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Das Paritätsmodell
#1
Moin zusammen!
Wie in meinem ersten Thread schon geschrieben, befinde ich mich in einer Trennungssituation von meiner Frau. Wir haben einen Jungen im Alter von nun fast 5 Jahren und streiten nun um die Umgangsregelungen...

Da meine Noch-Frau voll berufstätig ist inkl. Außendienst und auswärtiger Übernachtungen (5-10 Nächte im Monat) und ich aber als Hausmann und Student eh schon seit 1,5 Jahren den haushalt führe und damit auch weite Teile der Betreuung unseres Sohnes geleistet habe, habe ich das ABR beantragt und dränge meine Frau zum so genannten Wechselmodell bzw. besser ausgedrückt Paritätsmodell oder Doppelresidenzmodell.

Da ich selbst Psychologie studiere habe ich mich auf die Suche nach verwertbaren Fakten, Untersuchungen, Urteilen und Studien gemacht und dabei festgestellt, dass es im deutschen Sprachraum wenig Material gibt. Aber ich habe eine Seite gefunden, wo es sehr gute Links und Infos gibt:

http://www.carookee.com/forum/VAfK-Forum...86-0-01113

Sehr bemerkenswert ist die Arbeit von Jan Piet H. de Man, Dipl. Kinder- u. Familienpsychologe, anerkannter Scheidungs- und Familienmediator vom "EUROPÄISCHES INSTITUT FÜR DAS WOHL DES KINDES", Sehr lesenswert!

Ebenso sehr lesenswert die Website von Peter Thiel Familienberater in Berlin: http://www.system-familie.de/index.htm weit runterscrollen, da findet man interessante interne Links zu den Themen Bindungstoleranz, Kindeswohl und auch Paritätsmodell.

Jeder Vater, der sich mit dem Gedanken trägt, dieses Modell durchsetzen zu wollen, tut gut daran, diese Quellen zu studieren und die Argumente zu verinnerlichen! Wink

Übrigens in meinem Fall lief das Gespräch beim Jugendamt so ab, dass meine Noch-Frau eine skurrile Vorstellung abgab, um die Symbiose aus Inge Meisel und Ursula von der Leien zu dokumentieren... wobei ich sehr sachlich blieb. Die Jugendamtstante, 63 Jahre alt und vom ganz alten Schlag, hörte anfangs viel mehr meiner Frau zu, kam dann aber immer mehr in meine Richtung... am Ende meinte sie zu meiner Frau: Wissen Sie, Sie haben einen anstrengenden Führungsjob. Sie brauchen die Unterstützung Ihres Mannes doch. Wollen Sie ihn so verärgern?" Und als meine Frau den Knall immer noch nicht vernommen hatte, meinte die JA-Frau: "Wenn Sie sich nicht auf Ihren Mann einlassen, haben Sie einen Feind mehr, gegen den sie kämpfen müssen. Und so wie ich ihn einschätze, wird er nicht aufgeben, bevor er den Jungen hat." Und weiter: "Kein Gericht der Welt wird Ihrem Mann Teile des Sorgerechts wegnehmen und Ihnen zusprechen. Damit kommen Sie nicht durch! Und wo Sie die Hilfe von Freunden, Bekannten und Verwandten in Anspruch nehmen wollen, um das Kind betreuen zu können, kann Ihr Mann eine vollumfängliche Betreuung allein sicherstellen..."

Ich muss sagen, ich war baff erstaunt! Damit hätte ich nicht gerechnet. Da das Gespräch ja von Amts wegen protokolliert und dem Gericht zugeleitet werden muss, habe ich meine Position doch deutlich stärken können und bin weiterhin guter Hoffnung.

