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Umzug der KM
#1
Folgender Fall:

Kind, nichtehelich, knapp 3 Jahre alt, wohnhaft bei KM
gemeinsame Sorge, inkl. ABR
bisher kein Gerichtsstreit,
Trennung gut zwei Jahre her,
erfolgreiche Familienmediation mit schriftlicher Elternvereinbarung
zu Unterhalt und Umgang,
KM ist verbeamtete Lehrerin, seit 1. Geburtstag, 50% gearbeitet, ab
3. Geburtstag ca. 80%,
Kind hat sicheren Kindergartenplatz 45h/Woche

Folgende Änderungen treten jetzt ein:
KM zieht um, aber innerhalb des gleichen Stadtbezirks, zunächst mündlich,
dann auch per email mitgeteilt,
knapp 3km Distanz zum alten Wohnort, kein Hindernis für umfangreichen Umgang
mit Kind, wie bisher geübt

Fragen:
1. Nach 3. Geburtstag weiter BU fällig? Welche günstigere Konstellation
sollte herrschen, um keinen mehr zahlen zu müssen?
2. Wie wird sich die KM wohl verhalten, was ABR angeht? Einfach umziehen und ummelden, ohne Unterschrift von mir?
Mir Ummeldeformular zuschicken bzw. mich auffordern Vollmacht auszustellen, o.ä.?
Wie sollte ich mich verhalten? Vorab schon schriftlich Einverständnis erklären? // Ich bin ja auch einverstanden, Hintergrund der Frage ist der:
Kann ich mir jetzt einen Vorteil erkaufen, wenn die Mutter später einmal zu ihrem Liebhaber ans andere Ende Deutschlands oder Eurasiens ziehen will?
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#2
sie wird einfach tun, was ihr passt.
deine zustimmung ist bei dieser geringen distanz nicht erforderlich.
nach deiner schilderung ist alles korrekt.
du könntest höchstens das holen und bringen neu aushandeln.
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#3
Bei 3 km würde ich keine Welle machen.

Wenn sie weiter weg umzieht, dann braucht sie Deine Zustimmung. Als Lehrerin wird sie aber im Bundesland bleiben, es sei denn, sie lernt einen Scheich kennen..
Ein ggf. späterer Umzug hat nichts mit dem jetzigen, realen, zu tun. Kein Vorteil, kein Nachteil für Dich.

BU: hat sie dafür einen Titel? Oder hast Du bisher immer freiwillig gezahlt?
M. E. nach endet der BU nach 3 Jahren, daher arbeitet die Gute auch wieder 80%.
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