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Lt USA fragen die in D nicht nach, ist das auch so wenn der Deutsche Geld bekommt?
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07-05-2012, 15:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-05-2012, 15:51 von Austriake.)
Meines Wissens war das früher der Grund, warum in Deutschland stationierte US-Soldaten so gerne geschiedene deutsche [Unterschreitung des Mindestniveaus] mit nach Hause nahmen. Sie bekamen quasi als Mitgift die Unterhaltszahlungen des deutschen Ex mit dazu. Und ob dann in den USA geheiratet wurde (wegen Aufenthaltsrecht der deutschen Frau) war für den in D lebenden Ex-Mann nicht feststellbar.
Austriake
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(07-05-2012, 15:51)Austriake schrieb: Und ob dann in den USA geheiratet wurde (wegen Aufenthaltsrecht der deutschen Frau) war für den in D lebenden Ex-Mann nicht feststellbar.
In den USA muss eine Heirat veröffentlich werden. Das ist nicht so schwer das festzustellen.
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Ist das immer noch so?
Wenn der deutsche Partner in den USA sich dann fuer die GC bewirbt, wird nicht ueberprueft ob in D Kindegeld oder so bezogen wird?
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(07-05-2012, 18:11)sissidieerste schrieb: Ist das immer noch so?
Wenn der deutsche Partner in den USA sich dann fuer die GC bewirbt, wird nicht ueberprueft ob in D Kindegeld oder so bezogen wird?
Bist Du jetzt schwanger von einem Deutschen, der eine GC haben will und Du Unterhalt?
***Weiterer Text wurde entfernt***
Etwas unangemessener Beitrag mit zu hart gewählten Worten. Ich bitte um Besserung! gleichgesinnter