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10-10-2019, 21:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-10-2019, 21:46 von Markus Müller.)
Selbst wenn ein Titel da ist und man das Geld aber nicht hat, was bringt der Titel dann? Kein Land will jemanden haben der dann bei denen auf Stütze angewiesen ist wg Titel, oder?
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In EU-Ländern kann mit einem Titel eines anderen EU-Landes dann trotzdem direkt vollstreckt werden.
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(10-10-2019, 21:51)p__ schrieb: In EU-Ländern kann mit einem Titel eines anderen EU-Landes dann trotzdem direkt vollstreckt werden. . könnte das einen unterschied machen wenn ich die staatsangehörigkeit von dem Land dann annehmen würde?
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Leider ist es so dass Deutschland sich das Recht nimmt, nach deutschem Recht, da wo das Kind ist Unterhalt zu fordern.
In meinem Fall, ist es auch Deutschland egal, ob der Mindestbehalt höher im Ausland ist und auch die Wohnkosten, das interessiert die nicht.
Da frage ich mich gerade wie es denn mit den mit den Schulden aussieht, wenn ich keine 1080€ als Gehalt habe, kann das später laut deutschem Recht 30 Jahre nachträglich gefordert werden?
Wie sieht es bei der Mutter aus? Harz4 ALG II kriegt die das so wie ich es verstehe vom den Zahlungen angehalten?
Komme immer noch nicht mit euren Zahlungen klar.
Fakt ist, dass Deutschland bei im Ausland wohnenden noch genauer und schneller sind, der Rubel muss ja rollen und außerhalb Deutschland 100% Reingewinn.
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Nein. Die Staatsangehörigkeit spielt dabei null Rolle. Könnte auch die von Nordkorea sein. Du wirst gepfändet, fertig.
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Du musst dir ein mittelsmann suchen. Jemand der dich einstellt für bißchen Geld und der Rest dir auf der Hand gibt.
So funktioniert es auch in Deutschland
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(10-10-2019, 22:26)p__ schrieb: Nein. Die Staatsangehörigkeit spielt dabei null Rolle. Könnte auch die von Nordkorea sein. Du wirst gepfändet, fertig.
Vorausgesetzt die finden einen. Aber denkst du nicht trotzdem, dass jedes Land seine eigenen Bürger schützt, insbesondere weil man dann denen auf der Tasche sitzen könnte? Laut diesen Dijuf muss sich Deutschland immer an das Land richten in dem der Zahlende lebt.
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Das Vollstreckungsrecht richtet sich immer nach dem Land, in dem der Schuldner lebt. Ist ja logisch, sonst könnte z.B. ein Bulgare in Bulgarien bei der Vollstreckung die viel höheren deutschen Pfändungsgrenzen geltend machen bloss weil aus Deutschland vollstreckt wird. Der wesentliche Punkt ist, dass ein deutscher Titel überall ohne weitere Hürde in der EU vollstreckbar ist. Nix Apostille, nix Übersetzungen, nix Billigung, nix extra Genehmigung.
Innerhalb der EU wird es ausserdem von Monat zu Monat schwerer, nicht gefunden zu werden. Die Datenbanken werden zusammengeführt und zugänglich gemacht. Führerschein, Fahrzeughalter, Rentenversicherungen, Finanzdaten, die Hürden werden ständig niedriger die abzugleichen und sich gegenseitig Treffer zu melden. Man kann sich noch verstecken, aber ich rate davon ab, sich darauf in Zukunft zu verlassen.
Am besten versteckt man sich in einer Herkunftsfamilie. Das geht überall. Das ist die Methode, die unsere deutsch-arabischen Clans äusserst erfolgerich anwenden.
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Hallo
Bei mir haben die Trottel das schon einige male versucht die kommen aber an jemanden außerhalb der EU nicht ran nur wenn sie viel Geld in die Hand nehmen aber das machen sie nicht weil die mit mir keinen Krieg wollen dann ziehen sie den kürzeren ....und spiele in D den Blödmann...
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Hmm, also bei mir ist es so, dass Richter sich an den deutschen Gesetzen halten und da mein Sohn in Deutschland ist, gelten deutsche Gesetzte.
Zahlungen, sowie auch deutscher Mindestgehalt.
Für Belege dagegen wäre ich dankbar, da der Minderbemittelt in Belgien höher ist.
Nach meinen Informationen haben die auch das Recht dazu und Belgien schützt mich da nicht, die sagen, ich muss mich da fügen, da es um Kindesunterhalt geht.
Da in Belgien ein Selbstbehalt von 1440€ gilt außer für Kindesunterhalt, da haben wir kein unteres Limit.
Bis jetzt immer noch wegen Unterhalt vor Gericht und wieder in Berufung da Richter so wie es aussieht keine Zahlen lesen können und rechnen auch nicht zu deren Stärke zählt.
Bis jetzt sieht es so aus als ob ich nun auch m Ausland mich nach deutschen Gesetzten fügen muss, ob das nun eine Rechtsbeugung, Amtsanmaßung oder Machtmissbrauch ist, versuche ich noch zu klären, da mir sogar vorgeschrieben wird, wie ich zu in Belgien zu leben habe.
Bis Dato gibt es noch keine Pfändungen, das wird sich wohl noch hinziehen.