Viele Grüße
Myronn
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#2
Ist vielleicht ein Etappensieg, die Würfel fallen aber vor Gericht.
Live or Die...Make Your Choice
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#3
Nein, die fallen vorher... und selbst wenn es vor Gericht geht ist die Rechtslage seit einem halben Jahr so, dass die Gerichte alles tun, um eine Entscheidung zu vermeiden und die Bälle immer wieder den Eltern und Beratungsstellen zuspielen... erst wenn gar nichts mehr zu retten ist oder Gefahr für das Kind besteht, wird entschieden.
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#4
(04-02-2010, 00:23)Myronn schrieb: Sehr bemerkenswert ist die Arbeit von Jan Piet H. de Man, Dipl. Kinder- u. Familienpsychologe, anerkannter Scheidungs- und Familienmediator vom "EUROPÄISCHES INSTITUT FÜR DAS WOHL DES KINDES", Sehr lesenswert!
Siehe auch das belgische Zivilgesetzbuch wegen der dort genannten - alternierenden Beherbergung - vom 18. Juli 2006.

TITEL IX - [Elterliche Gewalt] Artikel 374.

"[§ 2 - Leben die Eltern nicht zusammen und befassen sie das Gericht mit ihrer Streitsache, wird das Einverständnis über die Unterbringung der Kinder vom Gericht homologiert, es sei denn, dieses Einverständnis steht offensichtlich im Widerspruch zu den Interessen des Kindes.

In Ermangelung eines Einverständnisses in Fällen, wo die elterliche Gewalt gemeinsam ausgeübt wird, untersucht das Gericht auf Antrag mindestens eines Elternteils vorrangig die Möglichkeit, eine unter beiden Elternteilen gleichmäßig aufgeteilte Unterbringung des Kindes festzulegen.

Ist das Gericht jedoch der Ansicht, dass die gleichmäßig aufgeteilte Unterbringung nicht die geeignetste Lösung ist, kann es entscheiden, eine nicht gleichmäßig aufgeteilte Unterbringung festzulegen.

Das Gericht befindet auf jeden Fall durch ein mit besonderen Gründen versehenes Urteil, wobei es den konkreten Umständen in der Sache und den Interessen der Kinder und der Eltern Rechnung trägt.]"
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#5
Hallo zusammen,

ich wollte noch ein Update abgeben, das auch anderen vielleicht ein bisschen Mut machen kann.

Meine zukünftige Ex-Frau musste in allen Belangen nachgeben. Der Druck war einfach zu groß und sie hat gewaltige Probleme und gar keine Muße, sich mit mir auch noch zu streiten...

Zum einen hat ja bereits das Jugendamt gesagt, dass unser Sohn durchaus auch bei mir leben kann und meine Ex vor Gericht keinerlei Chance hat, mir Teile des Sorgerechts wegnehmen zu lassen. Zumal sie nicht einmal eine Betreuung des Kindes ohne fremde Hilfe garantieren kann... Auch das Gericht hatte sie ja schon in der Richtung angesprochen. Nachdem es beim Jugendamt keine Einigung gab, gingen wir zu einer Beratungsstelle und auch dort wurde ihr klar gesagt, dass sie meine Kooperation braucht.

Der letzte Sargnagel in dieser Sache war nun ein Elterngespräch im Kindergarten, bei dem ihr klar gesagt wurde, dass unser Sohn bestens mit der Situation umgeht und selbstbewusst auch sagt, dass er zwei Zuhause hat. Da in seiner Gruppe 8 Scheidungskinder (!!!!!) sind, ist er also auch kein Sonderfall. Er kommt mit der geteilten Betreuung wunderbar zurecht und das wird von allen Seiten bestätigt.

Nun hat meine Ex mit mir die Betreuung bis Mai abgesprochen und hiernach ist es sogar so, dass er 75% der Zeit bei mir lebt! Daher habe ich ihn auch polizeilich bei mir angemeldet. Unterhalt werde ich keinen geltend machen, aber theoretisch stünde Lukas auch Geld von seiner Mutter zu. Wink

Mittlerweile verkündet sie nach draußen auch, dass wir die Betreuung paritätisch teilen. Es bleibt ihr auch keine Wahl, denn ich hätte niemals aufgegeben.

