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Unterhaltsberechnung bei Aufteilung der Kinder
#26
(17-10-2012, 16:39)Camper1955 schrieb: Da ein Elternteil mehr als das doppelte an Einkommen hat, wie der andere Elternteil, ist der Elternteil voll barunterhaltspflichtig in Höhe von (derzeit) 454 € (546 € oder Stufe 6 der DDT - halbes Kindergeld) und der andere Elternteil gar nicht.

Diese Einschätzung halte ich für äußerst gewagt!
Die Mutter ist durchaus in der Lage den Unterhalt für das beim Vater lebende Kind sicherzustellen ohne dabei ihren angemessenen Selbstbehalt zu unterschreiten.
Vergessen darf man natürlich auch nicht, dass sie ja auch noch Trennungsunterhalt erhält, der ihre Leistungsfähigkeit gegenüber dem unterhaltsberechtigten Kind zusätzlich erhöht.

@p
Danke für die Infos, der Betreuungsbonus würde sich also allenfalls, falls zugebilligt, positiv für @emigre auswirken


Zitat:Speziell im Fall einer Geschwistertrennung mit deutlich unterschiedlicher Einstufung in die Düsseldorfer Tabelle halte ich die Berücksichtigung eines Betreuungsbonusses aber für besonders geboten und begründbar, auch um einen gerechteren Ausgleich zwischen den Kindern zu erreichen.

Genau darüber bin ich mir bisher auch noch unsicher.
Eigentlich müsste doch der Trennungsunterhalt / nacheheliche Unterhalt, den die Mutter erhält, in die Unterhaltsberechnung für das Kind, das beim Vater lebt mit einbezogen werden?
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