27-08-2012, 13:08
Hallo,
das Gericht hat mir VKH gewährt, jedoch nur für den strittigen Betrag beim KU zwischen Mindesunterhalt und dem was meine Ex gerne nebst TU hätte.
Begründung: Ich hätte nicht bewiesen, dass ich nicht leistungsfähig wäre, also abgelehnt mangels Erfolgsaussichten.
Das merkwürdige:
Im eigentlichen Scheidungsverfahren habe ich VKH auf Ratenzahlung bekommen, jetzt ohne Ratenzahlung. Ist das selbe Gericht, Vorlage der selben Einkommensnachweise.
Frage:
Sollte ich Wiederspruch einlegen ?
a) Wegen unterschiedlicher Bescheide (mal mit/mal ohne Raten)
b) Weil Erfolgsaussichten dargelegt wurden (Krankheit etc)
2.Frage:
Kann ich den VKH-Antrag auch ohne Anwalt widersprechen (wg. der Kosten)
das Gericht hat mir VKH gewährt, jedoch nur für den strittigen Betrag beim KU zwischen Mindesunterhalt und dem was meine Ex gerne nebst TU hätte.
Begründung: Ich hätte nicht bewiesen, dass ich nicht leistungsfähig wäre, also abgelehnt mangels Erfolgsaussichten.
Das merkwürdige:
Im eigentlichen Scheidungsverfahren habe ich VKH auf Ratenzahlung bekommen, jetzt ohne Ratenzahlung. Ist das selbe Gericht, Vorlage der selben Einkommensnachweise.
Frage:
Sollte ich Wiederspruch einlegen ?
a) Wegen unterschiedlicher Bescheide (mal mit/mal ohne Raten)
b) Weil Erfolgsaussichten dargelegt wurden (Krankheit etc)
2.Frage:
Kann ich den VKH-Antrag auch ohne Anwalt widersprechen (wg. der Kosten)