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Definition Besuchsrecht
#1
Hallo,

wie würdet ihr das definieren ?

Lt. gerichtlichem Vergleich steht dem Vater ein Besuchsrecht von 10 Uhr Sa -17 Uhr So zu. Man teilt sich die Fahrten, mal der Papi, mal die Mami.

Fährt Papi, holt er das Kind zu den genannten Zeiten bei der Mutti ab. Fährt die Mami, hat sie dann das Kind zu den Zeiten zu bringen, oder muss sie erst dann bei sich losfahren ?

Problem ist die jeweilige Fahrtzeit von 2 Stunden. Mutti will das Kind nämlich, wenn sie fährt, entsprechend zwei Std. früher abholen, so dass sie um 17 Uhr zuhause wäre.

Gibt es da ne Regelung ???
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#2
Ich kann Dir sicher nicht erschöpfend helfen, aber ich wage zu behaupten, dass es Ärger gibt. Dir steht das Besuchsrecht zu insofern, dass man eben die Fahrten so zu planen hat, dass pünktlich um 10 Uhr erschienen wird und auch Dein Kind nicht um 15 Uhr, sondern um 17 Uhr abgeholt wird, so das Deine Besuchszeiten nicht dadurch verkürzt werden. Allerdings machen die Exen die Fahrerei oft gar nicht lange mit. Ich selbst bekam mal Bescheid, nachdem ich lediglich 12 km weiter weg gezogen war, dass sie nunmehr nicht mehr fahren brauche und das sei auch so gesetzlich vorgeschrieben, dass der Umgangsberechtigte alle Fahrten zu machen habe. Das was ich daraufhin fand, bestätigte leider diese Frechheit. Ist eben so, dass der Vater fahren soll, wenn Er sein Kind sehen will. No Comment.....
Und leider habe ich auch mit Vergleichen schlechte Erfahrungen gemacht. Irgendwann setzt sie sich nämlich vielleicht über diesen Vergleich hinweg und das Theater geht ganz von vorne los.
Bei mir will man es ja partout derzeit nicht zu einem Urteil wegen des Umgangs kommen lassen, weil man ja dann die arme Mammi sanktionieren könnte, wenn sie sich nicht daran hält. Bei einem Vergleich ist das eher schwierig.... So bei mir geschehen. Lasse mich gerne belehren.
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#3
Dan Ärger gabs schon, aber da ich deescalierend eingestellt bin, durfte Mutti zu den gewünschten Zeiten abholen. Ist nur eben blöd, viel Fahrerei und dann nach Abzug der Schlafenszeiten verbleibt nicht viel Zeit. Und der leidet unter der Situation, am WE bekam ich, weil ich die Uhrzeiten in Frage stellte, prompt keine Klamotten für den Kleinen mit. Echt traurig, wenn man sich als Mami nicht anders zu helfen weiss, um seinen Frust zum Ausdruck bringen zu können.
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#4
Moin.
Ich finde schon die Begriffe schräg:
Recht auf Besuch, Umgang.

Ich vermeide diese Begriffe. Meine Kinder leben bei mir!
Bei Standardumgang sind sie immerhin über 30% der Jahreszeit bei mir.

Berücksichtigt man zudem, daß diese Zeit brutto wie netto ist, also selten fremdbetreut ist, dann kommt man schnell zu 50% oder gar mehr tatsächlichen Zusammensein mit den Kindern. Ein zu 'Umgang' berechtigter verbringt uU mehr Zeit mit seinen Kids, kennt die besser, als der 'betreuende' Elternteil.

Das nur kurz am Rand erwähnt.
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#5
Hallo IPAD,

also für mich ist die Sache auch ganz klar. Die festgelegten "Besuchszeiten" sind die Anfangs- und Endzeiten des Wochenendbesuches bei Dir.
Heisst, wenn die KM fährt, hat die Kleine Samstag um 10 Uhr bei Dir zu sein, und die KM darf sie Sonntag nicht vor 17 Uhr holen.

Aber wie @nappo schon schrieb, sehe ich auch das Problem, dass die KM auf Dauer nicht mehr fahren wird. Besonders dann nicht, wenn Du die festgelegten Zeiten verlangst. Für mich hört sich das sogar danach an, wie wenn die KM jetzt auch einen Streit um die Fahrerei provozieren will, um dann einen Grund zu haben, (sie meint dann zumindest einen Grund zu haben), die Fahrten nicht mehr machen zu müssen, und Dir alle Fahrten auf´s Auge drücken will.

Ich hoffe, dass die KM einlenkt, und sie einsieht, dass sie auf dem falschen Pfad wandelt. Sollte sie kein Einsehen haben, wäre ich demnächst dann ab Sonntag mittag mit der Kleinen auf dem Spielplatz, im Zoo, bei Oma und Opa, etc. Je nachdem, welche Möglichkeiten Du hast. Und glaub mir, ich wäre erst um Punkt 17 Uhr wieder zu Hause. Soll die KM doch 2 Stunden im Auto warten. Tongue

Ansonsten hast Du auch noch folgende Möglichkeit: Wenn die KM weiterhin die Kleine bereits um 15 Uhr holt, fährst Du halt, wenn Du mit fahren dran bist, erst um 17 Uhr bei Dir los. Lieferst somit die Kleine dann erst um 19 Uhr zu Hause ab. Denn ich definiere das Besuchswochenende so, dass das die Zeiten sind, in dem Euer Kind sich in Deinem Haushalt aufhalten darf. OHNE WENN UND ABER!

