20-02-2012, 11:22
Ich habe wegen Kindergeld eine Auskunft.
Die Eltern eines in Deutschland geborenen Kindes sind verheiratet und bleiben verheiratet.
Die KM möchte zurück in ihre Heimat (Afrika).
Der Vater zieht in ein paar Jahren zum KInd und seiner Frau.
KV möchte noch ein paar Jahre in Deutschland arbeiten, wegen Erfüllung der Rentenanwartschaft,
ist also weiterhin steuerpflichtig in Deutschland.
Kann er für sein im Ausland lebendes Kind Kindergeld beziehen?
Er überweist keinen Kindesunterhalt nach dem Unterhaltsrecht.
Die Eltern eines in Deutschland geborenen Kindes sind verheiratet und bleiben verheiratet.
Die KM möchte zurück in ihre Heimat (Afrika).
Der Vater zieht in ein paar Jahren zum KInd und seiner Frau.
KV möchte noch ein paar Jahre in Deutschland arbeiten, wegen Erfüllung der Rentenanwartschaft,
ist also weiterhin steuerpflichtig in Deutschland.
Kann er für sein im Ausland lebendes Kind Kindergeld beziehen?
Er überweist keinen Kindesunterhalt nach dem Unterhaltsrecht.