Seit sie das alles schlucken musste, ist sie auch wesentlich kooperativer geworden. Mittlerweile sucht sie engeren Kontakt zu mir, lädt mich zum Essen ein usw. - keine Ahnung was sie damit bezwecken will, aber ich vermute mal, dass sie sich die Hintertüren offenhalten will, für den Fall, dass ihr der Wind zu sehr ins Gesicht bläst. Ist mir aber relativ egal, denn ich habe andere Prioritäten. Ich habe die Firma übernommen, bzw. neu gegründet, habe Verträge, gutes Einkommen, Mitarbeiter, und ich habe unseren Sohn. Ich habe meine Eigenständigkeit zurück und bin mit meinem Leben sehr zufrieden.

Zu kämpfen lohnt sich auf jeden Fall! Die von mir zitierten Untersuchungen zum Thema Wechselmodell haben auch Wirkung hinterlassen und dafür gesorgt, dass auch die Jugendamtstante etwas differenzierter über dieses Modell denkt. Wink

Viele Grüße
Myronn
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#6
Wer sich für das Thema interessiert, kann sich meinen Artikel "Paritätsmodell" auf Wikipedia anschauen. Dort habe ich versucht, Fakten bzw. Infos zu den erforderlichen Voraussetzungen, zur praktischen Ausgestaltung, Meinungen bzw. -Studien zu Pro und Contra sowie über die Rechtsprechung zum Kindsunterhalt übersichtlich zusammenzufassen
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#7
Es wäre wohl sinnvoll den sehr lesenwerten Aufsatz von Madla dort zu zitieren:
Zitat:Neue Justiz 2011, 278
Dr. Christoph Mandla
Das „Wechselmodell” im Umgangsrecht und die Beliebigkeit der Argumentation - Schwierigkeiten mit Methodik und Gleichberechtigung
- Zugleich Anmerkung zu OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Januar 2010 — 11 UF 251/09

Solche juristische Forschung und Kritik kann es nicht genug geben!
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#8
Beim Paritätsmodell / Wechselmodell wechselt das Kind hälftig zu den Eltern. Beim Residenzmodell verbleibt das Kind in der vormaligen elterlichen Wohnung. Beide Eltern ziehen aber aus und teilen sich dann hälftig die Betreuung des Kindes. Nicht das Kind sondern die Eltern sind dann wochenweise mit Koffern unterwegs. Die wenigsten Eltern kriegen das hin ...

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#9
Residenzmodell kenne ich so, daß das Kind bei einem Elternteil verbleibt und dort seinen 'Lebensmittelpunkt', seinen Hauptwohnsitz hat/behält.

Beim Doppelresidenzmodell, Wechsel-, Paritäts- oder Pendelmodell hat das Kind bei beiden Elternteilen gleichberechtigte Wohnsitze, sollen die Betreuungszeiten möglichst gleich sein. Die 'Granularität' ist dabei frei wählbar. Wechsel stündlich Wink, täglich, wöchentlich, monatlich usw....

Rechtlich kollidiert die Doppelresidenz mW mit dem Meldegesetz und mit der Kindergeldauszahlung; keine zwei Hauptwohnsitze, keine geteilten KG-Auszahlungen.

Ein prima Feld für Querulanten und Klage-Fetischisten.Big Grin

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#10
@myronn
die Regelung, bei der das Kind nur eine Wohnung hat und die Eltern wechselweise ein- und ausziehen, wird als Nestmodell bezeichnet. Das Residenzmodell ist der deutsche Standardfall, Kind wohnt bei Mama und darf alle 2 Wochen von Freitagmittag bis Sonntagabend 18.00 Uhr zum Papa.

Jupp... hast Recht ... habe ich durcheinander gebracht. Sorry Smile
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#11
macht nix, kann passieren. Mir brummt auch oft der Kopf wegen all der Definitionen, Gerichtsurteile, Gesetzestexte, Stellungnahmen von Gutachtern usw. die man lesen muss, um als Vater vor Gericht ein Paritätsmodell zu erkämpfen.

Hab zwar immer noch kein Urteil, aber vor 2 Tagen wenigstens ein kleines Erfolgserlebnis: die Richterin, die meinen Fall seit 14 Monaten verschleppt, musste sich wegen meines Ablehnungsgesuchs aus dem Verfahren verabschieden. Jetzt macht ihre Chefin weiter, zumindest kann es nicht mehr schlechter werden und am 20.Januar krieg ich dann hoffentlich einen Beschluss.
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#12
Immerhin! Smile Ich drücke Dir die Daumen....