Lass Dich nicht verar...en!! Im nächsten Zug fährt die KM dann den Samstag erst um 10 Uhr bei sich los, und Du siehst Deine Kleine dann nur noch von Samstag 12 Uhr bis Sonntag 15 Uhr. Wären dann schon 4 Stunden am WE weniger. Lass es bitte nicht soweit kommen, und erkläre Deiner Ex klipp und klar, dass ein Urteil vorliegt, und Du auf die Einhaltung dieser Zeiten bestehst.

Drücke Dir ganz doll die Daumen, dass die KM ein baldiges Einsehen hat!

LG, Familienmensch! Heart
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#6
Sorry, ich meinte in meiner Antwort natürlich immer DER KLEINE! Hatte irgendwie im Kopf, Du hättest in der weiblichen Form von Deinem Kind geschrieben, SORRY, SORRY, SORRY! Blush
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#7
Für einen Vergleich gibt es keinerlei Standardannahmen auf die man sich berufen könnte.
Und wenn für ein bestimmtes Tun oder unterlassen keine Sanktionen hinterlegt sind, kann man auch nichts dagegen.

In diesem Sinne sind Vergleiche wie private Verträge
Was nicht konkret drin steht, gilt nicht.

Wenn du sie nicht selbst dazu bringen kannst, sich dran zu halten, kannst du nur wieder zum Gericht laufen.
Ergebnis nicht vorhersehbar.

Und ja, Vergleiche sind, speziell beim Umgangsrecht, großer Müll und nützen nur dem Richter und den Anwälten.
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#8
@IPAD
nach dem Vergleich ist Dein Kind spätestens um 10:00h bei Dir, d.h. 'in Deiner Obhut!
Die KM hat es zu diesem Zeitspunkt 'zur Abholung bereit zu stellen'.

Um 17:01h ist Dein Kind wieder bei seiner Mutter!

Wenn Ihr das (außergerichtlich?) so geregelt habt, dass sich die KM an den Fahrten beteiligt, solltest Du (soweit sich gerichtlich nichts verbessern läßt) 'leise treten'.

Grundsätzlich fallen Umgangskosten und Umgangsfahrten in die Pflichten des Umgangsberechtigten (übrigens unabhängig davon, welchen Namen man für 'Umgang' verwendest).

Die KM wird es vermutlich -es ist ja letztlich in der Praxis so, wie es beppo beschrieben hat- nicht schwer haben, sich mit freundlicher Unterstützung des FamilienGerichts durchzusetzen.

Dann müsstest Du dem Vergleich nach Dein Kind wieder um 17:00h bei seiner Mutter 'anliefern' !
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#9
Worum geht es jetzt?

Geht es um das Thema 'Definition Besuchsrecht' oder um seine Ausgestaltung am konkreten Fall?
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#10
Ich konnte meinen Forschungen und exakten Berechnungen zunächst selbst nicht recht glauben. Aber sie stimmen. In Theorie und Praxis.Smile
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#11
Danke für die antworten.

Zur Info:
Die Mami will sich sicher gern um die Fahrten drücken, traut sich aber nicht, da wir dies gerichtlich vereinbarten. Sie hat den räumlichen Abstand geschaffen, daher musste sie hier einlenken.

Schön das ihr meine Ansicht teilt. Da ich aber noch am "kratzen" bin, den Umgang um einen Tag zu verlängern, such ich jetzt einen Komprimis mit ihr. Wird schwer ...
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#12
(16-04-2012, 23:20)IPAD schrieb: Zur Info:
Die Mami will sich sicher gern um die Fahrten drücken, traut sich aber nicht, da wir dies gerichtlich vereinbarten. Sie hat den räumlichen Abstand geschaffen, daher musste sie hier einlenken.
IPAD schrieb:Problem ist die jeweilige Fahrtzeit von 2 Stunden. Mutti will das Kind nämlich, wenn sie fährt, entsprechend zwei Std. früher abholen, so dass sie um 17 Uhr zuhause wäre.

Fährst Du, dann musst Du Dein Kind SA um 10:00h bei der KM abholen und SO um 17:00h bei der KM wieder abliefern.

Fährt sie, dann muss Dein Kind SA um 10:00h bei Dir abgeliefert und SO um 17:00h wieder abgeholt werden.

Wenn das Gericht diesem Vergleich beigetreten ist und (nach neuem Recht) den Passus d. § 89 II FamFG aufgenommen hat, dann läßt sich der Vergleich wie jeder andere gerichtliche Beschluss auch mit Zwangsmitteln (Ordnungsgeld) durchsetzen.
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