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(12-10-2019, 21:46)wunder007 schrieb: Hallo
Bei mir haben die Trottel das schon einige male versucht die kommen aber an jemanden außerhalb der EU nicht ran nur wenn sie viel Geld in die Hand nehmen aber das machen sie nicht weil die mit mir keinen Krieg wollen dann ziehen sie den kürzeren ....und spiele in D den Blödmann...
ok aber wissen die wo du bist oder das auch nicht? versuche nachzuvollziehen woran das liegt. ich habe auch das Gefühl dass die JA je nach Person unterschiedlich motiviert sind.
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13-10-2019, 07:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-10-2019, 07:44 von wunder007.)
Hallo
Ja und nein bin oft umgezogen ich kann auch jederzeit das Land wechseln und wenn die mir Post schicken wird es als Grillanzünder genommen oder Einschreiben/Rückschein wird nicht abgeholt und der Absender zahlt das doppelte noch einmal. das haben die genau einmal versucht es wird denen zu teuer Außerhalb der EU interessiert es die anderen Länder nicht was D will.
Ich habe hier sogar bald deren Pass.
Deshalb Heist das Wort ja auch Grenze.....
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Bei mir wissen die genau wo ich wohne, das haben die wie ich anfangs noch naiv war schlau angestellt.
Jugendamt war nie da, aber Umgangspflegerin und Gutachter.
Da hieß es ja noch zum Wohle des Kindes und ich dachte mit großen Haus auf dem Land und viel Garten sowie eigenes Zimmer könnte ich Punkten.
Mittlerweile bin ich schlauer, die waren nur da um zu schauen, was man mir alles holen kann.
Zum eigenen Schutz habe ich nun mein Haus in 2 geteilt und der Anbau ist Firmeneigentum.
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Bei mir wissen sie auch alle wo ich mich aufhalte - UVK schreibt mir Regelmäßig an. Einen Anwalt hatte mal gemeint dass die dt. Gemeinden öfters die möglich hohe Anwalts- u. Übersetzungskosten vermeiden möchten.
Hatte hier mal einen Kundenauftrag (bin selbständig) bei einer mittelgrosse Borough; deren Rechtsabteilung war hoffnungslos überfordert und ausserdem viel mehr involviert mit Planning, Contracts and other issues, noch mal zu schweigen der Qualität der Mitarbeiter.
Bin halt kein Fan von Mr Johnson, aber seit die lahme Ms May weg ist, neige ich immer mehr in Richtung Brexit …… bleibe Europäer, jedoch ohne EU!
Panto
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PHP-Code: <?php
Bei mir haben die Trottel das schon einige male versucht die kommen aber an jemanden außerhalb der EU nicht ran nur wenn sie viel Geld in die Hand nehmen
Ausserhalb der EU, also Russland zum Beispiel oder Schweiz? Von der Schweiz habe ich mal gehört, dass sie an Bankkonten in der EU nicht drankommen, also sie müssten zuerst zum Gericht. Dafür müssten sie den Aufenthaltsort ermitteln.... . Umgekehrt müsste es doch auch so sein.
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(19-10-2019, 20:30)Othmar schrieb: PHP-Code: <?php
Bei mir haben die Trottel das schon einige male versucht die kommen aber an jemanden außerhalb der EU nicht ran nur wenn sie viel Geld in die Hand nehmen
Ausserhalb der EU, also Russland zum Beispiel oder Schweiz? Von der Schweiz habe ich mal gehört, dass sie an Bankkonten in der EU nicht drankommen, also sie müssten zuerst zum Gericht. Dafür müssten sie den Aufenthaltsort ermitteln.... . Umgekehrt müsste es doch auch so sein.
schaut eich mal die individuellen Umstände der Länder bei DIJUF an wie die an Geld kommen, ist aber auch zum teil gut veraltet
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Kleine Korrektur - die Durchsetzung von Forderungen im Ausland ist von den Staatsverträgen abhängig. Im Unterhaltsrecht ist das recht einfach durch das Haagener Unterhaltsübereinkommen. Bei anderen zivilrechtlichen Forderungen gibt es das Lugano Übereinkommen. Ausgenommen sind unter anderem steuer-, zoll- und verwaltungsrechtliche Angelegenheiten. Darunter fallen dann Gerichtsgebühren, Bussgelder usw.
Aber selbst wenn ein Titel existiert und eigentlich durchsetzbar ist, sind die Hürden noch hoch. Insbesondere, wenn beglaubigte Übersetzungen notwendig sind, dauert es lange, bis die Durchsetzung stattfindet. Das gibt einem in jedem Fall einen zeitlichen Spielraum.
@Othmar Aus der Schweiz heraus ist die Durchsetzung einiger Forderungen schwierig bis unmöglich. Bussgelder und Gerichtsgebühren können nicht durchgesezt werden. Bei zivilrechtlichen Forderungen mit Kontenpfändung wird es deshalb schwierig, weil häufig die Kontoinformation nicht vorliegt. Wenn Informationstranparenz besteht, ist es problemlos möglich Forderungen bilateral durchzusetzen. Deshalb lohnt es sich solchen Forderungen durch Ausreise über ein Drittland auszuweichen. Mir ist der Fall eines Deutschen bekannt, der durch die Kölner Strafjustiz verfolgt wurde (komplizierter Fall, der hier zu Weit führen würde). Als es eng wurde, ist er nach Südafrika ausgereist, hat dort eine Postbox eingerichtet, die er bekannt gegeben hat. Danach ist er direkt in die Schweiz geflogen und hat sich dort niedergelassen. Seitdem lebt er in Frieden und kann auch wieder seine Verwandten in Deutschland besuchen.
https://t.me/GenderFukc
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