In Sachen Wechselmodell habe ich unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Damit es funktionieren kann, müssen alle Beteiligten an einem Strang ziehen und das Modell "leben". Ansonsten verkommt es zu einem Modell, dass bestenfalls die Nöte der Erwachsenen berücksichtigt. Das Modell kann funktionieren, aber es gehört eine Menge dazu!

lg Myronn
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#13
Hallo an alle,
wollte kurz schreiben, dass ich das hier mal als einen ermutigenden Lichtblick empfinde! Ich bin seit drei Jahren getrennt, Kinder blieben beim Papa (haben in seinem Elternhaus gewohnt) und ich strebe auch Paritätsmodell an. Nun gut, wollte jetzt nicht zu sehr ins Detail gehen, vielleicht bitte ich ein anderes Mal um Rat. Wünsche Dir, Myronn alles Gute und werde die Links und Tipps noch etwas genauer studieren.
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#14
Danke für den Beitrag und den Hinweis auf den Artikel in Wikipedia.

Aus unserem Beratungsgespräch beim Jugendamt wegen Trennung und Wechselmodell möchte ich noch zwei Hinweise insbesondere bzgl. des Wikipedia-Artikels geben:

Das Jugendamt hat uns darauf hingewiesen, dass bzgl. einer Unterstützung/Befürwortung eines Wechselmodells auch berücksichtigt würde (neben den bereits genannten Aspekten wie Kommunikation etc), ob das Kind (8 Jahre alt) vom Typ her eher einen festen Lebensmittelpunkt brauche, in dem Sinne, dass es gerne zu Hause ist und sich in der gewohnten Umgebung aufhält und spielt etc oder ob das Kind gerne unterwegs sei und das feste Zuhause eine untergeordnete Rolle spielt.

Weiterhin gab das Jugendamt zu bedenken, dass hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Kindes hin zu mehr Selbständigkeit und eigenen Interessen ein Wechselmodell problematisch sein könnte, weil das Kind bei seinen eigenen Plänen stets die Betreuungssituation berücksichtigen müsste, also weniger frei sei, Pläne zu entwickeln, weil es immer überlegen müsse, bei welchem Elternteil es sich in welcher Woche aufhält.

Soweit meine Hinweise, zwei Fragen habe ich:

In dem Wiki-Artikel gibt es einen Satz, der auf unsere Situation sehr stark zutrifft:
"Zudem dürfe nicht einem vordergründig vorgebrachten Kindeswillen gefolgt werden, denn Kinder hätten meist ein ausgeprägtes Fairnessbedürfnis und würden sich häufig dahingehend äußern, dass sie möglichst hälftig bei jedem Elternteil leben wollten. Würden sie aber gefragt, wie das konkrete Arrangement gelebt werden sollte, würden sie meist kein Wechselmodell vorschlagen."

Die Kindsmutter ist in unserem Fall psychisch schwer krank und nicht krankheitseinsichtig. Unser Kind möchte bei beiden Elternteilen bleiben, weil es es als unfair empfindet, dass der eine dann alleine wäre nach der Trennung.
Kann man bereits im Vorfeld der Hauptverhandlung mit Befragung des Kindes durch das Gericht auf diesen Aspekt hinweisen bzw. andersherum gefragt ausschließen, dass man zu einem Wechselmodell "verdonnert" wird, weil das Kind es so möchte?

Zweite Frage:
Der sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes hat davon abgeraten, aufgrund der Krankheit der Frau das Kind längere Zeit (mehrere Tage) alleine bei der Kindsmutter zu belassen.
Sofern die Kindsmutter an der Klärung der Situation nicht mitwirkt, wird das Gericht aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht Schwierigkeiten haben, den Sachverhalt zu ergründen.
Mein Anwalt sagte, wenn eine Beweisführung nicht möglich sei, reiche evtl. auch eine Glaubhaftmachung.
Gibt es Hinweise, wie ein Wechselmodell bei Krankheit der Kindsmutter abgewehrt werden kann?

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