19-01-2011, 19:15
Man kann hinsehen, wo man will: Das Familienrecht entwickelt sich überall weiter. Im Beitrag über die neueren Trends stand ja schon einiges, diesmal soll am Beispiel Australiens konkret aufgezeigt werden, was sich im Moment ändert. Dort gibts wieder einen neuen Gesetzesvorschlag der Regierung, in dem es besonders um Gewalt in der Familie geht.
Darin werden im Gegensatz zum völlig unkonkreten deutschen Recht Definitionen für Schlüsselbegriffe gegeben: Missbrauch, Gewalt, Interessen des Kindes (Deutschland: Kindeswohl). Sehe wir sie uns mal an:
Manches geht vorwärts, manches rückwärts, aber die sehr genaue und explizite Definition von Begriffen beeindruckt. Das steht der deutschen absoluten Definitionsmacht jedes kleines Amtsrichters diametral entgegen.
Darin werden im Gegensatz zum völlig unkonkreten deutschen Recht Definitionen für Schlüsselbegriffe gegeben: Missbrauch, Gewalt, Interessen des Kindes (Deutschland: Kindeswohl). Sehe wir sie uns mal an:
- Abuse (Missbrauch): Definition bisher basiert rein auf Sexuellem und auf Angriff. Jetzt auch: Verursachen von psychischen Schäden, ernste Vernachlässigung.
- Family violence (familiäre Gewalt): Bisher etwas schwammig definiert, Verhalten das das Wohlbefinden und Sicherheit zerstört. Jetzt: Eine äusserst konkrete Auflistung von 15 Punkten, darunter finanzielle Erpressung, Zerstörung von Eigentum des anderen.
- Member of the familiy (Familienmitglied): War vorher schon enthalten. Definition, wer eigentlich als Familienmitglied gilt.
- Prinzipien der Kindesinteressen: Hier werden Kinderrechte und Kindesinteressen definiert. Gewaltfreiheit, beide Eltern, Verpflichtung der Eltern, Kenntnis beider Eltern unabhängig vom Familienstand der Eltern, Recht auf regelmässige gemeinsame Zeit mit den Eltern, mit ihnen zu kommunizieren, ebenso andere relevante Personen wie Grosseltern und Verwandte, Einigkeit der Eltern (Kindeswohl = Eltern haben sich zu einigen!), Zugang zu Herkunftskultur etc.
Manches geht vorwärts, manches rückwärts, aber die sehr genaue und explizite Definition von Begriffen beeindruckt. Das steht der deutschen absoluten Definitionsmacht jedes kleines Amtsrichters diametral entgegen.