESBADEN – Im Jahr 2010 sind in Deutschland 678 000 Kinder lebend geboren worden.
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/c...Print.psml
Wenn ich jetzt mal so grob ein bedingungsloses Grundeinkommen von 300 Euro pro Kind zugrunde lege, komme ich auf 203.400.000 Euro.
Welchen Fehler begehe ich hier?